Vorlage - VO/2018/06402  

Betreff: Antwort auf die Anfrage von BM Detlev Stolzenberg nach § 16 GeschO der Bürgerschaft betr. Bebauungsplanverfahren "Waterfront"/Küstenwald Priwall als Landschaftsschutzgebiet
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Belchhaus, Katharina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
27.09.2018 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 bis 2023 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Detlev Stolzenberg vom 27.08.2018 (VO/2018/06324) in der Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018:

 

Wurden oder werden aktuell B-Planarbeiten oder vorbereitende Arbeiten für den Bereich Kohlenhofspitze (Hotel) und/oder Kohlenhofkai (Travevillen) durchgeführt?

 

Wie ist der Verfahrensstand zur Ausweisung des Küstenwaldes auf dem Priwall in Travemünde als Landschaftsschutzgebiet (Bürgerschaftsbeschluss vom 26.01.2018)?

 


Begründung

zu 1) Zurzeit laufen keine Planungen für den Bereich der Kohlenhofspitze und für den Kohlenhofkai. Das Projekt ist auf der Warteliste der Bebauungsplanverfahren aufgeführt.

Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens setzt voraus, dass die Abgrenzung zwischen den künftigen Baugrundstücken und den zu erhaltenden Waldflächen geklärt ist (siehe 2.).

 

zu 2) Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) hat ein Fachgutachten zur „Ermittlung von Schutzwürdigkeit und Schutzbedarf einer Küsten- und Waldlandschaft Priwall“ beauftragt. Die Ergebnisse des Fachgutachtens werden Ende des Jahres vorliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher noch keine Aussagen zum erforderlichen Flächenumgriff für das geplante Landschaftsschutzgebiet getroffen werden.

 


Anlagen