Vorlage - VO/2022/11761  

Betreff: AM Jens Zimmermann (CDU): Verpflegungskosten für städtische Kitas
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
23.01.2023 
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
02.03.2023 
35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Durch verschiedene Gesetzesänderungen, so z.B. die Erweiterung der Wohngeld-Berechtigten, wird sich die Zahl der Berechtigten für Zuschüsse bzw. vollständige Übernahme der Kita-Kosten / Verpflegungskosten erhöhen. Diese Finanzierung stellt einen gesetzlichen Anspruch dar.

 

Die Kriterien, die zuordnen, welche Berechtigung zum Erhalt staatlicher Hilfe entscheidet, ergeben in den Randgebieten soziale Härten.

 

Von der Verwaltung erbitte ich die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Durch den o.a. Sachverhalt verändert sich die Zahl der Berechtigten für Zuschüsse (z.B. Erweiterung Wohngeld).

 

  1. Bis zu welcher Bemessungsgrenze werden Teil- bzw. Vollfinanzierung geleistet?
  2. Ab welcher Bemessungsgrenze wird keine Finanzierung gewährt?
  3. Gibt es besondere Härtefälle, die auf Grund ungünstiger Konstellation von Voraussetzungen keine zusätzliche Förderung erhalten?

 

  1. Setzt man voraus, dass der städtische Verpflegungskostenzuschuss vollständig in diejenigen Gruppen fließen, die unter 1b. fallen – wie viele Haushalte könnten damit versorgt werden?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung


 

 

 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2022/11761   AM Jens Zimmermann (CDU): Verpflegungskosten für städtische Kitas   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Anfrage
VO/2022/11761-01   Beantwortung der Anfrage von AM Jens Zimmermann (CDU): Verpflegungskosten für städtische Kitas   4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung   Antwort auf Anfrage öffentlich