Vorlage - VO/2018/06243  

Betreff: Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 82.500,00 ? für das Weihnachtswunderland im Jahr 2018
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Pohlmann, Britta
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
10.09.2018 
2. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.09.2018 
5. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.09.2018 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 bis 2023 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 82.500,00 € für die Durchführung des Weihnachtswunderlandes im Jahr 2018 wird angenommen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Es handelt sich lediglich um eine

Spendenannahme.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja

 


Begründung

 

Auch im Jahr 2018 soll sich Lübeck wieder in die „Weihnachtsstadt des Nordens“ verwandeln.


Das „Weihnachtswunderland“ mit dem Wichtelwald, der Kindereisbahn sowie der Weihnachtslounge auf der Dachterrasse des Hansemuseums soll den jungen Besucherinnen und Besuchern eine winterlich-bunte Erlebnislandschaft bieten, bei dem vor allem die aktiven und kreativen Aspekte, die für eine kindgerechte Entwicklung wichtig sind, in den Mittelpunkt gerückt werden.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

 

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 82.500,00 € erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2018 einen Gesamtwert von 953.225,00 €. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 82.500,00 zuständig.

 

 

 


Anlagen

./.