Vorlage - VO/2019/07510  

Betreff: Anfrage des stellv. AM Axel Flasbarth (Bündnis 90 / Die Grünen): Grundstücksgeschäft am ZOB, St. Lorenz Süd
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.04.2019 
14. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
13.08.2019 
19. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft hat den Bürgermeister am 18.05.2017 ermächtigt (VO/2017/04949), die Genehmigung zum Eintritt der WKM Development GmbH in den am 04.Oktober 1990 geschlossenen Grundstückskaufvertrag über ein ca. 2463 m² großes Grundstück am ZOB zu erteilen.

 

Auf dieser Basis wurde der o.a. Grundstückskaufvertrag am 29.09.2017 neugefasst mit der WKM Development GbR als kaufender Partei.

 

Hierzu möge der Bürgermeister bitte die folgenden Fragen beantworten.

 

1)      Entgegen der o.a. Ermächtigung der Bürgerschaft ist nicht die WKM Development GmbH sondern die WKM Development GbR (mit der WKM Development GmbH als anteiligem Teilhaber) in den Vertrag eingetreten.

 

Hatte der Bürgermeister hierfür eine Ermächtigung?

 

2)      In der Neufassung des o.a. Vertrages sind ggü. der o.a. Ermächtigung der Bürgerschaft Fristen verändert worden.

 

  1. Die Ermächtigung für die Frist zur Einreichung des Bauantrages ist der 30.08.2017. In der Neufassung des o.a. Vertrages wurde jedoch eine Frist bis zum 28.02.2018 eingeräumt.
  2. Die Ermächtigung für die Zahlungsfrist des Kaufpreises ist der 31.01.2018. In der Neufassung des o.a. Vertrages wurde jedoch eine Frist bis zum 30.04.2018 eingeräumt.

 

Hatte der Bürgermeister für diese Veränderung der Fristen ggü. dem o.a. Beschluss der Bürgerschaft eine Ermächtigung?

 

3)      Die Zahlungsfrist des Kaufpreises in der Neufassung des o.a. Vertrages ist der 30.04.2018. Wann hat der Käufer den Kaufpreis gezahlt?

4)      Die kaufende Partei verpflichtet sich in der Neufassung des o.a. Vertrages, „bis um 28.02.2018 einen vollständigen und bescheidungsfähigen Bauantrag für den im Vorwege einvernehmlich mit dem Gestaltungsbeirat der Hansestadt Lübeck und dem Bereich der Stadtplanung und Bauordnung abgestimmten Hotelneubau einzureichen.“

 

  1. Wann wurde der Bauantrag der WKM Development GbR eingereicht?
  2. Die Lübecker Nachrichten berichteten am 25.09.2018 von einer wiederholten Ablehnung des Entwurfs für den Hotelneubau am ZOB durch den Gestaltungsbeirat. Ist der von der WKM Development GbR eingereichte Bauantrag „im Vorweg einvernehmlich“ mit dem Gestaltungsbeirat abgestimmt worden?
  3. War der eingereichte Bauantrag „vollständig und bescheidungsfähig“?

 

5)      Welche Möglichkeiten sieht der Bürgermeister bei Rücktritt aus dem o.a. Vertrag wg. Nichterfüllung der Verpflichtungen der WKM Development GbR durch Neuausschreibung der Flurgrundstücke eine Verbesserung zu erzielen durch

 

  1. Den Bau von Wohnungen anstatt eines Hotels?
  2. Die verpflichtende Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs (wie ursprünglich vorgesehen)?
  3. Erzielung eines höheren Kaufpreises (der Kaufpreis pro m² ist in der Neufassung des o.a. Vertrages von 2017 real um ca. 20% geringer als im ursprünglichen Vertrag von 1990)?

 

6)      Warum hat der Bürgermeister die bisherige Nichteinhaltung von Fristen durch die WKM Development GbR – falls vorhanden – nicht zum Rücktritt aus dem Vertrag genutzt?

 

7)      Wurde die Baugenehmigung erteilt und wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 


Begründung

Erfolgt mündlich.

 


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2019/07510   Anfrage des stellv. AM Axel Flasbarth (Bündnis 90 / Die Grünen): Grundstücksgeschäft am ZOB, St. Lorenz Süd   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2019/07510-01   Beantwortung Anfrage des stellv. AM Axel Flasbarth (Bündnis 90/ Die Grünen) : Grundstücksgeschäft am ZOB, St. Lorenz Süd   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Antwort auf Anfrage öffentlich