Auszug - Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - Auslegungsbeschluss (5.610)   

7. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 04.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/12724 Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - Auslegungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: von Klonczynski, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der sich für diesen TOP gemäß TOP 1 für befangen erklärte AM Teschner verlässt den Sitzungssaal und wird von AM Leber vertreten.

 

AM Prieur fragt, ob noch Unterlagen nachgereicht werden würden, da in der Vorlage keine Eckpunkte für einen städtebaulichen Vertrag enthalten seien.

Frau von Klonczynski erläutert, dass ein städtebaulicher Vertrag nicht als erforderlich angesehen werden würde, da die Fläche von der TRAVE GmbH, einer städtischen Tochter, entwickelt werde.


 


Beschluss:

 

1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 04.12.00 – Schönböckener Straße 55 – durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 04.12.00Schönböckener Straße 55 sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.
Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

Verfahren:  Die von der Planung betroffenen Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Zu den Ergebnissen wird auf den Auswertungsbericht der durchgeführten Beteiligungsverfahren (Anlage 1) verwiesen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorlage.

AM Teschner kehrt in den Sitzungssaal zurück.