Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag zu VO/2022/11265 CDU + SPD - Dringlichkeitsantrag: Finanzierungsvorschlag Skateranlage in Travemünde  

34. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.6.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2022/11265-01 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag zu VO/2022/11265 CDU + SPD - Dringlichkeitsantrag: Finanzierungsvorschlag Skateranlage in Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2022/11265
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss in geänderter Fassung (durchgestrichen):

Die Verwaltung wird beauftragt für den Neubau der Skateanlage in Travemünde eine Standortbeurteilung bis zur Septembersitzung 2022 vorzulegen.

Hierbei sind alle möglichen Standorte in ihren Vor und Nachteilen gegenüberzustellen.

 

In den Prozess der Standortsuche sind mindestens folgende Akteur*innen einzubeziehen.

 

Fachbereich Schule und Sport, Kurbetriebe Travemünde, LTM, Stadtgrün.

 

Federführend ist der Fachbereich Schule und Sport.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in der geänderten Fassung

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

30

Nein-Stimmen

10

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 


  Beschluss: 25.08.2022 Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen
Termingerecht am 24.11.2022 realisiert Koordinierung:
2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeitung:
2.830 - Kurbetrieb Travemünde
Status: 24.11.2022  
Auftrag: Ich bitte um Bearbeitung dieses Bürgerschaftsauftrages und Rückmeldung des Sachstandes oder bei Erledigung.

ALLRIS net Ratsinformation

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Nach Rücksprache mit Herrn Kirchhoff (Kurdirektor) ist die Standortbeurteilung durch erfolgte Standortfestlegung mit Beschluss der Bürgerschaft vom 29.09.2022 (VO/2022/11299-03-02) obsolet.