- Warum Medienentwicklungsplanung?
Mit der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2016 wurde ein Handlungskonzept vorgelegt, das das Lernen im Kontext der zunehmenden Digitalisierung von Gesellschaft und Arbeitswelt sowie das kritische Reflektieren darüber zu integralen Bestandteilen des Bildungsauftrages macht. Aufbauend darauf haben die Bundesländer Fachanforderungen erlassen, die die Integration der neuen Medien in den allgemeinen Unterricht fordern und zwar nicht nur in den Informatikunterricht oder in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften. Damit sind räumliche und technische Konsequenzen für die Ausstattung der Schulen verbunden, so z.B. die Bereitstellung der Neuen Medien auch im Klassenraum und nicht nur im Computerraum. Aus diesen pädagogisch begründeten Anforderungen resultieren die weitergehende Notwendigkeit zur Vernetzung der Klassenräume und der Aufbau eines schulinternen Netzes (Schul-LAN), das servergestützt arbeitet. Inhaltlich gelten die Fachanforderungen des Bildungsministeriums Schleswig-Holstein zur Förderung der Medienkompetenz verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler in allen Schulformen, Unterrichtsfächern und Jahrgangsstufen. Die pädagogische Umsetzung dieser Pflichtaufgabe nach der Konzeption einer Schule wird im individuellen schulischen Medienkonzept formuliert. Die Herausforderung des Schulträgers besteht darin, die mit den Medienkonzepten der Schulen verbundenen räumlichen und technischen Konsequenzen zu bündeln und in eine sinnvolle und wirtschaftliche Medienentwicklungsplanung zu überführen.
Damit ist die Medienentwicklungsplanung zukünftig Teil der Schulentwicklungsplanung. Der Medienentwicklungsplan thematisiert die Rahmenbedingungen, die Ziele und die notwendigen Mittel zur Umsetzung der Forderung, die Neuen Medien in den Unterrichtsalltag zu integrieren und allen Schülerinnen und Schülern gleichermaßen den Umgang mit den Neuen Medien zu ermöglichen sowie alters- und zielgruppengerechte Stufen der Medienkompetenz zu erwerben. Mit Blick auf die notwendige Handlungssicherheit für Schulträger und Schulen wird mit einem Medienentwicklungsplan zudem eine mittelfristige Finanz- und Organisationsplanung vorgelegt.
Insgesamt gesehen soll der Medienentwicklungsplan für folgende Teilbereiche Ziele und Mittel festlegen bzw. übernimmt diese auf der Basis bereits geleisteter Vorarbeiten:
Pädagogisch orientierte Medienkonzepte der Schulen
IT-Konzeption (Ausstattungsregeln und Homogenisierung von Ausstattungen in den Schulen)
Schul- und Bildungsnetz-Lösungen (welche zentralen Dienste sollen im Rahmen der MEP geschaffen werden, wer zeichnet verantwortlich dafür, wo sind diese räumlich und administrativ angesiedelt)
Investitionsplanung für jede Schule (Zeitraum, z.B. 6 Jahre); diese werden kumuliert als Investitions- und Kostenplanung für den Schulträger
Wartungs- und Support-Konzept
Datenschutz-Konzeption
Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramm (Zuständigkeit für Lehrerschaft beim Land) sowie
Controlling und Berichtswesen
- Aktuelle Entwicklungen Hansestadt Lübeck
Medienkonzepte der Lübecker Schulen
Auf Grundlage des Wettbewerbes „Lernen mit Digitalen Medien“ des Bildungsministeriums Schleswig-Holstein aus den Jahren 2015 und 2016 hatten alle Schulen Schleswig-Holsteins die Chance, Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein für die Umsetzung ihres Medienkonzeptes zu erhalten. In 2018 erfolgte eine weitere Fördermittelauslobung zum „Lernen mit Digitalen Medien im Fachunterricht“. An diesen Wettbewerben haben sich auch Lübecker Schulen beteiligt und als Voraussetzung für die Teilnahme erste Medienkonzepte für ihre Schulen erstellt. Die Lübecker Wettbewerbspreisträger können der Anlage 1 entnommen werden. Eine erste Konzeptbasis ist bei einigen Schulen also gegeben, andere Lübecker Schulen praktizieren ebenfalls bereits die Medienkompetenzförderung im Unterricht, haben dies aber noch nicht zu einem Konzept zusammengefasst. Hier setzt die Medienentwicklungsplanung zur Festlegung eines jeweiligen schulischen Medienkonzeptes beratend und unterstützend mit dem Ziel der Vereinheitlichung und Standardisierung auf Grundlage eines zuvor erarbeiteten Rahmens an.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche individuelle schulische Ansätze, Medienkompetenz zu vermitteln. Einen übergeordneten Ansatz stellt z.B. das Projekt „Internet-ABC“ dar. Zahlreiche Lübecker Schulen haben seit 2015 an der Fortbildung und Einführung dieses Projektes teilgenommen und sind zwischenzeitlich als „Internet-ABC-Schule“ zertifiziert. Das Projekt ist auf Initiative der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), des Kinder- und Jugendschutzes der Hansestadt Lübeck und des Schulamtes in der Hansestadt Lübeck als Pilot in Lübeck gestartet worden und wird inzwischen in ganz Schleswig-Holstein in Kooperation mit dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) angeboten. In Klassenstufe 3 und 4 der zertifizierten Schulen findet in diesem Rahmen eine gezielte pädagogische Auseinandersetzung mit dem Internet und dessen verantwortungsvoller Nutzung statt. In Lübeck sind 50% der Schulen in 2019 zertifiziert.
Auftakt Medienentwicklungsplanung Hansestadt Lübeck
Der Bereich Schule und Sport hat im Herbst 2017 offiziell Beratungsbedarf beim Institut für Qualitätsentwicklung Schleswig-Holstein (IQSH) zum Thema Medienentwicklungsplanung angemeldet. Seither besteht ein regelmäßiger Austausch, an dem auch das Schulamt in der Hansestadt Lübeck beteiligt ist. Am 26.03.2018 haben der Bereich Schule und Sport und das IQSH alle Lübecker allgemeinbildenden Schulen zu einer Auftaktveranstaltung zum Thema Medienentwicklungsplanung eingeladen und über die Notwendigkeit der Erstellung von Medienkonzepten durch die Schulen und den Prozess informiert. In den nächsten Schritten hat das IQSH weitere Beratung bei der Medienentwicklungsplanung angeboten. Insbesondere macht das IQSH seine Beratungstätigkeit jedoch von der Existenz einer Projektsteuerung abhängig. Der weitere Prozess bedarf zwingend einer Projektsteuerung, die personell aktuell nicht im Bereich Schule und Sport gegeben ist. Eine Planstelle für die Projektsteuerung ist zentrales Kriterium für das Gelingen einer Medienentwicklungsplanung, was die Erfahrungen in anderen Städten und Kommunen in Schleswig-Holstein ebenfalls zeigen.
Zentrale Aufgaben der Planstelle Medienentwicklungsplanung sind:
- Konzeptionelle und strategische Entwicklung einer Medienentwicklungsplanung (MEP) für alle Lübecker allgemeinbildenden Schulen unter Berücksichtigung der dortigen besonderen individuellen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen
- Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes für die Medienentwicklung der Lübecker Schulen
- Strukturierung des Planungsprozesses und der einzelnen Arbeitsschritte unter Berücksichtigung der baulichen und technischen Infrastruktur an den Lübecker Schulen
- Entwicklung von Strukturen als tragfähige Entscheidungsgrundlage
- Abstimmung der Prozesse mit den jeweils zuständigen und verantwortlichen Akteuren (u.a. Schulleitungen, Schulaufsichten, IQSH, Land, Städteverband, ggf. externen Dienstleitstern)
- laufende Weiterentwicklung der neu zu schaffenden Medienwerkstatt (Digitale Strategie)
- Koordinierung und Abwicklung der Finanzausstattung bzw. Fördermittel zur Digitalisierung der Schulen (u.a. Bund und Land)
- Planung, Koordinierung, Umsetzung, Leitung, Moderation und Steuerung von Workshops, Arbeitsgruppen und Sitzungen mit den Zielen:
- Konsensfindung mit allen Beteiligten
- die Schulen bei ihrer individuellen Definition der Ausstattungsbedarfe (schulartspezifisch) in fachlichen Lernmittelkonzepten zu unterstützen und zu beraten
- Leitung und Koordinierung von übergreifenden Arbeitsgruppen zur Erreichung der bildungspolitischen Zielsetzungen des Bundes und des Landes und zur Teilnahme an entsprechenden Förderprogrammen in enger Abstimmung mit Partnern wie IQSH, KomFIT und ULD
- Beratung bei der Erstellung des jeweiligen schulischen Medienkonzeptes auf Grundlage eines zuvor zu erarbeitenden Rahmens
- Zusammenführung der Medienkonzepte der einzelnen Schulen und Entwicklung eines tragfähigen Medienentwicklungsplanes als Teil der Schulentwicklungsplanung auf Basis der schulischen Konzepte
- Erarbeitung einer mittelfristigen Finanz-, Investitions- und Organisationsplanung unter Berücksichtigung des Schulbudgets
- Erarbeitung und Abschluss verbindlicher Vereinbarungen
- Regelmäßige Information von politischen Gremien und Verwaltung
- Regelmäßiger Austausch und Abstimmung mit den Ansprechpartnern an den Schulen
- Planung, Durchführung, Umsetzung und Auswertung von Evaluationen mit allen Beteiligten
- Finanzierungsbedarf
Auf Basis des Medienentwicklungsplans wird ein Mengengerüst für die zukünftige IT-Ausstattung der Lübecker Schulen zu erstellen sein, aus dem sich der notwendige Investitionsbedarf ermitteln und planen lässt.
- Zusammenfassung
Die Medienplanung wird Teil der zukünftigen Digitalen Strategie der Hansestadt Lübeck. Aufgabe der Medienentwicklungsplanung wird es sein, die pädagogischen und technischen Konzepte zu einer Gesamtplanung zusammenzuführen, weitestgehend zu vereinheitlichen und die finanziellen sowie personellen Voraussetzungen für eine dauerhafte Implementierung und Fortschreibung des Prozesses zu schaffen.
Eine schulträgerseitige Medienentwicklungsplanung, entsprechende personelle Ressourcen sowie die Sicherstellung von Support und Wartung werden auch Voraussetzung sein, um in Aussicht stehende Fördermittel im IT-Bereich (z.B. „DigitalPakt Schule“) beantragen zu können. Nicht von anstehenden Förderprogrammen umfasst wird voraussichtlich die Endgeräteausstattung der SchülerInnen und Klassenräume sein. Der Finanzbedarf für die erforderlichen Endgeräte soll den Schulen daher über das Schulbudget hinaus zentral durch den Schulträger zur Verfügung gestellt werden, der auch die entsprechende Beschaffung übernimmt.