1. Allgemeines:
Bauwerkszustand:
Die Josephinenstraßenbrücke II im Zuge der Josephinenstraße ist ein wichtiger Zubringer zur Nordtangente und eine bedeutsame Erschließungsstraße zu den Gewerbetreibenden in der Posener Straße. Sie überführt die Josephinenstraße über die Gleise der Hafenbahn.
Das Bauwerk wurde im Jahr 1963 dem Verkehr übergeben und wird seit dem durch regelmäßige Bauwerksprüfungen überwacht. Im Zuge der Bauwerksprüfung im Jahr 2013 wurden erhebliche Betonschäden und Durchfeuchtungen an Betonbauteilen, sowie Undichtigkeiten an der Bauwerksabdichtung und an den Fahrbahnübergängen festgestellt. Das Bauwerk erhielt im Ergebnis die Zustandsnote von 3.0 (Zustandsnoten von 1 = sehr guter Bauwerkszustand bis 4 = ungenügender Bauwerkszustand).
Daraufhin erfolgte im Jahr 2014 eine Objektbezogene Schadensanalyse am Bauwerk sowie die Nachrechnung gem. der Handlungsanweisung für Spannungsrisskorrosionsgefährdete Bauwerke. Im Ergebnis dieser und weiterführender Materialuntersuchungen wurde das Bauwerk für den Verkehr mit einem tatsächlichen Gewicht von größer als 12t gesperrt. 2015 erfolgte eine Sonderprüfung, um die aufgedeckten Defizite des Bauwerks genauer zu inspizieren. Die Brücke erhielt die Zustandsnote 3.5, wobei einzelne Schäden bis zum heutigen Zeitpunkt mit 4.0 bewertet sind.
Überbauerneuerung:
Auf Grund der starken Schädigungen und der kritischen Bauweise der Überbauplatte (Hohlkörperplatte, längs- und quer vorgespannt) ist eine Instandsetzung des Überbaus nicht wirtschaftlich durchführbar. Daraufhin wurden im Rahmen eines Vorentwurfs vier Varianten zur Überbauerneuerung untersucht. Als Vorzugvariante kristallisierte sich der Stahlverbundüberbau heraus. Diese Bauweise ist robust aber auch schnell herzustellen, da einzelne Bauteile wie die Stahllängs- und Querträger sowie die Halbfertigteilelemente der Überbauplatte vorgefertigt werden können.
Die Unterbauten und die Gründung wurden in den Jahren 2016 und 2017 umfangreich untersucht, um sicherzustellen, dass eine Weiternutzung erfolgen kann. So wurden zusätzliche Baugrundaufschlüsse durchgeführt und die vorh. Franki-Pfahl-Gründung nachgerechnet. Aus den Widerlagern und Flügelwänden sind Bohrkerne entnommen und untersucht worden. Im Zuge der Überbauerneuerung werden diese Bauteile nun betontechnisch saniert.
Des Weiteren erfolgt die Umverlegung der 46 Versorgungsleitungen, welche sich zurzeit in den Holkörpern der Überbauplatte befinden. Hierzu werden vor dem Abbruch des Überbaus neue Leitungsbrücken errichtet, die zum einen die Versorgungleitungen und zum anderen den Fußgänger- und Radverkehr aufnehmen. Diese kombinierten Leitungsbrücken werden schlussendlich in das neue Bauwerk integriert.
Die Überbauerneuerung wird in 8 Bauphasen realisiert:
Bauphase 1: Abbruch der Kragarme des Bestandsüberbaus
Bauphase 2: Instandsetzung der Widerlager und Flügelwände, Herstellung der Gründung
der kombinierten Leitungsbrücken
Bauphase 3: Betonage und Fertigstellung der Gründung der kombinierten Leitungsbrücken
Bauphase 4: Einhub der Stahlkonstruktion und Montage der Leitungsbrücken
Bauphase 5: Umlegen der 46 Versorgungsleitungen einschl. Herstellung und Verfüllung der
Baugruben
Bauphase 6: Abbruch des Bestandsüberbaus, Instandsetzung der Auflagerbereiches auf
dem Bestandswiderlager
Bauphase 7: Anliefern und Einheben der Stahlkonstruktion, Verlegen der Halbfertigteile,
Betonieren der Ortbetonergänzung
Bauphase 8: Abdichtungsarbeiten, Herstellung der Kappen und des Fahrbahnbelages,
Montage der Bauwerksausstattung, Verkehrsfreigabe
Am 20.03.2018 erfolgte der Beschluss des Hauptausschusses für die für die Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme BW 45 Josephinenstraßenbrücke II – Überbauerneuerung (Vorlage Nr. VO/2018/05911). Entsprechend der Vorlage beliefen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme auf 3,1 Mio. EUR.
Bauleistung: 2,4 Mio. EUR
Kosten für Leitungsverlegung: 0,5 Mio. EUR
Ingenieurleistungen: 0,2 Mio. EUR
Dafür stehen im Produktsachkonto 541001.733.785200 die entsprechenden Mittel zur Verfügung.
Das Ausschreibungsverfahren wurde im April 2018 begonnen, mit dem Ziel, die Baumaßnahme bis April 2019 abzuschließen. Aufgrund von zwischenzeitlich aufgetretenen Bauwerksschäden an der Bahnhofsbrücke, die eine kurzfristige Instandsetzung dieser nach sich ziehen, erfolgte die Aufhebung der Ausschreibung und eine Neuterminierung der anstehenden Brückenbauprojekte. Die Ausschreibung wurde nunmehr im Juli erneut veröffentlicht. Die Bauzeit das Projekt ist für Januar bis Dezember 2019 vorgesehen.
Die Kostenberechnung zur Ausschreibung der Bauleistung ergaben mit Stand 07/2018 Baukosten in Höhe von 2,58 Mio. EUR.
Am 28.08.2018 erfolgte die Submission der öffentlichen Ausschreibung. Zwei Angebote wurden abgegeben. Im Ergebnis der rechnerischen und formalen Prüfung liegt folgendes Submissionsergebnis vor:
- Bieter Gebr. Echterhoff, Hamburg 3.243.019,83 EUR
- Becker Bau, Meppen 3.366.041,34 EUR
-
Beide Bieter sind geeignet und kommen für eine Zuschlagserteilung in Betracht.
2. Anlass für diese Vorlage
(1) Für die Projektfortführung/ Auftragsvergabe der Bauleistung werden überplanmäßige Haushaltsmittel im Ergebnis der Submission der öffentlichen Ausschreibung in Höhe von 880.000,- EUR benötigt.
(2) Nach § 1 Nr. 1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20 % oder um mehr als 175.000 EUR netto überschritten werden. Diese Entscheidung ist jetzt erforderlich, da die Baukosten um brutto 843.000 EUR, die Gesamtprojektkosten um 880.000 EUR überschritten werden.
3. Begründungen zur Höhe der Mehrkosten
Die Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme erfolgte im März 2018 mit Gesamtkosten von 3,10 Mio. EUR. Die Grundlage für die freigegebenen Kosten bildete die Kostenberechnung im Zuge der Entwurfs- und Ausschreibungserstellung. Darin enthalten waren:
Bauleistung: 2,4 Mio. EUR
Kosten für Leitungsverlegung: 0,5 Mio. EUR
Ingenieurleistungen: 0,2 Mio. EUR
Aufgrund des Submissionsergebnisses vom 28.08.2018 betragen die Baukosten nunmehr 3,24 Mio. EUR und die Gesamtprojektkosten 4,37 Mio. EUR.
Die Projektkosten setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
Mittelbedarf | |
Art | Gesamtbedarf |
Bauleistungen | |
# Bauvertrag Brücke | 3.243.000,00 € |
# Verkehrssicherung | 50.000,00 € |
# straßenbauliche Vorleistungen | 44.000,00 € |
Versorger: | |
# Gas/ Wasser | 80.000,00 € |
# Elektro | 448.000,00 € |
Ing.-Leistungen | |
# Objekt+Tragwerkspl./ Bauoberleitung/ ÖBÜ | 294.000,00 € |
# Baugrundgutachten | 15.000,00 € |
# T+T Umleitungsplanung | 2.000,00 € |
# Bahnbelange | 120.000,00 € |
# Prüfingenieur | 26.800,00 € |
# Prüfingenieur Baubehelfe | 5.000,00 € |
# Schweißtechn. + Korr-schutz Überwachung | 10.000,00 € |
Entschädigungen | 25.000,00 € |
Summe: | 4.362.800,00 € |
Die Baukostensteigerung begründet sich in der hohen Baukonjunktur und der damit verbundenen Vielzahl an zur Verfügung stehenden Bauprojekten. Komplexe Baumaßnahmen sowie Maßnahmen mit einem hohen Nachunternehmerteil werden somit entsprechend hochpreisiger am Markt angeboten. Nach Auswertung des Preisspiegels ist zu erkennen, dass sich die Kostensteigerung von 26% kontinuierlich durch alle Positionen und somit Gewerke zieht.
4. Deckung der Mehrkosten
Im Produktsachkonto 541001.733.7852000 sind für das Projekt zurzeit 3,48 Mio. EUR haushalterisch geordnet. Die zusätzlichen benötigten Haushaltsmittel von 880.000 EUR werden durch Mehreinzahlungen beim Produktsachkonto 612003.000.6821000 gedeckt.
5. Begründungen der Bewilligung der überplanmäßigen Haushaltsmittel zur Fortführung der Maßnahme
Die erneute Aufhebung der Ausschreibung und eine daraus resultierende Verschiebung der Baumaßnahme würden zu einer weiteren Verschlechterung der ohnehin schon sehr stark geschädigten Brücke führen. In Folge wären weitere Einschränkungen hinsichtlich der Befahrbarkeit vorzunehmen. Dieses würde zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen auf den Umleitungsstrecken führen.
Um die Baumaßnahme in 2019 umsetzen zu können wird vorgeschlagen, das Projekt BW 45 Josephinenstraßenbrücke II – Überbauerneuerung fortzuführen vorbehaltlich der Bewilligung der überplanmäßigen Haushaltsmittel im Produktsachkonto 541001.733.785200.
Somit kann der Zuschlag für den Bauauftrag nach Abschluss des Vergabeverfahrens auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden.
Um die Angebotsbindefrist (13.10.2018) und somit die termingerechte Zuschlagserteilung einhalten zu können, muss der Bauausschuss am 17.09.2018, der Hauptausschuss am 25.09.2018 sowie die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 27.09.2018 erreicht werden. Da die Gremien nicht mehr mit ordentlicher Ladungsfrist erreicht werden konnten, wird nunmehr um Behandlung im Wege der Dringlichkeit gebeten.