Vorlage - VO/2021/10329  

Betreff: Haushalt 2022
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2022.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
07.09.2021 
54. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
08.09.2021 
Sondersitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung (gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuss) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss zur Vorberatung
08.09.2021 
Sondersitzung des Bauausschusses - Haushaltsberatung (gemeinsame Sitzung mit dem Hauptausschuss) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.09.2021 
Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Band I - Vorbericht 2022
Band II - Produkthaushaltsplan 2022
Band III - Stellenplan 2022
Band IV - Beteiligungsbericht 2022
Budgetübersichten 2022
Anlage 1 zum Konsolidierungskonzept 2019-2023
Durchführungsbestimmungen 2022
Gebühren + Entgelte 2022

Beschlussvorschlag

1. Der Haushaltsplan 2022, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt aus der Produktseite, dem Ergebnis- und dem Finanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten               Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2022 vorgesehenen Aufwendungs-rzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3.Ergänzend wird der Abschluss der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag

           Anlage 6

 

wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts

      Anlage 7

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung  r Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

954.287.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

961.851.100

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    7.563.900

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

909.941.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

886.866.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

139.900.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

172.204.900

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt. (Stand: 18.08.2021)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 82.846.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 66.725.200

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

375.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.938,746

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)           400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

 

§4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2022 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2021 (3.863,236 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2022

um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

 in der sich daraus ergebenden Fassung als

Stellenplan r das Haushaltsjahr 2022

festgesetzt: 3.938,746 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Fachbereiche 1-5, Eigenbetriebe und Eigengesellschaften

lt. Haushaltsplan und Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 77 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja :

Fehlbedarf Ergebnisplan 2022: 7.563.900 EUR (Stand: 18.08.2021)

 

Investive Auszahlungen/Finanzplan

Finanzplan Zeilen 18ff

Stand 10.8.2021

Kreditbedarf 2022

82.846.800 EUR

Verpflichtungsermächtigungen 2022

66.725.200 EUR

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

Einzelne Maßnahmen werden gesondert erläutert.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Allgemeiner Überblick 

 

Mit Beschluss der Haushaltssatzung wird die Verwaltung von der Lübecker Bürgerschaft ermächtigt, die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu bewirtschaften. Die Verwaltung hat die Ansätze nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant mit dem Ziel der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben. Weiterhin werden mit dem Beschluss die jeweiligen Produktziele vereinbart.

 

Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplanes, ebenso wie der Beteiligungsbericht und der Vorbericht.


r die Planung 2022 liegt der Jahresabschluss 2020 als konkrete Planungsgrundlage vor. Die Eckwerte als erste Grundlage der Haushaltsplanung wurden bereits auf vorläufige Ist-Werte 2020 aufgebaut, die weitere Haushaltsplanung dann darauf verfestigt.

Das Jahr 2020 stand gänzlich unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie und kann isoliert nicht als Referenz für Folgejahre herangezogen werden. In der Planungsphase wurde daher auch auf die Ergebnisse der Vorjahre reflektiert. Nicht zuletzt aufgrund der Erstattung der Gewerbesteuerausfälle durch Land und Bund i.H.v. 17,7 Mio. EUR konnte das Haushaltsjahr 2020 mit einem Überschuss von 33,0 Mio. EUR abgeschlossen werden. Eine derartige Erstattung ist weder für 2021, noch für die Folgejahre geplant. Dagegen sind insbesondere bei der Gewerbesteuer die Nachwirkungen der Pandemie in 2022 spürbar. Viele privatwirtschaftliche Betriebe werden dann in Folge eines geminderten Jahresergebnisses 2021 reduzierte Gewerbesteuer zu zahlen haben. Diese bewegt sich damit trotz wirtschaftlicher Erholung in 2022 in etwa auf dem Niveau von 2019 und noch nicht dort, wie in der mittelfristigen Finanzplanung noch vor der Pandemie angenommen.

 

Die nun vorliegende Planung 2022 läuft im Ergebnis auf einen Fehlbedarf von rd. 7,6 Mio. EUR hinaus.

 

Die Haushaltsplanung berücksichtigt unter anderen auch die aktuellen Erkenntnisse zur Kita-Reform 2020, deren überschlägigen Berechnungen nun im Rahmen der Hochrechnungenr 2021 und den Planansätzen für 2022 verifiziert wurden. Produktübergreifend (Produkte 361001 -  Finanzielle Förderung KiTa; 361003 Tagespflege und 365001 - Planung und Finanzierung Kindertagesstätten) ergibt sich insgesamt ein höherer Netto-Budgetbedarf von 6,4 Mio. EUR im Vergleich zu 2021, der sich aus verschiedenen Abweichungen bei den Erträgen und Aufwendungen zusammensetzt. Insgesamt fällt die Landeserstattung zur Refinanzierung der Kindertagesstätten und Kindertagespflege in 2022 um 6,4 Mio. EUR geringer aus als für 2021 geplant. Diese Abweichung beruht auf einer aus dem Jahr 2020 stammenden Prognose des Sozialministeriums des Landes, die bei der Haushaltsplanung 2021 zu Grunde gelegt wurde. Die tatsächlich geringere Landeserstattung wird teilkompensiert durch einen Kostenersatz nach SGB IX für Integrationsplätze (1,8 % der Netto-Eingliederungshilfe nach SGB IX Bundesteilhabegesetz) in Höhe von 1,76 Mio. EUR für 2022 (für 2021 mit 1,68 Mio. EUR noch nicht geplant) und weitere höhere Kostenerstattungen. Die Transferaufwendungen in den vorstehend genannten Produkten erhöhen sich im Vergleich zu 2021 produktübergreifend um 4,4 Mio. EUR. Dies wird mit der im Rahmen der Kita-Reform beschlossenen höheren Leistungen und Standards sowie auf die Tarifsteigerungen ab März 2022 ( +1,8%) zurückgeführt.

Die Budgetverschlechterungen wirken sich bereits im Haushaltsjahr 2021 aus und werden zu deutlich geringeren Erträgen und höheren Transferaufwendungen als geplant führen. Der Fachbereich 4 Kultur und Bildung wird eine entsprechende produktübergreifende

Beschlussvorlage zur Ordnung der fehlenden Finanzmittel 2021 der Bürgerschaft zuleiten.

 

Eine wesentliche Veränderung im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 wird im Fachbereich 2 bei der Leistungsgewährung nach dem Bundesteilhabegesetz erwartet. Im Rahmen der Haushaltsplanung wird von einer Aufwandssteigerung für 2022 i.H.v. mehr als 5 Mio. EUR ausgegangen (Tendenz steigend). Die Gründe hierfür liegen zum einen in der Systemänderung bei der Leistungsgewährung. Gemäß Landesrahmenvertrag werden ab 2022 die Leistungen nicht mehr nach tatsächlich erbrachter Leistung gewährt, sondern wie ursprünglich bewilligt. Zum anderen sind in 2022 die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen neu abzuschließen, und es werden steigende Einzelfallkosten mit einer gleichzeitig eintretenden Fallzahlerhöhung in diesem Bereich erwartet.

 

Ausgehend von dem in der Sitzung der Bürgerschaft am 23.5.2019 ausgerufenen Klimanotstand hat die Verwaltung intensiv an erforderlichen Maßnahmen zum Klimaschutz gearbeitet und der Bürgerschaft im September letzten Jahres mit VO/2020/09223 einen Bericht zu den Klimaschutzmaßnahmen für das Jahr 2021 vorgelegt. Der in der gleichen Sitzung vorgelegte Haushaltsplan für 2021 enthielt zur Umsetzung dieser Maßnahmen ein Klimabudget von 600.000 EUR. Seitdem hat Lübeck erfolgreich am ersten Audit des European Energy Awards (eea) teilgenommen und trägt nun den Titel „Europäische Energie- und Klimaschutzkommune“. Näheres unter: www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/klimaschutz/klimaschutz-konkret.html

Zudem tragen viele der geplanten Investitionsmaßnahmen zum Klimaschutz bei. Hierzu enthält der Haushaltsvorbericht in Anlage 1 ab S. 74 weitere Ausführungen.

 

Der aktuelle Haushaltsplan für 2022 greift das Klimabudget in gleicher Höhe auf, um erneut Finanzmittel für Klimaschutz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist in den Budgets der unterschiedlichen Bereiche Geld für Maßnahmen zum Klimaschutz vorhanden, meistens dienen diese Maßnahmen primär den jeweiligen Fachzielen und darüber hinaus dem Klimaschutz.

Parallel wird der Masterplan zum Klimaschutz erarbeitet um aufzuzeigen, wie Lübeck bis 2040 klimaneutral werden kann. Daraus wird sich für das Haushaltsjahr 2023 ein wesentlich größeres Budget für den Klimaschutz ableiten. Dieser Trend zeigt sich deutlich beim Vergleich mit Städten, die aktuell ebenfalls mit dem Klimanotstandsbeschluss eine Vorreiterrolle im Klimaschutz spielen.

 

Die Ausweitung gesetzlicher Aufgaben führt für die Gesamtverwaltung zu einem erforderlichen Stellenzuwachs von 76 Planstellen. Ein Großteil davon beläuft sich auf eine notwendige Regelung zur Übernahme fertig ausgebildeter Feuerwehrbeamter sowie für weitere Notfallsanitäter, wie auch im Bereich der Kindertagesstätten gemäß Beschluss zur VO/2021/09729.

Kontinuierlich verbessert wurde die Planung der Personalkosten. Ein neu aufgesetztes Planungsverfahren unter konsequenter Ausrichtung an den Ist-Werten der Vorjahre führt zu einer treffsicheren Veranschlagung dieses Aufwands. Die Plan-Ist-Abweichung lag für 2019 bei 4,7% und konnte für 2020 auf 3,1% gesenkt werden. Der Gesamtaufwand 2022 beträgt dahingehend 221,6 Mio. EUR zzgl. Versorgungsaufwendungen von 39 Mio. EUR.

 

 

In den Vorjahren wurde bei Genehmigung des Haushalts durch die Kommunalaufsichtsbehörde regelmäßig der städtische Defizitausgleich bei den SeniorInneneinrichtungen angemerkt. In dem Genehmigungserlass 2021 wurde bereits positiv hervorgehoben, dass die städtischen Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits bei den SeniorInneneinrichtungen Wirkung zeigen. Der parallel vorliegende Wirtschaftsplan der SeniorInneneinrichtungen weist ein Defizit von rd. 1,5 Mio. EUR aus, der vorgelegte Jahresabschluss 2020 der SeniorInneneinrichtungen beläuft sich auf ein Defizit von 3,3 Mio. EUR.

 

Weiterhin werden seitens der Kommunalaufsicht die städtischen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung anerkannt. Auch die bisherigen Maßnahmen in Bezug auf organisatorische Veränderungen sowie zur Digitalisierung lassen dies deutlich werden.

 

Entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses vom 29.3.2019 zu TOP Ö 911 zur VO/2019/07224 nimmt die Hansestadt Lübeck am weiteren Konsolidierungsfonds des Landes Schleswig-Holstein teil. Mit dem Haushaltsbegleitbeschluss 2019 ist bereits ein Paket an prozessbezogenen Konsolidierungsmaßnahmen im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung beschlossen worden, die bis 2023 umzusetzen sind.

Das Maßnahmenpaket das auch Bestandteil des mit dem Land geschlossenen weiteren Konsolidierungsvertrages ist - ist in der Anlage 6 nochmals nachrichtlich beigefügt. Der Vertrag mit dem Land Schleswig-Holstein läuft ebenfalls bis 2023. Seit 2012 hat die Hansestadt Lübeck durch eigene strukturelle Einsparerfolge i.H.v. 24,7  Mio. EUR ihren Beitrag zu der vertraglichen Vereinbarung geleistet, und daraufhin Konsolidierungshilfen des Landes in Höhe von bislang 188  Mio. EUR erhalten. Die bis 2012 aufgelaufenen Fehlbeträge konnten dadurch zu zwei Dritteln reduziert werden.

 

Trotz positiver Jahresabschlüsse der Vorjahre trüben weiterhin hohe Verbindlichkeiten die städtische Bilanz. Die Verbindlichkeiten für Investitions- und Kassenkredite belaufen sich per 31.12.2020 auf 512 Mio. EUR. Die Jahresüberschüsse tragen in geringem Umfang zur Schuldentilgung bei, können jedoch noch längst nicht die erforderlichen Investitionen gegenfinanzieren. Zur Sicherstellung der Liquidität ist es nach wie vor erforderlich, Kassenkredite aufzunehmen. Insbesondere bei schwankender Liquidit in den Corona-Jahren 2020 und 2021 hat sich dieses Mittel wieder bewährt. Kassenkredite sind grundsätzlich kurzfristiger Natur. Es kann allerdings wirtschaftlich sein, den Bodensatz des Bedarfes an Kassenkrediten nicht kurzfristig, sondern mittelfristig zu finanzieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn das allgemeine Zinsniveau im Haushaltsjahr günstig ist. Auf diese Weise kann das günstige Zinsniveau für den Bodensatz über das Ende des Haushaltsjahres hinaus bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes gesichert werden. Dieser Bodensatzbetrag wird wie im Vorjahr auf 180 Millionen EUR veranschlagt.

 

Investitionen werden auch in den nächsten Jahren nur mit erheblichen Krediten zu finanzieren sein. Neben der laufenden Unterhaltung des großen städtischen Anlagevermögens sind auch weiterhin Sanierungen in allen Teilen der städtischen Infrastruktur nötig.

Neu angegangen wird ab 2022 die Unterbringung von Schulklassen der Innenstadtgymnasien in einem neuen Gebäude in der Königstraße. Das Mixed-use-Projekt wird für das Gebäude umgesetzt, beginnend mit dem Ankauf der Immobilie. Dafür sind 14.8 Mio. EUR in den Investitionsplan 2022 eingestellt, die weiteren Beträge verteilen sich bis in das Jahr 2026.

Mit Fortschritt der Arbeiten an der Bahnhofsbrücke werden dafür in 2022 Ausgaben i.H.v. 10,4 Mio. EUR geplant. Zur Umsetzung des Projekts Skandinavienkai / Anleger 5 PLUS stehen in 2022 Investitionsmittel i.H.v. 12 Mio. EUR zur Verfügung.      

 

In Summe bedarf es in 2022 zur Finanzierung aller Investitionen Kreditaufnahmen von 82,8 Mio. EUR. Da die Kreditermächtigung Teil der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht ist, haben entsprechende Gespräche mit dem Innenministerium auch mit Bezug auf die vorgenannten Projekte stattgefunden.

 

 

Beratungsverfahren:
Wie im Vorjahr erfolgt die Gremienbeteiligung in den Sitzungen des Hauptausschusses am 7.9. zu den konsumtiven Teilen des Haushaltsplans, und am 8.9.2021 zu den Investitionen.

 

Neben den Unterlagen für die Beschlussfassung in ALLRIS im erforderlichen amtlichen Format stehen alle Haushaltsdaten einschl. der Investitionen im Interaktiven Haushalt webbasiert zur Verfügung.

 


 


Anlagen

1 Vorbericht   

 

2 Produkthaushaltsplan

 

3 Stellenplan

 

4 Beteiligungsbericht 

 

5 Budgetübersichten ohne Interne Leistungsabrechnung

  

6 Konsolidierungsliste  

 

7      Durchführungsbestimmungen 2022

 

8      Überprüfung der von der Hansestadt Lübeck erhobenen Gebühren/Entgelte 
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Band I - Vorbericht 2022 (10762 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Band II - Produkthaushaltsplan 2022 (21326 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Band III - Stellenplan 2022 (1596 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Band IV - Beteiligungsbericht 2022 (2598 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Budgetübersichten 2022 (1260 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 1 zum Konsolidierungskonzept 2019-2023 (15 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Durchführungsbestimmungen 2022 (105 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Gebühren + Entgelte 2022 (475 KB)    
Stammbaum:
VO/2021/10329   Haushalt 2022   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2021/10329-03   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/10329 Haushalt 2022: Behindertenbeirat   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2021/10329-07   FDP und FW/GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/202110329 Haushalt 2022: AIDS-Plege Lübeck   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2021/10329-09   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/10329 Haushalt 2022: CLIC Lübeck e.V.   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2021/10329-10   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2021/10329 Haushalt 2022: Verkehr/Bau/Umwelt   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2021/10329-11   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2021/10329 Haushalt 2022: Wirtschaft/Tourismus   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2021/10329-14   Fraktion Freie Wähler & GAL: Haushaltsbegleitbeschlusss zu VO/2021/10329 - Haushalt 2022, Umsetzung Klimaanpassungskonzept   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2021/10329-15   Fraktion FREIE WÄHLER & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2021/10329 Haushalt 2022, Planungsmittel für Radweg und Skateranlage   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2021/10329-16   Fraktion FREIE WÄHLER & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zu Haushalt 2022, Koordination Nachhaltigkeit   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2021/10329-18   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/10329 Haushalt 2022: Kulturelle Teilhabe   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2021/10329-19   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/10329 Haushalt 2022: AWO Frauenhaus Hartengrube   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2021/10329-20   DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/10329 Haushalt 2022: Personal und Organisationsservice (POS)   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2021/10329-21   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2021/10329 Haushalt 2022: Kapitalerhöhung TRAVE   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2021/10329-22   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2021/10329 Haushalt 2022: Jährliche Preissteigerungen des ÖPNV abwenden   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2021/10329-23   Genehmigung des Haushalts 2022 der Hansestadt Lübeck | Umsetzung des Genehmigungserlasses   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
2021/10329-23-01   AM Oliver Prieur (CDU) + Am Sabine Haltern (SPD): Antrag zu - Genehmigung des Haushalts 2022 der Hansestadt Lübeck | Umsetzung des Genehmigungserlasses   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
2021/10329-23-02   Dringlichkeitsantrag des Hauptausschusses: Genehmigung des Haushalts 2022 der Hansestadt Lübeck; Umsetzung des Genehmigungserlasses   1.101 - Bürgermeisterkanzlei   Antrag eines Ausschusses/Beirates