Vorlage - VO/2019/08454  

Betreff: Vorlage "Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Koslowski, Heike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
04.02.2020 
14. Sitzung des Ausschusses für Soziales unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.02.2020 
28. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.02.2020 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Benutzungs- und Gebührensatzung ab 01.05.2020

Beschlussvorschlag

 

Die als Anlage 2 beigefügte „Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck“ wird beschlossen.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 - Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 - Recht

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder/Jugendliche sind nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch

 

 

Kommunalabgabengesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

 

Gemäß der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein dürfen Benutzungsgebühren nur aufgrund einer Satzung erhoben werden. Da sich die Anlehnung der Benutzungsgebühren an die in der Hansestadt Lübeck geltenden Mietobergrenzen bei Mehrpersonenhaushalten bewährt hat, wird die derzeit geltende Mietobergrenze im Zuge der Gleichbehandlung ebenfalls für die Ein-Personen-Haushalte zu Grunde gelegt.

Die in der Benutzungs- und Gebührensatzung festgesetzte monatliche Benutzungsgebühr für alleinstehende Personen beträgt 458,- . Damit verringert sich die Differenz zwischen Aufwänden und Erträgen. Bisher wurden für diesen Personenkreis 360,- Euro angesetzt.

Dennoch geht der Bereich Soziale Sicherung davon aus, dass die Differenz zwischen Aufwänden und Erträgen größer wird, da sich die Zahl der Flüchtlinge – mit Blick auf die derzeitige Entwicklung - verringern wird. Zusammen mit der weiteren Umsetzung des Entzerrungsbeschlusses führt das zu einer Abnahme der Erträge in den Folgejahren, während die Aufwände weitestgehend gleich bleiben werden.

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen

 

Anlage 2 – Benutzungs- und Gebührensatzung ab 01.05.2020
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (60 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Benutzungs- und Gebührensatzung ab 01.05.2020 (63 KB)