Vorlage - VO/2019/06999  

Betreff: Ausschussmitglied Dr. Marek Lengen SPD: Verstöße gegen Bebauungsplan Heiweg/ Heidenkoppel
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Johanns, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
15.01.2019 
4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2018 - 2023) zurückgestellt   
19.02.2019    FÄLLT AUS ! ! ! 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2018 - 2023)      
19.03.2019 
5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anwohner/ - innen der Siedlung Brandenbaum beunruhigen die Aktivitäten im Neubaugebiet Heidenkoppel bei der Gestaltung der Außenbereiche. Vor der aktuellen Bebauung befand sich auf dem Flurstück „Heidenkoppel“ das Jugendheim Heiweg mit einer naturnahen verwilderten Freifläche und einem Knick am südlichen Rand. Das mit Buschwerk und Bäumen versehene Gebiet bildete eine Übergangszone zum Wald im Westen. Es handelte sich um ein regionales Biotop. Dies wurde auch in einer Stellungnahme des NABU im Vorfeld der Aufstellung 2014 deutlich.

 

Dies wurde im Bebauungsplan 07.43.00 Heiweg / Heidenkoppel berücksichtigt, insbesondere in Bestimmungen über Hacken, Pkw-Stellplätzen, anzupflanzenden Bäumen und Knicks.

 

Wir bitten um Auskünfte und Einschätzungen zu folgenden Fragen durch die Verwaltung:

 

 Wird die Anpflanzung von Hecken zu Verkehrswegen noch eingefordert, da jetzt dort Stabmattenzäune errichtet wurden?

 

 Werden noch die Bestimmungen zu Pkw-Stellplätzen gefordert?

 

 Wird die Gestaltungsvorgabe für die Freifläche am Parkplatz zum Heiweg noch eingefordert?

 

 Gibt es noch Nachpflanzungen von Bäumen, wie im Bebauungsplan beschrieben, da ursprüngliche einzelne Bäume gefällt wurden?

 

 Wird der Knick im Süden, der schwer beschädigt wurde, wieder in einen soliden Zustand gebracht?

 

 Was passiert mit den massiven Nebengebäuden in den Gärten?

 

 Wird etwas gegen die Bebauung eines 25m-breiten Schutzstreifens vom Waldrand (Nebengebäude) am westlichen Rand des Flurstücks unternommen?

 

 Wird das Teilstück des Walls zum Wald, welcher abgetragen wurde, wiederhergestellt?

 

 

Die zahlreichen Verstöße lassen die Vermutung aufkommen, dass es auch weitere weniger sichtbare Verstöße gibt, etwa im Bereich der verwendeten Lampen (Schutz Insekten und Vögel). Wir bitten die zuständigen Fachbehörden auf Einhaltung des Bebauungsplans und der naturrechtlichen Vorschriften zu bestehen.

 

Herzlichen Dank, für die Fraktion

 

mit freundlichem Gruß

 

 

 

Marek Lengen

 

 


Begründung

 

 

 


Anlagen