Auszug - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Hansestadt Lübeck zum 31. Dezember 2022  

Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7.3
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 13.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Rechnungesprüfungsamt 4.OG
Ort: Ziegelstraße 2, 23556 Lübeck
VO/2024/13051 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Hansestadt Lübeck zum 31. Dezember 2022
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.140 - Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Bretfeld, Yvonne
 
Wortprotokoll

 

Frau Dr. Schur erläutert die Feststellungen des Prüfungsberichtes.

 

Die Fragen des AM Herrn Lehrke zu den Themen Verjährung von Forderungen aus Rettungsdienstgebühren, Auszahlungen an die EBL für Straßenausbaubeiträge und buchmäßige Veränderungen von Festwerten und Wertänderungen beim Zuständigkeitsübergang von Anlagevermögen zwischen den Bereichen beantwortet Frau Lietzow ausführlich. Fragen zum letzteren Punkt von Herrn Petersen und Herrn Groß werden ebenfalls von Frau Lietzow beantwortet.

 

Zur Investitionsumsatzquote stellt Herr Lehrke die Frage für welche konkrete Baumaßnahme die 49,5 Mio. EUR eingeplant waren.

 

Frau Lietzow beantwortet eine Frage zum selben Thema von Herrn Klüssendorf.

 

Zum Punkt Verfahrensrückstellung gibt es Fragen von Herrn Lehrke, Herrn Schulz und Frau Rohlf, die von Frau Dr. Schur, Frau Lietzow und Herrn Damm geklärt werden können.

 

Weiterhin gibt es von Frau Rohlf, Herrn Dr. Petersen und Herrn Schulz Fragen zu der EB-Korrektur, den aufgedeckten stillen Reserven und den ARAP. Frau Lietzow und Frau Dr. Schur erläutern.

 

Desweitern bittet das AM Herr Lehrke den Bereich Haushalt und Steuerung folgende Fragen zur Ausschusssitzung am 05.06.2024 schriftlich zu beantworten:

 

„1.

In Kapitel 2.1.2 - Plan-Ist-Abweichungen bezogen auf Fachbereichs- / Produktebene wird zum Produkt 552001 Wasser und Hafen u. a. wie folgt ausgeführt:

 

“Daneben wirkten sich Mindererträge aus Mieten und Pachten (1,1 Mio. EUR) [...] ergebnismindernd aus. Die Mindererträge aus Mieten und Pachten betrafen eine nicht eingeplante Neufestsetzung der Pacht für den Hafenbetrieb.”

 

a)      Welchen Anlass gab es für diese nicht eingeplante Neufestsetzung?

b)      Warum wurde diese nicht eingeplant?

c)      Welchen Pächter betraf diese Anpassung?

 

2.

In Kapitel 2.4 - Einhaltung des Finanzplans wird ausgeführt, dass die geringe Verwendungsquote zu Investitionen von 45,8 % im Lagebericht vorrangig mit Verzögerungen beim Erwerb des Karstadt-Gebäudes begründet wird.

 

a)      Wie setzt sich das Delta von 54,2 % (110,1 Mio. €) im Wesentlichen zusammen?

b)      Wie hoch ist der Anteil der für den Erwerb des Karstadt-Gebäudes geplanten und nicht zur Auszahlung gelangten Gelder an diesem Delta (Angabe in Euro)?

c)      In der Annahme, dass dieser Anteil die nicht angefallenen Auszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von 49,5 Mio. Euro nicht im Ansatz erreicht, welche Erwägungen führten dazu, anstelle dieser Minderauszahlungen, die aus dem Erwerb des Karstadt-Gebäudes im Lagebericht gesondert zu erwähnen?

 

3.

In Kapitel 3.1.2 - Zugänge wird zur Inventur des Anlagevermögens u. a. wie folgt ausgeführt:

 

“Für die Zugänge zu den unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (0,9 Mio. EUR) wurde im Anhang 2022 korrekt angegeben, dass 0,1 Mio. EUR allein daraus entstanden, dass sich die innerstädtische Verwaltungszuständigkeit für das relevante Grundstück veränderte.”

 

a)      Welche Regelung der GemHVO-Doppik oder anderer diese ergänzender Rechtsvorschriften wurden herangezogen, um eine innerstädtische Änderung der Zuständigkeit zum Anlass zu nehmen einen Zugang im Anlagevermögen zu postulieren, im gleichen Zuge eine Zuschreibung vorzunehmen und dies entsprechend im Anlagespiegel abzubilden?

b)      So diese Vorgehensweise statthaft sein sollte, wurde darüber nachgedacht die Zuständigkeit für städtische Liegenschaften in einem regelmäßigen Turnus zu ändern um etwaige Stille Reserven im Grundvermögen der HL zu heben und die Ertrags- und Vermögenslage der Stadt günstiger darzustellen?

c)      Sieht die Verwaltung in dieser Vorgehensweise mögliche Synergieeffekte hinsichtlich der seit Umstellung auf die Doppik ausstehenden (Teil-)Inventuren?

 

4.

An unterschiedlichsten Stellen des Berichtes (Kapitel 3.4 ff. und Kapitel 3.8 ff.) führt das RPA zur unsachgemäßen Bildung bzw. Nichtbildung von aktiven wie passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus. Inhaltlich sind dies Feststellungen, wie sie seit Aufstellung des ersten doppischen Jahresabschlusses für das Jahr 2010 immer wieder getroffen werden. Da nunmehr einige Einzelsachverhalte seitens der Kommunalaufsicht im Sinne der langjährigen Ausführungen des RPA klargestellt wurden,

 

a)      wird der Bereich Haushalt und Steuerung weitere erforderliche Anpassungen vornehmen, ohne dass in jeder Einzelfrage die Kommunalaufsicht eingeschaltet werden muss?

b)      wie wird der Bereich Haushalt und Steuerung offenkundig bestehenden Schulungsbedarf in grundlegenden Fragen der Doppik abdecken? 

 

5.

In Kapitel 3.6.4 - Verfahrensrückstellungen wird wie folgt ausgeführt:

 

“Im Anhang 2022 wurde zutreffend erläutert, dass zum Bilanzstichtag 2022 nur noch für ein laufendes Gerichtsverfahren Rückstellungen bilanziert sind. Fraglich ist die Vollständigkeit der Rückstellungen. So wird auskunftsgemäß beispielswiese durch die Abteilung Personalwirtschaft eine Übersicht über anhängige arbeitsrechtliche Gerichtsverfahren geführt. Eine Meldung bzw. Verarbeitung im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgt allerdings nicht durch den Bereich Personal. Rückstellungen wären nach dortiger Ansicht durch die Bereiche zu bilden und der Bereich Personal würde im Einzelfall entsprechend erinnern.”

 

a)      Aus welcher Vorschrift ergibt sich, wer für die Meldung und Bildung von Rückstellungen zuständig ist?

b)      Sofern diese Verantwortlichkeiten (teilweise) außerhalb des Bereiches Haushalt und Steuerung liegen, wie ist sichergestellt, dass diese Stellen über die erforderlichen Kenntnisse zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Rückstellungsbildung verfügen?

c)      Wie viele anhängige arbeitsrechtliche Gerichtsverfahren bestanden zum Stichtag 31.12.2023?

d)      Zu wie vielen dieser Verfahren wurde für den Jahresabschluss 2023 die Bildung einer Rückstellung gemeldet und/oder veranlasst?

e)      Welche Maßnahmen hat die Verwaltung vorgesehen, um künftig Zweifel an der Vollständigkeit gebildeter Rückstellungen auszuräumen?

 

6.

In Kapitel 3.8.1 - PRAP für übrige Verbindlichkeiten führt das RPA im Abschnitt Stadtgrün und Verkehr - Beiträge für Straßenentwässerung abschließend wie folgt aus:

 

“Nach Ansicht des RPA stellen die Beiträge keine Vorauszahlungen für Folgejahre dar und erfüllen damit nicht Voraussetzungen für den Ausweis eines PRAP. Unklar ist, weshalb die Beitragsanteile im Jahr der Einzahlung nicht vollständig als Ertrag dargestellt werden.”

 

a)      Teilt die Verwaltung die Ansicht des RPA in dieser Frage?

b)      Wenn ja, mit welchem Jahresabschluss soll die Korrektur erfolgen?

c)      Wenn nicht, ist beabsichtigt, den Sachverhalt durch die Kommunalaufsicht abschließend klären zu lassen?

d)      Die EBL mögen zu diesem Punkt bitte gleichfalls Stellung nehmen.

 

Die Beantwortung der Frage zu 1. c) kann zwecks nicht öffentlicher Behandlung gesondert erfolgen.“

 

Nach Nachfrage von den AM Herrn Lehrke und Herrn Möller zu den Gründen der Abwesenheit eines Vertreters des Bereiches Haushalt und Steuerung stellt Herr Möller den Antrag, den TOP 7.3 zu vertagen und dass zu diesem und zukünftigen Prüfungsberichten zum Jahresabschluss der Kernverwaltung die Bereichsleitung des Bereichs Haushalt und Steuerung im RP-Ausschuss einzuladen sei, um eventuelle Fragen des Ausschusses direkt beantworten zu können. Der Vorsitzende, Herr Müller, lässt über den Antrag abstimmen. Es folgt ein einstimmiger Beschluss.

 

Der Bericht wird vertagt.