Auszug - Mündliche Mitteilung: Elbe-Lübeck-Leitung  

3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuss und dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zu TOP 3.2.1 und 3.2.2)
TOP: Ö 3.2.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Schröder von der TenneT TSO GmbH stellt das Vorhaben anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor.

 

Herr Schulz (Naturschutzbeirat) stellt anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, alternative Trassenverläufe vor, bei denen der Eingriff in die Waldflächen geringer ausfallen würde.

 

Frau Vogel stellt den Status der Hansestadt Lübeck als UNESCO-Weltkulturerbe dar. Sie verweist hierbei insbesondere auf die Besonderheit der Stadtsilhouette und der Sichtbeziehungen auf die Hansestadt Lübeck, sowie darauf, dass der Welterbestatus nicht gefährdet werden dürfe und dass dieser auf völkerrechtlichen Verträgen beruhe. Deswegen müsse eine Kulturverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

 

Zu diesem TOP reden weiterhin, teilweise mit mehreren Wortmeldungen, AM Dr. Brock, Herr Schröder, AM Mentz, AM Petereit, AM Junghans, AM Grabitz, Senatorin Hagen, Senator Hinsen, AM Stolzenberg, und Frau Vogel.

 

Herr Schröder erläutert auf Nachfrage von AM Dr. Brock hin, wie sich die TenneT TSO GmbH mit den Argumenten für einzelne Trassenführungen auseinandergesetzt habe. Er verweist darauf, dass für TenneT der Welterbestatus im Verfahren nicht relevant sei und eine Kulturverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden müsse, man aber gerne Informationen für eine solche Prüfung bereitstelle.

 

AM Mentz und AM Junghans bitten um Visualisierungen der vorgestellten Trassen, um die Sichtverhältnisse einschätzen zu können.

 

Senatorin Hagen weist darauf hin, dass der Welterbestatus auf internationalen Verträgen basiere und sie sich nicht vorstellen könne, dass in Deutschland Gesetze erlassen werden würden, welche internationalen Verträgen widersprechen würden.

 

Senator Hinsen weist auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Umweltverträglichkeitsprüfungen im Bauplanungsrecht hin. Er würde eine ähnliche Rechtsprechung im vorliegenden Verfahren auch nicht ausschließen, sollte es zu einer gerichtlichen Überprüfung kommen. Er empfiehlt der Firma TenneT, eine Prüfung aller Belange vorzunehmen, dies sei im Eigeninteresse der Planung.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nimmt Kenntnis.

 

Die Vorsitzende unterbricht um 18:00 Uhr die Sitzung und weist darauf hin, dass die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung im Sitzungszimmer des FB3, Königstraße 57, 3. OG fortgeführt werde.

 

Die Sitzung wird um 18:15 Uhr fortgeführt.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.2.1_Tennet_Elbe-Lübeck Leitung (6801 KB)