Vorlage - VO/2018/06101  

Betreff: CDU: Verkehrsberuhigung Hochofenstraße und Kücknitzer Hauptstraße
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
14.06.2018 
1. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 - 2023 (Konstituierende Sitzung) an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
27.09.2018 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 bis 2023 geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, in den Straßen „Hochofenstraße“ und „Kücknitzer Hauptstraße“, sowie „Möllerung“ zwischen „Alter Kühlturm“ und „Hochofenstraße“ folgende verkehrliche Maßnahmen umzusetzen:

 

  • In den vorgenannten Bereichen ist das Befahren für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 t verboten, ausgenommen sind Lieferverkehre und der Linienverkehr des Stadtverkehrs.
  • In den vorgenannten Bereichen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt.

 

Die Maßnahmen sind mit entsprechenden Verkehrszeichen vorzunehmen.

 

 


Begründung

Der Schwerlastverkehr hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. In dem Gewerbegebiet Metallhütte Herrenwyk parken sehr viele LKW und Speditionen haben dort Fahrzeugdepots gegründet. Es ist festzustellen, dass nach Schließung des Aldi Marktes im Gewerbegebiet, gerade osteuropäische Fahrer zum Einkaufen bei den Discountern in der Somitzstraße fahren oder eine vermeintliche Abkürzung zum Skandinavienkai über die Travemünder Allee nutzen. Mit Sanierung und Ausbau der Seelandstraße sollte der Schwerlastverkehr verlagert werden.

 

Die Hauptstraße wurde mit erheblichen finanziellen Aufwand saniert. Nach Aufhebung der Beschränkung der Nutzlasten auf der Hochofenstraße und Kücknitzer Hauptstraße fahren nicht nur tagsüber, sondern auch vermehrt Nachts, die Sattelschlepper mit und ohne Auflieger durch die Wohnstraße. Auf beiden Seiten parken Fahrzeuge. Der Begegnungsverkehr mit PKW ist kritisch. Der Busbetrieb wird sehr stark behindert. Eine Erreichbarkeit der Solmitzstraße ist durch die Strecke Seelandstraße und B 75 voll gegeben.

 

Zur Geschwindigkeitsbegrenzung:

Die Kücknitzer Hauptstraße ist Hauptschulweg für die Trave Grund- und Gemeinschaftsschule mit Außenstelle in der Redderkoppel, das Trave Gymnasium, die Grundschule Utkiek und die Matthias – Leithoff – Schule.

Zufließende Verkehre über die Querstraßen haben in der Regel durch parkende PKW sehr schlechte Einsicht.

 

 

 

 


Anlagen