In ihrer Sitzung am 22.03.2018 hat die Bürgerschaft mit VO/2018/05893 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, am Standort des Trave-Schulzentrums den Neu- bzw. Anbau einer Sporthalle speziell für den Turnsport zu prüfen. Als Vergleich ist hierbei die Rudi-Gauch-Halle in Kiel heranzuziehen.
Bei der Erstellung des Berichtes sind der Turn- und Sportbund Lübeck, der Kreisturnverband und ggf. der Landesturnverband sowie die beiden Schulen (TGGS und TGL) zu beteiligen. Ferner ist aufzuzeigen unter welchen Voraussetzungen mögliche (Dritt-)Mittel in die Finanzierung eingebunden werden können.
Sollte der vorgeschlagene Standort nicht möglich sein, sind alternative Standorte aufzuzeigen.“
Im Rahmen der Planungsgespräche gemeinsam mit den Schulleitungen der Trave-Grund- und Gemeinschaftsschule, des Trave-Gymnasiums und der Schule Utkiek, dem Kreisturnverband, dem TSB und dem Schulsportbeauftragten wurden u.a. die Ausstattungsbedarfe für eine Lübecker Turnsporthalle ermittelt, um die benötigte Größe des Baukörpers eingrenzen zu können.
- Größe und Ausstattung der Turnsporthalle
Mit Schreiben vom 04.07.2018 legte der Kreisturnverband hierzu ein Nutzungskonzept sowie eine konkrete Ausstattungsliste vor (siehe Anlage 1).
Zum Vergleich wurden die beiden schleswig-holsteinischen Turnsporthallen herangezogen.
Rudi-Gauch-Halle in Kiel
Größe: 18 x 54 m (ca. 970 qm)
Ausstattung:
2 Schaumstoffgruben
2 internationale Gerätesätze jeweils für Männer und Frauen
1 Wettkampfbodenfläche
1 Kraftraum
besondere Trainingshilfen (z.B. Longen)
Turnzentrum Norderstedt
Größe: 17,40 x 38,50 m (ca. 670 qm)
Ausstattung:
2 Trampoline
1 Bodenfläche 14 x 14 m,
Stufenbarren
Schwebebalken
Sprungtische
Reck
Ringe
Barren
Seitpferd
weitere Trainingsgeräte und Matten
Der Landesturnverband Schleswig-Holstein befürwortet das vom Kreisturnverband vorgelegte Konzept und bringt sich gern beratend in die Planungen mit ein (siehe Anlage 2).
Gemäß DIN 18032-1 – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung, Teil 1: Grundsätze für die Planung – ist eine Geräteturnhalle eine „Sporthalle, deren Maße, Ausbau und Ausstattung auf das Turnen an fest eingebauten Geräten (z.B. Pauschenpferd, Ringe, Barren, Reck, Stufenbarren, Schwebebalken) ausgerichtet sind.“ Gemäß DIN sind die Maße für eine Geräteturnhalle einschließlich Bodenturnfläche und Anlaufbahn für den Pferdsprung mit 18 x 36 m (648 qm) bei einer Höhe von 7 m festgeschrieben. Notwendige Nebenräume sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Die im Konzept des Kreisturnverbandes dargestellte Hallengröße weicht mit 28 x 60 m (1.680 qm) deutlich von den o.a. Empfehlungen der DIN für eine Geräteturnhalle (18 x 36 m reine Sportfläche zuzügl. Nebenflächen) ab. Vor dem Hintergrund der nicht darstellbaren Finanzierung einer wie vom KTV gewünschten Turnsporthalle hält die Sportverwaltung die Planung einer DIN-gerechte Turnsporthalle zuzüglich Tribünensitzplätze für rund 100 Zuschauer für angemessen.
- Standort der Turnsporthalle
Als Standort wird im Prüfauftrag ein Neu- bzw. Anbau einer Turnsporthalle am Trave-Schulzentrum vorgeschlagen. Aufgrund der im Stadtteil Kücknitz aktiven Vereinsarbeit im Turnen sowie der sportlichen Profilierung beider Schulen am Trave-Schulzentrum bietet sich der Standort für die Realisierung an. Hierbei wurden mit den Schulen und Vereinen folgende Flächen für den Hallenneubau diskutiert (Anlage 3):
- Anbau an die kleine Halle auf Flächen des unteren Schulhofes
- Anbau an die Dreifeldhalle in Richtung Kücknitzer Hauptstraße
- Neubau auf dem Sportplatzgelände Mühlbachtal im Bereich eines Kleinspielfeldes
- Neubau auf zum Schulgelände benachbarten Flächen z.B. auf dem Parkplatz an der Straße zum Mühlbachtal
- Neubau am Standort der Schule Utkiek
Folgende Einschätzungen, insbesondere zum Planungsrecht, liegen zu diesen 5 Standorten vor:
Standort 1 liegt innerhalb der im Bebauungsplan 29.06.00 als Fläche für den Gemeinbedarf, hier Schule und innerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Fläche. Planungsrechtlich ist dieser Standort somit zulässig. Es ist aber in die Abwägung einzustellen, dass dieser Standort am Rande des Schulhofs liegt und diesen verkleinert. Die vorhandene Zuwegung muss verlegt werden. Zudem sind an diesem Standort Bäume betroffen, die für einen Neubau gefällt werden müssen. Diese sind im Bebauungsplan aber nicht zum Erhalt festgesetzt.
Standort 2 liegt ebenfalls innerhalb der im Bebauungsplan 29.06.00 als Fläche für den Gemeinbedarf, hier Schule und (i.W.) innerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Fläche. Ein geringfügiges Überschreiten der Baugrenze durch Gebäudeteile kann zugelassen werden. Planungsrechtlich ist dieser Standort somit ebenfalls zulässig. Für einen Neubau an dieser Stelle muss das Hausmeisterhaus entmietet und Baumbestand gefällt werden. Die Bäume sind ebenfalls nicht im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt.
Standort 3 liegt auf der heutigen Kugelstoßfläche. Planungsrechtlich liegt die Halle knapp zur Hälfte innerhalb der im Bebauungsplan 29.06.00 als Fläche für den Gemeinbedarf, hier Schule und innerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Fläche. Die andere Hälfte liegt i.W. innerhalb der im B-Plan festgesetzten Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz und mit einer kleinen Ecke innerhalb der im B-Plan festgesetzten Grünfläche, Zweckbestimmung Tummelplatz. Für diesen Standort ist eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans erforderlich. Naturschutzrechtlich wird für diesen Standort aufgrund der Lage im Grünzug „Mühlbachtal und Siemser Tannen“ und der erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes keine Zustimmung in Aussicht gestellt.
Standort 4 befindet sich im Bereich der im Bebauungsplan 29.06.00 festgesetzten Fläche für Parkplätze und ist somit planungsrechtlich unzulässig. Zudem werden diese Stellplätze für Schule / Sportplatz und für das Hallenbad benötigt. Auch dieser Standort wird naturschutzrechtlich kritisch gesehen und eine Zustimmung nicht in Aussicht gestellt.
Standort 5 wird im Zusammenhang mit der desolaten Gebäudesubstanz des vorhandenen Laubengangs und des Verwaltungstraktes an der Schule Utkiek gesehen. Unter Rückbau dieser Gebäudeteile wäre ein neuer Verwaltungstrakt zu planen und könnte hierbei der Neubau der Turnsporthalle berücksichtigt werden. Der Standort 5 liegt nicht innerhalb eines rechtskräftigen B-Plans. Vorhaben sind somit nach den Maßgaben des § 34 BauGB zulässig. Eine Zeitschiene für die Realisierung an diesem Standort ist aufgrund der Abhängigkeiten von einer eventuellen Schulsanierung nicht absehbar.
Verwaltung, Schulen und Vereine präferieren Standort 2. Bei einem Anbau an die große Halle besteht der Vorteil, dass ggf. vorhandene Umkleide- und Sanitärbereiche der großen Halle mitgenutzt werden könnten. Auf eine Verkleinerung des Schulhofs wird bei Variante 2 verzichtet.
- Raumprogramm und Finanzierung
Bezogen auf den Standort 2 wird auf anliegendes Raumprogramm (Anlage 4) verwiesen, dass einen Flächenbedarf von 895 qm ausweist. Im Rahmen einer Architektenplanung wäre zu prüfen, inwiefern sich der Flächenbedarf durch Einbeziehung des Hausmeisterhauses und der Bestandsumkleiden in der großen Halle reduzieren lässt. Hierbei wird auch die ansteigende Geländetopografie zu berücksichtigen sein.
Die Grobkostenschätzung des GMHL für den Neubau einer Sporthalle für den Turnsport am Standort 2 schließt mit 3,5 Mio. Euro brutto ab, zuzüglich ca. 70.000,00 Euro für den Abbruch von Hausmeisterhaus und Energiezentrale, zuzüglich ca. 650.000,00 – 700.000,00 Euro für den empfohlenen Ersatz der Energiezentrale (Anlage 5).
Für die Finanzierung der Turnsporthalle sind die aktuell bekannten Sportförderprogramme des Landes und Bundes bzgl. der Möglichkeit einer anteiligen Drittmittelfinanzierung geprüft worden. Neubauten werden durch die aktuellen Sportförderprogramme nicht bezuschusst. Auch der S.-H. Landesturnverband sieht keine Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung. Insofern wird die Finanzierung der Halle nach derzeitiger Lage aus dem städtischen Haushalt erfolgen müssen. Lediglich hinsichtlich der Geräteausstattung ließen sich in Kombination mit dem TSV Kücknitz anteilige Mittel beim Landessportverband in Höhe von max. 20 % der Kosten für die Geräteausstattung einwerben.
- Nächste Schritte
- Entscheidung für einen Standort durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Freigabe der im Haushalt 2019 mit einem Sperrvermerk versehenen Planungsmittel für die Turnsporthalle
- Beauftragung eines Architekturbüros zur Erstellung einer EW-Bau für die Turnsporthallenplanung
- Anmeldung von Haushaltsmitteln für die Baumaßnahme