Vorlage - VO/2019/08477  

Betreff: Jahresabschluss 2012 der Stiftung Vereinigte Testamente
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.02.2020 
28. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.02.2020 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
VT_JA-2012_mit Prüfb

Beschlussvorschlag

1)      Der Jahresabschluss 2012 der Stiftung „Vereinigte Testamente“ mit einem Jahresüberschuss von 82.740,52 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

2)      Dieser Jahresüberschuss wird anteilig (= 33.096,21 €) der Freien Rücklage sowie der Zweckrücklage (= 49.644,31 €) zugeführt.
 

Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprü-
fungsausschuss am 05.12.2019 abschließend beraten wurde (VO/2019/08327) wird
zur Kenntnis genommen.         
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.280.5 – Stiftungsverwaltung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

Sind nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Die Freie Rücklage erhöht sich nach Verwendung des Jahresergebnisses 2012 (nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck) um einen Wert von 33.096,21 € auf insgesamt 850.442,50 € (Vorjahr: 817.346,29 €). Der verbleibende Anteil des Jahresergebnisses soll nach Beschlussfassung der Zweckrücklage zugeführt werden.

 

Die Zweckrücklage wird zum Stichtag mit einem Betrag von 444.656,72 € (Vorjahr: 395.012,41 €) ausgewiesen. Nach Beschlussfassung der Verwendung des Jahresergebnisses 2012 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck soll der Zweckrücklage ein anteiliger Betrag in Höhe von 49.644,31 € (verbleibendes Jahresergebnis nach Zuführung zur Freien Rücklage) zugeführt werden.

 


Anlagen

+ JA 2012+ Prüfbericht des RPA
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VT_JA-2012_mit Prüfb (5778 KB)