Beschluss:
Fraktion SPD & FW: Haushaltsbegleitantrag 2024
Die haushalterische Ordnung ist jeweils zu den folgenden Anträgen herzustellen.
Fachbereich 1
1. Änderung der Hauptsatzung bezüglich der Aufwandsentschädigung
Der Bürgermeister wird gebeten, der Bürgerschaft bis zur Sitzung im November 2023 eine Vorlage zur Änderung der Hauptsatzung zur Entscheidung zuzuleiten, die im Hinblick auf gestiegenes Aufgabenvorlumen, Kosten für IT-Geräte und allgemeine Kostensteigerungen bei der Wahrnehmung der Aufgaben die pauschale Aufwandsentschädigung auf 100 % des jeweils in der EntschVO festgelegten Höchstsatzes festzulegen.
Begründung: Erfolgt mündlich
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 41 |
Nein-Stimmen | 2 |
Enthaltungen | |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
Fachbereich 2
1. Mieter: innenberatungsstelle
Für die Einrichtung einer Mieter:innenberatungsstelle wird im Fachbereich 2 eine weitere Personalstelle in Vollzeit geschaffen. Die hierfür benötigten Mittel werden im Haushalt 2024 geordnet. Die Stelle wird mit einem Sperrvermerk versehen, welcher erst nach Vorliegen des in VO/2023/12461 beantragten Berichts aufgehoben werden soll.
Begründung: VO/2023/12461 wurde in den Ausschuss überwiesen und noch nicht beraten vor dem Haushalt.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 15 |
Nein-Stimmen | 25 |
Enthaltungen | 3 |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
Fachbereich 4
1.Projekt „Kinder- und Jugendhaushalt“
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck ist bestrebt Kinder und Jugendliche ernsthaft und nachhaltig an der kommunalen Selbstverwaltung zu beteiligen. Die wichtigste Aufgabe der Bürgerschaft ist es den kommunalen Haushalt zu gestalten und zu beschließen. Sie sollen mitbestimmen, wie finanzielle Mittel in der Hansestadt Lübeck verteilt werden. Dazu wird der Bürgermeister beauftragt ein Projekt „Kinder- und Jugendhaushalt“ umzusetzen für das mindestens 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Gruppen von Kindern oder Jugendlichen können Projekte vorschlagen, über deren Umsetzung Kinder und Jugendliche entscheiden. Das Projekt wird zusammen mit dem Bereich Jugendarbeit, dem Lübecker Jugendring, dem Stadtschülerparlament und ggf. weiteren Beteiligten umgesetzt. Die Antragstellenden (mit je 1 Stimme) bilden ein Gremium, das über die Vergabe der Mittel entscheidet.
Kriterien für die Finanzierung von Projekten
1. Die Projekte müssen gemeinnützige Ziele verfolgen.
2. Die Kinder und Jugendlichen müssen aus Lübeck kommen.
3. Antragsteller müssen Kinder / Jugendliche sein.
4. Ein Projekt kann nicht mehr als 1000 Euro erhalten.
5. Es muss ein Kosten – und Finanzierungsplan vorgelegt werden.
6. Es muss die Bereitschaft da sein, das Projekt öffentlich vorzustellen.
Beispiele für Projekte können sein:
Spielgeräte, Sportfeste, Jugendbildungsfahrten, Bildungsangebote, Ausstattung von Pausenräumen, Projekte von Jugendzentren, Materialien für Kunstaktionen u.v.m.
Ablauf
Es gibt eine Ausschreibung, die u.a. mit Plakaten, in den sozialen Medien und auf einer Internetseite veröffentlicht wird. Die Bewerbungen werden nach den o.g. Kriterien von einer zu bildenden Projektgruppe bewertet.
In einer Kinder- und Jugendkonferenz wird abschließend entschieden, welche Projekte in welcher Höhe Mittel erhalten. Das Projekt wird im Jahr 2024 vollständig umgesetzt. Der Bürgerschaft wird über die Ergebnisse Bericht erstattet. Ein Zwischenbericht erfolgt rechtzeitig zur Haushaltsaufstellung 2024.
Begründung: Erfolgt mündlich
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 17 |
Nein-Stimmen | 23 |
Enthaltungen | 3 |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
2. Konzeptionelle Weiterentwicklung in Schlutup zwischen der Willy-Brandt-Schule der Kinder- und Jugendarbeit sowie dem Wassersport
Für den Kinder- und Jugendtreff Zollhaus ist nach langer Suche sowie unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen ein neuer Standort gefunden. Es laufen die vorbereitenden Arbeiten und der Umzug steht unmittelbar bevor.
Der Bürgermeister wird gebeten mit der Willy-Brandt-Schule, dem Kinder- und Jugendtreff Zollhaus sowie dem Seglerverein Schlutup e.V. die Weiterentwicklung in der Zusammenarbeit konzeptionell zu erarbeiten. Hierbei spielt die „Netzewiese“ eine zentrale Rolle. Die LPA ist an dem Prozess zu beteiligen und die Vorlage VO/2019/08148 einzubeziehen.
Ab dem Haushalt 2024 ist für diese Arbeit eine VZÄ-Stelle für eine pädagogische Fachkraft (Erzieher:in/Sozialarbeiter:in) einzuplanen.
An Sachkosten sind einmalig 75.000 TE bereitzustellen.
Begründung: Für den Kinder- und Jugendtreff Zollhaus ist nach langer Suche sowie unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen ein neuer Standort gefunden worden. Es laufen die vorbereitenden Arbeiten und der Umzug steht unmittelbar bevor.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 16 |
Nein-Stimmen | 23 |
Enthaltungen | 4 |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
3. Ausbau Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist in den letzten Jahren stetig ausgebaut worden. Der Bedarf ist jedoch deutlich gestiegen. Zurzeit liegt der Schlüssel Schulsozialarbeitsstelle zu Schülerinnen und Schülern bei etwa 1 : 550 in Lübeck. Fachverbände sehen den idealen Schlüssel bei 1 : 150. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist die Schulsozialarbeit als Rechtsanspruch in das SGB VIII aufgenommen worden. Seitens des Landes ist bisher keine Konkretisierung (z.B. Schlüssel Fachkraft zu Schülerinnen und Schüler) erfolgt und auch die künftige finanzielle Beteiligung durch das Land ist unklar.
Der Bürgermeister wird gebeten, analog zum letzten Ausbau in drei Stufen den Bedarf für die folgenden Jahre bis zur Haushaltssitzung 2024 zu berichten. In dem Bericht ist ebenfalls darzustellen, was die Planungen des Landes zum Ausbau der Schulsozialarbeit beinhalten.
Den Ausschüssen ist der Bericht vor den Sommerpause 2024 vorzulegen.
Die finanziellen Auswirkungen möge die Verwaltung bereits bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigen.
Für das Jahr 2024 wird eine Größenordnung in Höhe von zusätzlichen 3 VZÄ-Stellen für Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Förderschulen oder Grund- und Gemeinschaftsschulen zu den schon vorgesehen 6,2 VZÄ-Stellen für die Gymnasien für den Ausbau beschlossen.
Begründung: Die Schulsozialarbeit ist in letzter Zeit stetig ausgebaut worden. Der Bedarf jedoch deutlich gestiegen
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 17 |
Nein-Stimmen | 23 |
Enthaltungen | 3 |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
4. Weiterentwicklung der Familienzentren und Prüfung Familien-Grundschulzentren
Der Bürgermeister wird gebeten rechtzeitig zur Haushaltssitzung 2025 einen Bericht zur Weiterentwicklung der Familienzentren vorzulegen. Hierbei ist insbesondere auch das Thema Familien-Grundschulzentren aufzunehmen.
Der Bericht ist den Ausschüssen vor der Sommerpause 2024 vorzulegen.
Die finanziellen Auswirkungen möge die Verwaltung bereits bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 17 |
Nein-Stimmen | 23 |
Enthaltungen | 3 |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
5. Modellprojekt Offene Arbeit/Ganztag verstetigen
In der letzten Haushaltssitzung wurden zwei Grundschulstandorte als Modellprojekte beschlossen, die die Offene Arbeit mit dem Ganztag verbinden. Nach einem Interessenbekundungsverfahren sind die Standorte
a) Paul-Gerhardt-Schule
b) Schule Eichholz
ausgewählt worden. Beide Standorte haben sich in kurzer Zeit bereits beachtlich entwickelt. Die beiden genannten Standorte gehen in die Verstätigung. Hierfür sind entsprechende Budgetverträge mit den Trägern (Kinderschutzbund, KinderWege) zu erweitern bzw. abzuschließen. Der finanzielle Rahmen beträgt insgesamt 150 TE.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 17 |
Nein-Stimmen | 23 |
Enthaltungen | 3 |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
6. Fördermittel für die freien Lübecker Theater erhöhen
Für das Haushaltsjahr 2024 werden die Finanzmittel für die freie Theaterszene um 150.000 € erhöht.
Begründung: Die freien Theater sind in Lübeck ein wichtiger Bestandteil der Lübecker Kulturszene. Lübeck verfügt über eine große Anzahl freier Theater, die die kulturelle Szene in Lübeck bereichern und ihren eigenen Beitrag zur kulturellen Bildung leisten. Die Erhöhung der Finanzmittel dient der Unterstützung des Erhalts der freien Lübecker Theater.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 14 |
Nein-Stimmen | 29 |
Enthaltungen | |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
7. Fördermittel für die Lübecker Musikschulen erhöhen
Die Summe der Fördermittel an die beiden bisher durch die Hansestadt Lübeck institutionell geförderten Musikschulen (Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH und Lübecker Musikschule der Gemeinnützigen) wird für das Jahr 2024 um 200.000 € erhöht.
Bis zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 25.03.21 (VO/2021/09883) „Budgetverträge für die Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH und die Lübecker Musikschule der Gemeinnützigen“ abzuschließen, gilt der Beschluss vom 25.11.2021 (VO/2021/10544) „Ab 2023 ist eine jährliche Anpassung der Fördersumme in Höhe der Tarifsteigerung im TVöD im Zuge der Haushaltsanmeldungen vorzusehen“ weiter.
Begründung: Die Musik- und Kunstschule Lübeck und die Musikschule der Gemeinnützigen sind wichtige Bestandteile der musisch-kulturellen Bildung in Lübeck. Mit ihren Angeboten, insbesondere für Kinder und Jugendliche, erreichen sie ca. 6.500 Schüler:innen pro Jahr. Bereits in den 90er Jahren lag die Förderung der Schulen bei damals ca. 2000 Schüler:innen bei etwa 450.000 DM (entspräche in € heute ca. 230.000€). Aktuell liegt der Förderbeitrag der HL bei 200.000 €.
Die dort tätigen Lehrer:innen werden nach Haustarifen (im Vgl. deutlich unter Tarif TVöD), vergütet. Die städtische Musikschule in Kiel wird bei ca. 2500 Schüler:innen mit einer jährlichen Summe von ca. 850.000 € unterstützt und vergütet die Lehrkräfte gem. TVöD VKA. Um die Qualität der Lübecker Musikschulen langfristig zu sichern, ist eine stufenweise Annäherung an eine tarifgebundene Beschäftigung der Lehrkräfte zu sichern.
Fachbereich 5
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 17 |
Nein-Stimmen | 25 |
Enthaltungen | 1 |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
1. Einführung des 0-EUR-Ticket im ÖPNV (Bus, Bahn, Priwallfähre)
Im Bereich der Hansestadt Lübeck wird im Jahr 2024 ein 0-Euro-Ticket eingeführt. Das Ticket berechtigt Schüler:innen, Auszubildende und Personen, die Freiwilligendienst leisten, zur entgeltfreien Benutzung des ÖPNV (Bus, Bahn, Priwallfähre) auf dem Tarifzone 6000 bis 6007 der Hansestadt Lübeck. Für Studierende soll der auf Lübeck entfallende kommunale Anteil des Semestertickets berücksichtigt werden. Berechtigt sind nur Personen, die ihren 1. Wohnsitz in Lübeck haben.
Der Bürgermeister wird gebeten, in Abstimmung mit Nah.SH, NSH und SWL der Lübecker Bürgerschaft einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag entgegenzubringen. Besondere Tarifangebote wie z. B. das Deutschlandticket oder das von Nah.SH geplante Bildungsticket sind dabei zu berücksichtigen.
Begründung:
Alle jungen Menschen soll unabhängig von ihrer finanziellen Situation die Nutzung des ÖPNVs als klimafreundliches Verkehrsmittel ermöglicht werden. Durch das 0-€-Ticket können junge Menschen frühzeitig und dauerhaft an öffentliche Verkehrsmittel herangeführt werden. Infolge des Klimawandels werden Bus und Bahn künftig Verkehrsträger Nr. 1 sein.