Vorlage - VO/2021/10340  

Betreff: Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für die Produkte Tagespflege und Planung und Bezuschussung KiTa
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Wagner, Kristin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
02.09.2021 
24. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
07.09.2021 
54. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.09.2021 
Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten werden im Haushaltsjahr 2021

gem. § 82 Abs. 1 GO folgende zusätzliche Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt:

 

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Betrag

365001.5318001

 

Planung und Bezuschussung Kita,   

Zusch.f.lfd.Zw.soz.o.ähnl.Einr.

 

5.600.000 €

365001.5452000

 

Planung und Bezuschussung Kita, Erstattungen an Gemeinden

 

334.000 €

361003.5315000

 

Tagespflege, Zuw.u.Zusch.f.lfd.Zw.verb.Untern

 

135.000 €

361003.5331001

 

Tagespflege, Jugendhilfe außerh.v.Einrichtung

2.100.000 €

 

mithin insgesamt

8.169.000 €

 


Die Deckung erfolgt aus nachstehenden Produktsachkonten:

 

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Betrag

111023.5291000

 

Leitung, Controlling, Dienste FB 4, Aufwendungen f. Werbung, Info, Dokumentation;

geringere Aufwendungen als geplant

25.000 €

 

361001.5331001

Entgeltermäßigung Kindertagesbetreuung, Jugendhilfe außerh.v. Einrichtungen

geringere Aufwendungen als geplant

200.000 €

361003.4211000

 

Tagespflege, Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz (Elternbeiträge); höhere Erträge als geplant

1.150.000 €

365001.4480000

 

Planung und Bezuschussung Kitas, Kostenerstattungen Bund; realisierte aber nicht geplante Erträge nach SGB IX

4.070.000 €

 

365001.4482000

 

Planung und Bezuschussung Kitas, Kostenerstattungen Land; Kostenerstattungen von Gemeinden;

here Erstattungen als geplant

750.000 €

 

365001.4140000

 

Planung und Bezuschussung Kitas, Zuw.u.Zuschüsse v. Bund;
nicht geplante Erstattung vom Bund

83.100 €

 

363002.5332001

Familienhilfen/Jugendamt, Jugendhilfe innerh.v. Einrichtungen;

Geringere Aufwendungen als geplant

500.000 €

365002.5241005

Städtische Kindertageseinrichtungen; Aufwendungen f. Reinigung d.Grundst., baul. Anlagen
geringere Aufwendungen als geplant

100.000 €

365001.4421000

Erträge aus Verkauf; nicht geplante Erträge

5.000 €

363002.50120001

Geringere Personalkosten Bereich Familienhilfen / Jugendamt als geplant

300.000 €

362002.50120001

Geringere Personalkosten Jugendarbeit. als geplant

100.000 €

365001.50120001

Geringere Personalkosten Planung und Bezuschussung Kita als geplant

32.000 €

271001.5019001500

Geringere Personalkosten (coronabedingt geringere Honorarkosten) Volkshochschule als geplant

400.000 €

611001.4121000

Die Deckung erfolgt aus dem unter VO-Nummer VO/2021/09636 beschlossenen Corona-Hilfsfonds

453.900 €

 

 

mithin insgesamt

8.169.000 €

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Durch die nicht geänderte Aufgabenwahrnehmung besteht keine direkte Betroffenheit für die Belange von Kindern und Jugendlichen durch diese Vorlage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 82 Abs. 1 GO für Schleswig-Holstein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Produkt 365001- Planung und Bezuschussung Kita

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 hat die Abteilung Finanzielle Förderung Kindertagesbetreuung auf Basis der Prognose und Hochrechnungen des Sozialministeriums des Landes auf dem Produktsachkonto 365001.4141000 eine Landeserstattung in Höhe von 38,24 Mio. € eingeplant. Tatsächlich beträgt diese im Hhj. 2021 nur 29,436 Mio. . Die geringeren Erträge aus der Refinanzierung der Kindertagesstätten belaufen sich in diesem Produkt somit auf 8,8 Mio. €. Das Sozialministerium hat angekündigt, noch in 2021 insgesamt

20 Mio. € an die örtlichen Träger auszuzahlen (voraussichtlich ca. 0,8 Mio. an die HL). Um diesen Betrag würde sich der Fehlbetrag verringern. Eine Kompensation der Mehraufwendungen wird dadurch nicht erreicht.

Auf die Erläuterungen im 2. Zwischenbericht 2021 wird verwiesen.

 

Darüber hinaus ergeben sich auf der Aufwandsseite folgende höhere Aufwendungen als geplant, die sich wie folgt zusammensetzen:


Sachkonto 365001.5318001 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale o. ähnliche Einrichtungen:

2,63 Mio. €r ungeplanten, coronabedingten Mehraufwand

 

2,4 Mio. €r Verfügungszeiten und Leitungsanteile.

Vor Inkrafttreten des Kita-Reformgesetzes oblag es den Trägern, ihre Einrichtungen mit angemessenen Leitungs- und Verfügungszeiten auszustatten.

 

Mit dem Kita-Reformgesetz sind nunmehr in den Kindertageseinrichtungen je Gruppe 0,2 Stellenanteile für die Einrichtungsleitung sowie 0,2 Stellenanteile für Verfügungs-zeiten vorzuhalten. Die Kita-Förderung ist um die hierfür notwendigen Stellenanpassungen der Träger anzupassen.

 

Hierzu hat der Fachbereichsdienst 4.041.3 die Auffassung vertreten, dass nur neu zu schaffende Stellenanteile durch Zuschüsse zu finanzieren sind, d.h. Stellenanteile für Leitungs- und Verfügungszeiten, die bereits vor dem 01.01.2022 in den Kitas eingerichtet waren, werden durch die HL nicht zusätzlich finanziert.

 

Die Träger haben hierzu eine gegenteilige Haltung entwickelt. Sie haben die Auffassung vertreten, dass die gesetzlich geregelten Stellenanteile in vollem Umfang, unabhängig von der Ausgangssituation, durch die HL zu finanzieren sind.

 

In langwierigen Gesprächen mit den Trägern konnte letztlich die Haltung der städt. Verhandlungsführer geeint werden, so dass nur die tatsächlich neu zu schaffenden Stellenanteile durch die HL finanziert werden.

 

Als Ergebnis der Einigung werden derzeit die zusätzlich erforderlichen Leitungs- und Verfügungszeiten bei den Trägern abgefragt, der geschätzte Aufwand beträgt 2,4 Mio. €.

 

0,6 Mio. € Budgetanpassungen ab 01.08.2021.

Diese sind das Ergebnis aus den Vertragsverhandlungen. Bereits ab dem 01.08.2021 sollen ein Drittel des Budgets um den Verbraucherpreisindex angepasst werden, um den Trägern bislang aus den Elternbeiträgen finanzierte Sachkostensteigerungen zu erstatten und einen auskömmlichen Betrieb der Einrichtungen zu sichern. Zum Zeitpunkt der Planung war das nicht absehbar.

 

0,55 Mio. €r Qualitätsmanagement und Fachberatung

Nach dem Kita-Reformgesetz haben die Einrichtungen ein Qualitätsmanagement sowie eine pädagogische Fachberatung vorzuhalten. Vor Inkrafttreten der Kita-Reform hat das Land dies mit rd. 0,55 Mio. € gefördert, mit Inkrafttreten der Kita-Reform entfällt die Landesförderung. Durch Entscheidung des Bürgermeisters aus Juli 2021 sollen hierfür kommunale Mittel in gleicher Größenordnung bereitgestellt werden.

 

0,1 Mio. €r PiA (Praxisintegrierte Ausbildung für Erzieher:innen)

Entscheidung Bürgerschaft vom 25.06.2020 (TOP 9.54), die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher:innen zu fördern.

 

Sachkonto 365001.5452000 Erstattungen für Aufwendungen von Dritten Gemeinden

r die Erstattungen an Gemeinden waren für das Jahr 2021 0,2 Mio. € eingeplant. Tatsächlich werden die Aufwendungen im Hhj. 2021 0,534 Mio. € betragen.

 

Die im Rahmen der Kita-Reform 2020 angekündigten höheren Erstattungen des Landes kompensieren nicht die höheren Aufwendungen des örtlichen Trägers der Kita-Finanzierung aufgrund gestiegener Standards und zusätzlichen Leistungen, die mit dem KitaG beschlossen wurden.

 

 

Produkt 361003 Tagespflege

 

Sachkonto 361003.5315000

r das Sachkonto ergeben sich Mehraufwendungen i.H.v. 0,135 Mio. €. Es handelt sich um eine Weiterleitung von Bundesmitteln einschließlich einer kommunalen Co-Finanzierung für das Bundesprojekt ProKindertagespflege. Die 0,135 Mio. € wurden nicht für das Hhj. 2021 eingeplant.

 

Sachkonto 361003.5331001

Im Produkt Tagespflege erhöhen sich die Aufwendungen um 2,1 Mio. € aufgrund der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Gesetzlichen Anpassung der lfd. Geldleistung zum 01.01.2021 (0,3 Mio. €) sowie

weitere 1,8 Mio.€ aufgrund sich ständig verändernde Inanspruchnahme der Kindertagespflege, insbesondere was den wöchentlichen Betreuungsumfang betrifft.

 

Mithin ergibt sich ein Mittelbedarf von insgesamt 8,169 Mio. €.

 

 

Deckungsvorschläge:
 

Im Rahmen der Hochrechnungen für den 2. Zwischenbericht konnte auf den im Beschlussvorschlag aufgeführten Haushaltsansätzen aufgrund höherer Erträge bzw. geringerer Aufwendungen Deckungsbeiträge herangezogen werden. Die Deckungsmittel aus den allgemeinen Deckungsmitteln erfolgt aus dem unter VO-Nummer VO/2021/09636 beschlossenen Corona-Hilfsfonds.   

 

Ausblick auf 2022

Aufgrund nicht einschätzbarer Faktoren (Corona, KiTa-Reform Entwicklung) kann zurzeit nicht genau gesagt werden, ob die für 2022 geplanten Finanzmittel in den Produkten 365001 und 361003 auskömmlich sein werden.

Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, die finanzielle Entwicklung in 2022 abzuwarten und auf der Basis von gesicherten Hochrechnungen und Prognosen im Bedarfsfall zusätzliche Mittel überplanmäßig zu ordnen.

 

 


 


Anlagen