Vorlage - VO/2020/08584  

Betreff: Sachstand Wochenmarkt gem. VO/2019/07335 vom 12.03.2019, VO/2019/07550 vom 02.05.2019, VO/2019/07703 vom 21.05.2019
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Csösz, Piroska
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
10.02.2020 
14. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
11.02.2020 
27. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
27.02.2020 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
VO/2019/07703
VO/2019/07550
VO/2019/07335

Beschlussvorschlag

Anfragen VO 2019/07335 vom 12.03.2019, VO 2019/07550 vom 02.05.2019,
VO 2019/07703 vom 21.05.2019

 


Begründung

Im Jahr 2019 wurden diverse Anfragen und Anträge formuliert, die die Zukunft des Lübecker Wochenmarktes (und seiner diversen Standorte in der Gesamtstadt) thematisieren Auslöser war die vermehrte öffentliche Kritik am Lübecker Wochenmarkt-Geschehen, den örtlichen Gegebenheiten (Toiletten, Parksituation, Pflege) sowie dem u.a. in der Presseberichterstattung beklagten allgemeinen Niedergang des Wochenmarktwesens.

 

Mit vorliegendem Bericht sollen die Anfragen beantwortet werden und ein aktueller Sachstandsbericht abgegeben werden.

Der allgemeine Trend des sich verändernden Kaufverhaltens hat im Ergebnis auch vor dem Lübecker Wochenmarkt und seinen 13 Standorten nicht Halt gemacht. Immer weniger Menschen kaufen regelmäßig auf dem Wochenmarkt ein. Zudem hat die flächendeckende Entwicklung von Vollsortimentern und Discount-Märkten mit Frischeangebot im gesamten Stadtgebiet, auch die zuletzt entstandenen vier größeren Lebensmittelversorger im  Altstadtkern, zu einem weiteren Abfluss von Kaufkraft an einzelnen Standorten des Wochenmarktes geführt. Um frisch und preisgünstig einzukaufen ist heutzutage der Gang zum Wochenmarkt längst nicht mehr erforderlich.

Obwohl an einzelnen Standorten bereits in den vergangenen Jahren den Forderungen nach einer Verbesserung der baulichen Situation nachgekommen wurde, z.B. am Brolingplatz, hat dies nicht zu einer signifikanten Belebung geführt. Stabil ist dagegen die Situation in Schlutup und in Travemünde, wo sich auch bedingt durch den Tourismus in den Sommermonaten ein reges Markttreiben beobachten lässt. Dies zeigt, dass eine generelle Neubetrachtung des Wochenmarktwesens in der Hansestadt Lübeck erforderlich ist, bei der auch andere als rein infrastrukturelle Gegebenheiten einbezogen werden müssen.

Davon unabhängig hat der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften die Notwendigkeit erkannt, das Wochenmarktwesen kritisch zu bewerten und verwaltungsseitig organisatorische Veränderungen vorzunehmen, um weiterhin unterschiedliche Standorte erhalten und bewirtschaften zu können. Dabei sollen drei Ziele erreicht werden:

1.)    eine allgemeine Belebung und Modernisierung der Wochenmärkte, so dass zusätzliche Kund:innen gewonnen und neue Markthändler:innen gefunden werden können.

2.)    eine Modernisierung und Verbesserung der Infrastruktur der einzelnen Marktstandorte sowie

3.)    eine dauerhaft strukturell ausgeglichene Finanzierung sicherzustellen und das bislang aufgelaufene Defizit (rd. 834.000 Euro seit 2016) schrittweise abzubauen.

 

Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sollen in Form eines Marktkonzeptes den Gremien noch vor der Sommerpause vorgelegt werden.

Aktueller Sachstand:

Seit Herbst 2019 sind umfangreiche vorbereitende Arbeiten hierzu erfolgt. So hat sich eine Arbeitsgruppe aus neun Markthändler:innen bereit erklärt, sich regelmäßig mit der Verwaltung über Pläne und Ziele auszutauschen. In mehreren Gesprächsrunden wurden konkrete Themen besprochen und Wünsche und Ideen der Händler:innen aufgenommen. Maßnahmen und Vorschläge, die kurzfristig umsetzbar sind, wurden z.T. sofort realisiert.

Eine erste konkrete Maßnahme zur Verbesserung der Infrastruktur am Brink ist bereits fertiggestellt. Das Markthäuschen am Brink wurde vollständig saniert, Sanitäranlagen, das Siel sowie die Elektrik erneuert. Das Innere des Häuschens wurde neu gestrichen, und eine öffentliche Toilette hergestellt. Ebenso modernisiert wurden Teile der Elektrik auf dem Platz. Es wurden neue Stromverteiler eingebaut und Leitungen erneuert. Im Frühjahr wird das Äußere des Markthäuschens durch eine Deutsch-südafrikanische Künstlergruppe in Graffiti-Optik gestaltet. Außerdem wurden die angrenzenden Grünflächen gereinigt und Büsche und Bäume zurückgeschnitten. In Kürze wird eine neue Beschilderung angebracht; diese wird einheitlich auf allen Marktstandorten entsprechend aufgestellt.

Ergänzend dazu haben die Händler:innen Vorschläge zu einer weiteren optischen Verschönerung des Platzes formuliert, die derzeit von der Verwaltung auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft werden.

Einen großen Raum bei der Abstimmung mit der Verwaltung nehmen organisatorische Fragen ein; auch hierzu haben die Händler:innen konkrete Wünsche und Vorstellungen geäußert. Die unterschiedlichen Anfragen aus Gremien wurden dabei kritisch diskutiert und werden wie folgt beantwortet.

Diskutiert wurde eine Anfrage der CDU (siehe VO 2019/07550) in der der Vorschlag gemacht wurde, in der Innenstadt eine Markthalle zu errichten, die neben den Wochenmärkten auch für gastronomische Zwecke und als Eventhalle eingesetzt werden kann.

Eine ständige Markthalle würde für die Wochenmarkthändler:innen eine zusätzliche Konkurrenzsituation herstellen, die dem Markt (bzw. dem Klingenberg) weitere Kaufkraft nehmen würde. Die befragten Händler:innen gaben an, ihre Geschäfte nicht in einer Markthalle führen zu wollen, da dies ein anderes Geschäftsmodell darstellt und mit dem Wochenmarktgeschäft wirtschaftlich nicht in Einklang zu bringen sei.

Die Umsetzung einer solchen Idee sieht die Verwaltung aus den o.g. Gründen kritisch. Bei einer Markthalle handelt es sich um stationären Einzelhandel, der  im Gegensatz zu einem öffentlichen Marktwesen steht.

Entsprechend hierzu lautet die Antwort der Verwaltung hinsichtlich der Standortsuche nach Flächen und Gebäuden im Eigentum der HL sowie der Suche nach geeigneten Flächen und Gebäuden im Eigentum von Privaten auf die Anfrage der FDP (siehe VO 2019/07703), dass sowohl in der Innenstadt als auch außerhalb derselben keine geeigneten Standorte für eine Markthalle auf städtischen Flächen oder in Gebäude vorhanden sind. Ob sich Flächen oder Gebäude privater Eigentümer hierzu eignen, ist der Verwaltung nicht bekannt; dies müsste im Einzelfall planungsrechtlich geprüft werden.

Auch die im Antrag der FDP VO 2019/07335 enthaltenen Wünsche und Vorschläge wurden mit den Händler:innen diskutiert.

1.+2.) Um auch kleinere Standorte weiterhin aufrechterhalten zu können, ist angestrebt, einen Teil der Aufgaben (z.B. Öffnen der Wasser- und Stromanschlüsse, Aufstellen der Wagen) durch die Händler:innen in Eigenregie durchführen zu lassen.

3.) Die Ausweitung der Marktzeiten von 6:00 bis 22:00 wird von den Händler:innen abgelehnt. Begründet wird dies mit den Arbeitsabläufen (Vorbereitungen, Einkauf etc.), die zu dem eigentlichen Verkaufsgeschehen auf dem Markt kommen sowie dem erheblich höheren Personaleinsatz, der wirtschaftlich nicht umsetzbar ist.  Eine zeitliche Option (frei wählbare Marktzeit) kann aus organisatorischen Gründen nicht genehmigt werden, da Auf- und Abbau der Stände aus Sicherheitsgründen außerhalb des laufenden Marktgeschehens passieren müssen.

4.) a. Für alle Marktstandorte ist eine ausreichende Infrastruktur (Strom und Wasser), barrierefreie Zuwegung sicher zu stellen. Die einzelnen Standorte werden diesbezüglich überprüft und die nötigen Arbeiten (dies betrifft auch den Grünschnitt entlang der Marktflächen, Beschilderung etc.) verwaltungsseitig umgesetzt.

b. Für die Oberflächensanierung des Brink wurde die KWL mit einer Kostenkalkulation beauftragt. Diese wurde im Herbst 2019 vorgelegt. Demnach sind für die grundhafte Sanierung des Platzes rd. 1,6 Mio. Euro erforderlich. Die 2019 im Haushalt eingestellten Mittel i.H.v. 220.000 Euro reichen für eine reine Oberflächenbehandlung, d.h. Abschleifen und die oberste Asphaltschicht zu erneuern, nicht aus. Um eine sichere Begehbarkeit herzustellen, werden weiterhin die Schadstellen ausgebessert.

c. Ganzjährig nutzbare Strom- und Wasserzugängen sind auf den großen Marktstandorten vorhanden.

d. Toiletten sind auf den großen Marktstandorten vorhanden. Auf dem Brolingplatz wurde ein WC neu gebaut und auf dem Brink wurden die Markttoiletten saniert und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die damit verbundenen erheblich höheren Reinigungskosten sind gebührenwirksam. Um am Brink eine stets saubere Toilette vorhalten zu können, soll eine Toilettenaufsicht eingestellt werden, die während der Marktzeiten anwesend ist.

e./f. Sauberkeit und Pflege der Wochenmarktstandorte sind stetes Ziel. Dies zu gewährleisten erfordert zusätzlichen Mittel- und Personaleinsatz, der durch die unterschiedlichen Verwaltungseinheiten sowie den EBL umgesetzt werden muss. Im Zuge der Einzelbetrachtung der Marktstandorte werden die Mängel aufgenommen; fehlende Schilder, Müllbehälter etc. ersetzt. Wo dies möglich ist, soll die Parkierung auf den Wochenmarktstandorten reglementiert werden.

5.) Derzeit wird geprüft, welche städtischen Marktflächen sich für eine Parkraumbewirtschaftung eignen. Insbesondere auf dem Brink erscheint dies wirtschaftlich realisierbar. Die Einnahmen einer Parkraumbewirtschaftung fließen jedoch in den allgemeinen Haushalt; ob und wie sich die Mittel direkt für den „BgA Märkte“ zuführen lassen, muss geprüft werden.

6.) Eine moderne, optisch ansprechende Beschilderung der einzelnen Marktstandorte ist beauftragt und sollte in den nächsten Wochen aufgebaut werden. Um die Vermarktung - auch mit Blick auf touristische Besucher:innen zu gewährleisten, ist eine Zusammenarbeit mit der LTM vorgesehen. Die Details hierzu sind noch in Abstimmung und werden im Rahmen des Marktkonzeptes vorgestellt.

 


Anlagen

VO/2019/07335

VO/2019/07550

VO/2019/07703

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VO/2019/07703 (60 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich VO/2019/07550 (45 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich VO/2019/07335 (85 KB)