Auszug - SPD & FW: ÄA zu Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck"  

7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlpriode 2023 - 2028
TOP: Ö 9.1.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 28.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 22:48 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
2024/12941-01-01 SPD & FW: ÄA zu Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck"
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2024/12941-01
Federführend:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW Bearbeiter/-in: Bernzen, Hinrich
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratung und Abstimmung s. unter Top 9.1
 


Beschluss:

In einem Informationstermin am 26.02.2024 zum Projekt Buddenbrookhaus, ist durch den Vertreter des Ministeriums als Fördermittelgeber deutlich gemacht worden, dass die aktuelle Beschlusslage der Bürgerschaft zu einem Verlust der Fördermittel führt.  

 

Die Bürgerschaft beschließt zur Beibehaltung der Förderfähigkeit durch das Land Schleswig-Holstein,  die Variante, die ohne Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgen kann.

Daher beschließt die Bürgerschaft folgendes Vorgehen: 

 

  1.    Der am 30.09.2021 gefasste Beschluss (VO/2021/10358 Erweiterung, Umbau und Sanierung) wird erneut beschlossen und die Realisierung des Vorhabens „Neue Buddenbrookhaus“ auf der Grundlage der Baugenehmigung und der denkmalrechtlichen Genehmigung vom 27.10.2022 wird fortgesetzt.  
  1.    Der ablehnende Beschluss vom 30.03.2023 (VO/2023/12037 Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck") sowie der Beschluss vom 29.06.2023 (VO/2023/12331-01 AT - CDU, Bü90/Grüne, Unabhängige, VOLT-PARTEI, BM Möller (BfL): Änderungsantrag zu VO/2023/12255-01 Beschluss zur Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck" werden aufgehoben. 
  1.    Bei der Umsetzung des Vorhabens „Neue Buddenbrookhaus“ auf der Grundlage der Baugenehmigung und denkmalrechtlichen Genehmigung vom 27.10.2022 wird der vom Eingriff betroffene Gewölbeteil zurückgebaut und entweder an anderer Stelle wieder auf- bzw. eingebaut oder sicher für eine spätere Rekonstruktion verwahrt. Eine Translozierung wird bereits bei der Fassade der Mengstraße 6 angewandt und wird auch beim Gewölbekeller als vertretbar angesehen.  

 

Es wird ein interfraktionell besetzter Begleitausschuss zum Vorhaben „Neue Buddenbrookhaus“ eingerichtet, dem regelmäßig über das Vorhaben, insbesondere über den Projektfortschritt und die Kosten, berichtet wird. Dieser Ausschuss kann mit bis zu zwei Vertreter:innen aus jeder Fraktion (und einem fraktionslosen Mitglied der BFL) besetzt werden und ist rein beratend tätig
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

21

Nein-Stimmen

24

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum