Vorlage - VO/2021/10311  

Betreff: Wirtschaftsplan 2022 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.502 - SeniorInneneinrichtungen Bearbeiter/-in: Schröder, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
07.09.2021 
54. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung unverändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
14.09.2021 
22. Sitzung des Ausschusses für Soziales unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.09.2021 
Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
SIE Wirtschaftsplan 2022 N Anlage 1 bis 12

Beschlussvorschlag


r den Wirtschaftsplan 2022 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen werden festgestellt:

 

                         2022

1. Es betragen

1.1 Im Erfolgsplan 

 die Erträge 30.024.800

 die Aufwendungen 31.520.100

 der Jahresgewinn 0

 der Jahresverlust -1.495.300

 

1.2 Im Vermögensplan

 die Einzahlungen auf 600.200

 die Auszahlungen auf 600.200

 

2. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

 und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0

 

2.1 der Gesamtbetrag der

 Verpflichtungsermächtigung auf 0

 

2.2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5.188.000

 

3. die Stellenübersicht 2022 nebst Änderungsliste (Anlage 8-12)

 

Der Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2022 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen im Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales für das Geschäftsjahr 2022 wird gemäß Anlagen

1 12 im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 zugestimmt.

 

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.203 Beteiligungscontrolling

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da diese nicht betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§§ 77, 97 GO SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1 12)

Der Jahresfehlbetrag i. H. v. - 1.495.300 € wird im Haushalt 2023 geordnet.

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

-

 


Begründung

s. Vorbericht (Anlagen 1 - 2)
 


Anlagen

Anlagen 1 2 - Vorbericht

Anlagen 3 12 - Wirtschaftsplan 2022
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich SIE Wirtschaftsplan 2022 N Anlage 1 bis 12 (12883 KB)