Die Bürgerschaft hat mit der Vorlage VO/2017/04668 vom 28.09.2017 beschlossen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, der Lübecker Bürgerschaft über die VO/2016/04454 hinaus umgehend und umfassend über weitere konkrete Möglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität im Bereich der HL durch die Stadtverwaltung, städtische Eigenbetriebe und Unternehmen mit städtischer Mehrheitsbeteiligung zu berichten. Dabei soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:
1. Entgeltfreies Parken auf allen öffentlichen Parkplätzen (eventuell mit Parkscheibe zeitlich begrenzt)
2. Weitere E-Parkplätze in besonders attraktiver Lage in Abstimmung mit der KWL und anderen Parkplatzbetreibern
3. Zusätzliche E-Parkplätze in Kooperation mit Stattauto und anderen carsharing-Unternehmen
4. Entgeltfreie Beförderung von E-Mobilen mit der Priwallfähre
5. Förderung von E-Taxi durch einen besonderen E-Taxi-Tarif
6. Förderung von E-Taxi durch besonders attraktive E-Taxistände
7. E-Dienstfahrzeuge für Mitarbeiter der Hansestadt Lübeck und ihrer Gesellschaften, sofern technisch sinnvoll
8. Besonderer Stromtarif der Stadtwerke Lübeck für E-Mobil-Hausanschlüsse
9. Weitere Ladesäulen im Lübecker Stadtgebiet, sowohl öffentlich als auch in Zusammenarbeit mit Lübecker Unternehmen (für MitarbeiterInnen und KundInnen)
10. Beschaffung und Einsatz von E-Bussen beim Stadtverkehr Lübeck und der LVG im Jahr 2017 und in den Folgejahren
11. Festsetzung von E-Parkplätzen und Ladesäulen in Bebauungsplänen
12. Errichtung weiterer Bike & Ride-Anlagen an Bahnhaltepunkten und Bahnhöfen mit Ladeeinrichtungen für Pedelacs und E-bikes
13. Rechtliche Erfordernisse für eine Gebührenbefreiung bei der Zulassung von E-Mobilen
14. Rechtliche Erfordernisse für ein entgeltfreies Anwohnerparkrecht für E-Mobile (gebührenfreier Antrag auf Anwohnerparkberechtigung) in der Lübecker Altstadt
Der Bürgermeister wird beauftragt, die von der Lübecker Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen zur Reduzierung von Abgasen und Lärm durch die Förderung der E-Mobilität regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Förderung der E-Mobilität und die wirtschaftlichen Folgen für die Hansestadt Lübeck und deren Eigenbetriebe zu überprüfen und der Lübecker Bürgerschaft regelmäßig zu berichten.“
Dieser Bericht bezieht sich lediglich auf die Punkte, die in den städtischen Gesellschaften umgesetzt werden können. Zu den anderen Punkten wird auf die bereits in den Ausschüssen und der Bürgerschaft erfolgte Berichterstattung verwiesen.
Aufgrund des Beschlusses VO/2018/0655 wurden mit Schreiben vom 07.02.2018 zunächst alle Aufsichtsratsmitglieder in städtischen Gesellschaften sowie in Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung über den Beschluss der Bürgerschaft informiert.
Daneben wurden die städtischen Gesellschaften, Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung ebenfalls bzw. deren Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer über den Beschluss informiert und gebeten, Angaben zu dem aktuellen Stand und den geplanten Maßnahmen hinsichtlich des Beschlusses zur Förderung der E-Mobilität zu machen.
Folgende Rückmeldungen haben die Gesellschaften gegeben:
Fachbereich 2
Die BQL Berufsbildungs- und Qualifizierungsagentur Lübeck GmbH habe derzeit keine konkreten Maßnahmen in der Planung, will dieses Thema im Rahmen ihres strategischen Ziels der Nachhaltigkeit mit dem Bezug der neuen Geschäftsräume ab Ende 2019 angehen.
Die Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LHG) verfolge die Themen Verbesserung der CO₂-Bilanz und die Umsetzung eines Energiemanagements strategisch. Die Einbindung der E-Mobilität spiele dabei eine nicht unwesentliche Rolle.
Folgende Maßnahmen sind erwähnenswert:
• Schnellladestation
In Zusammenarbeit mit einer Firma habe sich die LHG an dem europäischen Fördervorhaben fast-E beteiligt. Als Ergebnis erfolge das Aufstellen einer Schnellladesäule am Standort Skandinavienkai in direkter Nähe zum Hafenhaus.
Hier werde diese Firma der Betreiber der Anlage sein. Die LHG stellt die notwendigen Parkflächen direkt vor dem Hafenhaus zur Verfügung.
• Ladestationen
In enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Lübeck werde die LHG nicht öffentliche Ladeinfrastruktur für Mitarbeiter/-innen, Kunden/-innen und Mieter/-innen an den Standorten der LHG in Betrieb nehmen, wenn dies erforderlich wird.
• E-Fahrzeuge (Transporter)
In diesem Jahr sei die Beschaffung von Elektrofahrzeugen für den Botendienst und den IT-Service der LHG geplant. Aktuell könne an dieser Stelle die Unterstützung der deutschen Automobilindustrie als völlig ungenügend eingestuft werden.
• E-Stapler
Die LHG setze an ihren Hafenstandorten seit vielen Jahren Elektro-Stapler für Umschlagprozesse ein. Ein weiterer Ausbau der Flotte sei bei Bedarf vorgesehen.
• E-Zugmaschinen
Für den Einsatz von Elektrozugmaschinen für RoRo-Einheiten (Tugmaster) fehle es aktuell im Markt noch an leistungsfähigen Angeboten für Fahrzeuge. Die LHG sei intensiv mit den Herstellern im Gespräch.
• E-Fahrräder
Die LHG besitze viele Fahrräder, damit sich die Beschäftigten auf den großflächigen Anlagen schnell und umweltfreundlich vorwärtsbewegen können. Aktuell werde überlegt, ob es sinnvoll sei, Elektrofahrräder einzusetzen.
• Private-E-Bike-Leasing-Unterstützung
Die LHG prüfe aktuell, ob es sinnvoll ist, Beschäftigten die Möglichkeit eines E-Bike-Leasings anzubieten.
Im Übrigen hält die LHG die einseitige Betrachtung der E-Mobilität nicht für ausreichend. Die technischen Veränderungen in der Mobilität können langfristig auch zu anderen Zielsystemen oder zu Mischlösungen führen. Deshalb verfolge die LHG auch Lösungsansätze zum Einsatz von industriellen Brennstoffzellen als ausschließliche oder ergänzende Lösung.
Auf die Berichte des Stadtwerke-Lübeck-Konzerns und der KWL GmbH in den Anlagen wird verwiesen.
Die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH verfügt über keinen eigenen Fuhrpark.
Fachbereich 3
Die Entsorgungszentrum Lübeck GmbH habe derzeit keine Elektrofahrzeuge, prüfe aber bei jeder Beschaffung, ob es eine Alternative auf Elektrobasis gibt. Es sei geplant, einen der zwei PKW durch ein Elektroauto zu ersetzen. Der übrige Fuhrpark bestehe aus Radladern, Baggern und LKW, bei denen das Angebot an elektrisch betriebenen Geräten noch sehr begrenzt sei. Auch wenn dort nach Alternativen geschaut werde, sei kurzfristig nicht mit einer nennenswerten Änderung zu rechnen.
Fachbereich 4
Die Lübecker Musik- und Kongreßhallen Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat seit Anfang 2018 das Dienstfahrzeug der Geschäftsführung auf ein Elektroauto umgerüstet. Weitere Fahrzeuge unterhält die Gesellschaft nicht.
Die Theater Lübeck gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung verfügt über drei Dienstfahrzeuge: einen Lkw, einen Transit und einen Caddy. Sollte eine Neuanschaffung anstehen, sei das Theater Lübeck grundsätzlich offen, die E-Mobilität gemäß dem Bürgerschaftsbeschluss zu fördern, jedoch sei dies auch immer eine Kostenfrage. Ein Austausch sei aktuell nicht geplant.
Fachbereich 5
Auch die Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH berichtet, dass aktuell zwei neue Fahrzeuge für ihren Fahrzeugpool bestellt worden seien, die ausschließlich über einen E-Antrieb verfügen würden. Parallel dazu errichte die Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH zwei eigene Ladesäulen in ihrer Tiefgarage, an denen bis zu vier Fahrzeuge geladen werden können (zwei eigene Fahrzeuge, zwei Fahrzeuge von Besuchern/-innen).
Für den Wohnungsbestand werde die Möglichkeit geprüft, zumindest punktuell eine entsprechende Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen bzw. durch Kooperationspartner vorzuhalten und betreiben zu lassen. Hierzu würden bereits Gespräche mit der Stadtwerke Lübeck GmbH erfolgen.
Darüber hinaus haben wir die Sondervermögen (Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen) zu deren Maßnahmen befragt:
Der Kurbetrieb Travemünde habe bereits im Jahr 2017 ein Elektroauto als Transportfahrzeug angeschafft. Daneben sei für das Jahr 2019/2010 die Anschaffung eines E-Bikes als Dienstfahrrad für die Reinigungskräfte geplant.
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck unterstützen als Mitglied der Initiative „Klima pro Lübeck“ den Ausbau der Elektromobilität sowie alternative Energien zur Einsparung von CO² für eine umweltorientierte Fortbewegung und haben daher seit dem Jahr 2014 eigene, vollständig klimaneutral betriebene Elektrofahrzeuge im Einsatz. Auf den Bericht in der Anlage 2 wird verwiesen.
Die Lübecker Schwimmbäder möchten für die zwei existierenden PKW, wenn eine Ersatzbeschaffung erfolgt, E-Autos erwerben. Es sei bereits Interesse an einem entsprechenden Förderprogramm angemeldet worden. Ferner würden die Lübecker Schwimmbäder gerne eine Ladeinfrastruktur an den Freibädern Moisling und Schlutup sowie am Hallenbad Kücknitz und Schwimmbad St. Lorenz vorhalten.
Die SeniorInnenEinrichtungen verfügen über keinen eigenen Fuhrpark.
Fazit: Alle städtischen Gesellschaften, deren Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und deren Aufsichtsratsmitglieder wurden über den Willen der Bürgerschaft zur Förderung der E-Mobilität informiert.
Aus den Antworten der Gesellschaften und deren Berichten ist erkennbar, dass die Förderung und Weiterentwicklung der E-Mobilität teilweise bereits dort aufgegriffen wurde. Andere Gesellschaften wollen dies bei zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen.
Auch die Erwartungshaltung der Bürgerschaft, die Förderung der E-Mobilität in den Zielvereinbarungen angemessen zu berücksichtigen, wurde adressiert, kann jedoch erstmals in den Zielvereinbarungen für 2019 umgesetzt werden.