Vorlage - VO/2019/07295  

Betreff: Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
zum Antrag der CDU-Fraktion betr. Schutz der Veranstaltungen im Rathaus (Sitzung der Bürgerschaft 29. November 2018, TOP 5.11, VO/2018/6695)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Pritcin, Oksana
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.03.2019 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.04.2019 
14. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.11 mit VO Nr. 6695 den nachstehend  aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion mit Mehrheit an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

 

Schutz der Veranstaltungen im Rathaus

 

Das Lübecker Rathaus ist seit dem Mittelalter der Ort für politische Debatten und Meinungsbildung in der Hansestadt. Es sollte auch zukünftig als offenes Haus für den politischen Meinungsaustausch zur Verfügung stehen. Dennoch muss der Schutz von Mitarbeiten, Gästen und der Kunstschätze und Kulturgüter, die sich im Rathaus befinden, gewährleistet werden.

 

Dazu ist es erforderlich, dass jederzeit nachvollziehbar ist, wer sich im Rathaus befindet. Denn Randalieren und Vandalismus haben im Gebäude nicht zu suchen.

 

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion beantragt daher, dass der Bürgermeister Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, die die Sicherheit herstellen ohne zu vermehrten Kosten für die Veranstalter zu führen.

 

In diesem Zusammenhang soll eine Ausweitung der technischen Sicherung durch Kameras an allen Aus- und Eingängen und einer Speicherung der Aufnahmen im Rahme der gesetzlichen Möglichkeiten geprüft und bilanziert werden.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung hat sich in seiner Sitzung am

15.01.2019 mit dem Antrag befasst und sieht die Zuständigkeit beim Hauptausschuss und spricht daher folgende Empfehlung aus:

 

„Der Ausschuss empfiehlt  der Bürgerschaft bei 15-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen einstimmig, den Antrag an den Hauptausschuss zu verweisen.

 

 

 

Senator

Ludger Hinsen