Auszug - 142. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Moisling Süd - abschließender Beschluss Bebauungsplan 21.09.00 - Moisling Süd/ Solarpark - Satzungsbeschluss   

33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat
TOP: Ö 5.6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 21.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:59 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/11877 142. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Moisling Süd - abschließender Beschluss
Bebauungsplan 21.09.00 - Moisling Süd/ Solarpark - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Hartmann bestätigt auf Anfrage von AM Müller, dass die Vorlage mit den Bereichen abgestimmt worden sei. Keine weiteren Wortmeldungen.
 


Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 21.09.00 – Moisling Süd/ Solarpark – abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 142. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 21.09.00 – Moisling Süd/ Solarpark – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

6. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung für Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum