Produkt 365001- Planung und Bezuschussung Kita
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 hat die Abteilung Finanzielle Förderung Kindertagesbetreuung auf Basis der Prognose und Hochrechnungen des Sozialministeriums des Landes auf dem Produktsachkonto 365001.4141000 eine Landeserstattung in Höhe von 38,24 Mio. € eingeplant. Tatsächlich beträgt diese im Hhj. 2021 nur 29,436 Mio. €. Die geringeren Erträge aus der Refinanzierung der Kindertagesstätten belaufen sich in diesem Produkt somit auf 8,8 Mio. €. Das Sozialministerium hat angekündigt, noch in 2021 insgesamt
20 Mio. € an die örtlichen Träger auszuzahlen (voraussichtlich ca. 0,8 Mio. € an die HL). Um diesen Betrag würde sich der Fehlbetrag verringern. Eine Kompensation der Mehraufwendungen wird dadurch nicht erreicht.
Auf die Erläuterungen im 2. Zwischenbericht 2021 wird verwiesen.
Darüber hinaus ergeben sich auf der Aufwandsseite folgende höhere Aufwendungen als geplant, die sich wie folgt zusammensetzen:
Sachkonto 365001.5318001 – Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale o. ähnliche Einrichtungen:
2,63 Mio. € für ungeplanten, coronabedingten Mehraufwand
2,4 Mio. € für Verfügungszeiten und Leitungsanteile.
Vor Inkrafttreten des Kita-Reformgesetzes oblag es den Trägern, ihre Einrichtungen mit angemessenen Leitungs- und Verfügungszeiten auszustatten.
Mit dem Kita-Reformgesetz sind nunmehr in den Kindertageseinrichtungen je Gruppe 0,2 Stellenanteile für die Einrichtungsleitung sowie 0,2 Stellenanteile für Verfügungs-zeiten vorzuhalten. Die Kita-Förderung ist um die hierfür notwendigen Stellenanpassungen der Träger anzupassen.
Hierzu hat der Fachbereichsdienst 4.041.3 die Auffassung vertreten, dass nur neu zu schaffende Stellenanteile durch Zuschüsse zu finanzieren sind, d.h. Stellenanteile für Leitungs- und Verfügungszeiten, die bereits vor dem 01.01.2022 in den Kitas eingerichtet waren, werden durch die HL nicht zusätzlich finanziert.
Die Träger haben hierzu eine gegenteilige Haltung entwickelt. Sie haben die Auffassung vertreten, dass die gesetzlich geregelten Stellenanteile in vollem Umfang, unabhängig von der Ausgangssituation, durch die HL zu finanzieren sind.
In langwierigen Gesprächen mit den Trägern konnte letztlich die Haltung der städt. Verhandlungsführer geeint werden, so dass nur die tatsächlich neu zu schaffenden Stellenanteile durch die HL finanziert werden.
Als Ergebnis der Einigung werden derzeit die zusätzlich erforderlichen Leitungs- und Verfügungszeiten bei den Trägern abgefragt, der geschätzte Aufwand beträgt 2,4 Mio. €.
0,6 Mio. € Budgetanpassungen ab 01.08.2021.
Diese sind das Ergebnis aus den Vertragsverhandlungen. Bereits ab dem 01.08.2021 sollen ein Drittel des Budgets um den Verbraucherpreisindex angepasst werden, um den Trägern bislang aus den Elternbeiträgen finanzierte Sachkostensteigerungen zu erstatten und einen auskömmlichen Betrieb der Einrichtungen zu sichern. Zum Zeitpunkt der Planung war das nicht absehbar.
0,55 Mio. € für Qualitätsmanagement und Fachberatung
Nach dem Kita-Reformgesetz haben die Einrichtungen ein Qualitätsmanagement sowie eine pädagogische Fachberatung vorzuhalten. Vor Inkrafttreten der Kita-Reform hat das Land dies mit rd. 0,55 Mio. € gefördert, mit Inkrafttreten der Kita-Reform entfällt die Landesförderung. Durch Entscheidung des Bürgermeisters aus Juli 2021 sollen hierfür kommunale Mittel in gleicher Größenordnung bereitgestellt werden.
0,1 Mio. € für PiA (Praxisintegrierte Ausbildung für Erzieher:innen)
Entscheidung Bürgerschaft vom 25.06.2020 (TOP 9.54), die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher:innen zu fördern.
Sachkonto 365001.5452000 – Erstattungen für Aufwendungen von Dritten Gemeinden
Für die Erstattungen an Gemeinden waren für das Jahr 2021 0,2 Mio. € eingeplant. Tatsächlich werden die Aufwendungen im Hhj. 2021 0,534 Mio. € betragen.
Die im Rahmen der Kita-Reform 2020 angekündigten höheren Erstattungen des Landes kompensieren nicht die höheren Aufwendungen des örtlichen Trägers der Kita-Finanzierung aufgrund gestiegener Standards und zusätzlichen Leistungen, die mit dem KitaG beschlossen wurden.
Produkt 361003 – Tagespflege
Sachkonto 361003.5315000
Für das Sachkonto ergeben sich Mehraufwendungen i.H.v. 0,135 Mio. €. Es handelt sich um eine Weiterleitung von Bundesmitteln einschließlich einer kommunalen Co-Finanzierung für das Bundesprojekt ProKindertagespflege. Die 0,135 Mio. € wurden nicht für das Hhj. 2021 eingeplant.
Sachkonto 361003.5331001
Im Produkt Tagespflege erhöhen sich die Aufwendungen um 2,1 Mio. € aufgrund der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Gesetzlichen Anpassung der lfd. Geldleistung zum 01.01.2021 (0,3 Mio. €) sowie
weitere 1,8 Mio.€ aufgrund sich ständig verändernde Inanspruchnahme der Kindertagespflege, insbesondere was den wöchentlichen Betreuungsumfang betrifft.
Mithin ergibt sich ein Mittelbedarf von insgesamt 8,169 Mio. €.
Deckungsvorschläge:
Im Rahmen der Hochrechnungen für den 2. Zwischenbericht konnte auf den im Beschlussvorschlag aufgeführten Haushaltsansätzen aufgrund höherer Erträge bzw. geringerer Aufwendungen Deckungsbeiträge herangezogen werden. Die Deckungsmittel aus den allgemeinen Deckungsmitteln erfolgt aus dem unter VO-Nummer VO/2021/09636 beschlossenen Corona-Hilfsfonds.
Ausblick auf 2022
Aufgrund nicht einschätzbarer Faktoren (Corona, KiTa-Reform Entwicklung) kann zurzeit nicht genau gesagt werden, ob die für 2022 geplanten Finanzmittel in den Produkten 365001 und 361003 auskömmlich sein werden.
Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, die finanzielle Entwicklung in 2022 abzuwarten und auf der Basis von gesicherten Hochrechnungen und Prognosen im Bedarfsfall zusätzliche Mittel überplanmäßig zu ordnen.