Vorlage - VO/2019/07212  

Betreff: Klare Regelung für den Grünstrand
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.830 - Kurbetrieb Travemünde Bearbeiter/-in: Kirchhoff, Uwe
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
11.03.2019 
6. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
26.03.2019 
13. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.03.2019 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kostenaufstellung zu VO_2019_07212

Beschlussvorschlag

Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27.09.2018 – TOP 5.15 Antrag der CDU-Fraktion – VO/2018/06511

Antrag: Die CDU-Bürgerschaftsfraktion fordert den Bürgermeister auf, bis zum November des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Grünstrand in Travemünde vorzulegen.

Diese ist in der laufenden Saison dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Grünstrand zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen,

-          dass gegrillt wird und/oder Zelte errichtet werden,

-          dabei anfallender Müll einfach liegengelassen wird,

-          Passanten und Gäste angrenzender Gastronomie-Betriebe bepöbelt und bedroht werden.

Dem ist entgegenzuwirken.

Es wird darum gebeten,

  1. An der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und das Polizeirevier in Travemünde zu beteiligen.
  2. Zu prüfen, ob die Erarbeitung und der Erlass einer eigenen Grünstrand-Satzung erforderlich und geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Mißständen abgeholfen werden kann.
  3. Zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist.

 


Begründung

Bis zur Fertigstellung der Neugestaltung der Strandpromenade im Jahr 2011 war das Grillen auf der Liegewiese an der Kaiserallee nicht erlaubt. Im Zuge der Neugestaltung wurden zur Belebung des dortigen Bereichs neben einem Spielplatz für Kleinkinder und zahlreichen Sitzpodesten auch zwei feste Grillstationen auf der Liegewiese installiert. Die Grillstationen erfreuten sich sofort großer Beliebtheit. Aufgrund dessen ergaben sich jedoch auch einige Probleme. So reichten die Grillflächen für größere Gruppen nicht aus, es wurden deshalb eigene Grillgeräte mitgebracht. Muslimische Besucher konnten die festen Grillstationen gar nicht nutzen, weil darauf möglicherweise zuvor Schweinefleisch zubereitet wurde, was dazu führte, dass von diesem Personenkreis ebenfalls eigene Grillgeräte mitgebracht wurden, welche nicht im Zusammenhang mit den festen Grillstationen genutzt wurden. Die Grillaktivitäten weiteten sich nach und nach über die gesamte Wiese aus. Da den Nutzern nur schwer zu vermitteln war, dass zwar im unmittelbaren Bereich der festen Grillstationen gegrillt werden durfte, auf der übrigen Wiese jedoch nicht, wurde schließlich die gesamte Wiese zum Grillen freigegeben.

 

Im vergangenen Sommer hat sich wetterbedingt eine intensive Nutzung der Wiese als Grillplatz entwickelt. In gleichem Maße stieg die Anzahl der Beschwerden von Anwohnern und sonstigen Nutzern der Liegewiese und der angrenzenden Strandpromenade über die extreme Rauchbelastung, die Brandgefahr aufgrund Trockenheit sowie Ruhestörung, verbotswidriges Campen und Zweckentfremdung der öffentlichen Toiletten und der Strandduschen für das Duschen und Geschirrspülen mit Seifenlauge. Für die Dauer der Travemünder Woche 2018 wurde aufgrund der Brandgefahr deshalb von der Ordnungsbehörde bereits ein Grillverbot angeordnet.

 

Zur Entspannung der für alle Beteiligten unbefriedigenden Situation und aus Gründen der Gefahrenabwehr sind zwei Lösungsansätze denkbar:

 

  1. Einschränkung der Grillaktivitäten nur auf die vorhandenen und zusätzlich neu anzulegenden Grillplätze, möglicherweise in Verbindung mit einer zeitlichen Einschränkung des Grillens.
  2. Festsetzung eines allgemeinen Grillverbotes.

 

Nach stadtinterner Abstimmung und zahlreichen Gesprächen mit Befürwortern und Gegnern des Grillens auf der Liegewiese wird für die Saison 2019 Lösungsansatz Nr. 1 verfolgt.

Um dem Grillbedürfnis der Gäste der Liegewiese weiterhin gerecht zu werden, werden vier weitere Grillplätze geschaffen. Diese werden mit einem nicht brennbaren Untergrund sowie Müll- und Aschebehältnissen ausgestattet. Aufgrund der oben genannten Essgewohnheiten interkultureller Gästegruppen werden die Grillplätze nicht mit einem Grillgerät ausgestattet, sondern dienen lediglich der Aufnahme mitgeführter Grillgeräte. 

Das Grillen wird zukünftig nur auf den dafür vorgesehenen zwei festen Grillstationen und den zusätzlich zu schaffenden vier Grillplätzen täglich in der Zeit von 9.00 bis 21.00 Uhr gestattet. Spätestens um 21.00 Uhr ist die Grillkohle abzulöschen und die mobilen Grillgeräte abzubauen.  Diese Regularien und die Plätze werden entsprechend ausgeschildert.

 

Für die Durchsetzung der vorab beschriebenen Einschränkung des Grillens ist eine durchgehende Überwachung der Örtlichkeit erforderlich. Ordnungsdienst, Polizei und Kurbetrieb sind personell nicht in der Lage, eine derartige zeitintensive Überwachung zu leisten. Die Beauftragung eines privaten Wach- und Sicherheitsdienstes ist somit zunächst erforderlich. Darüber hinaus muss ein Container zum Reinigen des Geschirrs und der Grillausrüstung bereitgestellt werden, um die Zweckentfremdung der Strandduschen und der öffentlichen Toiletten zu vermeiden.

 

Eine entsprechende Anpassung der Strandsatzung ist nicht möglich, da die Liegewiese nicht zum konzessionierten Strand gehört.

 

Nach Beendigung der Grillsaison im Herbst 2019 wird es eine Auswertung der vorgeschlagenen Maßnahmen geben.

 


Anlagen

- Kostenaufstellung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kostenaufstellung zu VO_2019_07212 (32 KB)    
Stammbaum:
VO/2019/07212   Klare Regelung für den Grünstrand   2.830 - Kurbetrieb Travemünde   Bericht öffentlich
VO/2019/07212-01   Klare Regelung für den Grünstrand - Ergebnisbericht Saison 2019   2.830 - Kurbetrieb Travemünde   Bericht öffentlich