Vorlage - VO/2019/08068  

Betreff: Anfrage BM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gem. §16 GO: Public Private Partnership sowie Zusammenarbeit im Liegenschaftsbereich
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
29.08.2019 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein definiert Public-Private-Partnership wie folgt: „Konzept der Finanzierung öffentlicher Investitionsvorhaben, welches vorsieht, infrastrukturelle Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ganz oder teilweise von privaten Unternehmern finanzieren zu lassen.“

Quelle:

https://www.ihk-schleswig-holstein.de/standortpolitik/projekte_und_kooperationen/public-private-partnership/3144732

 Zu diesem Themenkomplex bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Gibt es über den Bau des Herrentunnels hinaus PPP-Projekte der Hansestadt Lübeck? Wenn ja: Welche?

 

2. Hat die Stadt bezüglich des Herrentunnels sowie evtl. bezüglich anderer bestehender PPP-Projekte ausgewertet, ob die Entscheidung, die Projekte über PPP zu realisieren, gegenüber der klassischen Finanzierung öffentlicher Investitionsvorhaben aus heutiger Sicht für die Stadt wirtschaftlich vorteilhaft war? Wenn ja: Mit welchen Ergebnissen?

 

3. Plant die Hansestadt Lübeck die Initiierung weiterer PPP-Projekte? Wenn ja: Welche?

 

4. Hat die Stadtverwaltung in den vergangenen fünf Jahren an Gesprächen mit Investoren oder Beratern teilgenommen, die die Durchführung von PPP-Projekten zum Gegenstand hatten? Wenn ja: In welchen Fällen?

 

5. Verfügt die Hansestadt Lübeck über Gebäude oder Gebäudeteile, die nicht von der Stadtverwaltung, sondern von Dritten genutzt werden? Wenn ja: Bitte die Fläche angeben, von wem die Gebäude genutzt werden und bis wann die Nutzung vertraglich vorgesehen ist? Städtische Gesellschaften können bei der Beantwortung außer Betracht bleiben.

 

6. Mietet die Hansestadt Lübeck gegenwärtig Gebäude oder Gebäudeteile von Dritten an? Wenn ja: Bitte die Fläche angeben, zu welchem Zweck die Anmietung erfolgte und bis wann die Nutzung vertraglich vorgesehen ist?

 

7. Gibt es aktuell Beschäftigte der Stadt, die von Firmen „ausgeliehen“ oder finanziert werden? Wenn ja: In welchen Fällen?

 

8. Eine inhaltlich gleichlautende Anfrage wurde unter dem 15. August 2018 als Anfrage für den Hauptausschuss gestellt. Sie harrt der Beantwortung. Welche Gründe sind für die lange Dauer der Bearbeitung maßgeblich? Falls einzelne Fragen eine längere Beantwortung erfordern: Aus welchem Grund wurde von der Möglichkeit (zunächst) einer Teilbeantwortung abgesehen?

 


Begründung

 

 

 


Anlagen