Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Verpflichtungen / Feststellung der Tagesordnung  

25. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (hybrid)
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:08 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse/Hybridsitzung
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende, Hr. Stolzenberg, begrüßt die Anwesenden, hebt hervor, dass der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege als erstes Fachgremium derrgerschaft in hybrid tagt und eröffnet die Hybridsitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

 

Der Vorsitzende weist auf die Maßnahmen zur Infektionsvermeidung hin: Im Vorwege der Sitzung wurde an die Sitzungsteilnehmenden die Bitte zur Einhaltung der 3G-Regelung ausgesprochen. Eine Verpflichtung hierzu besteht, da dies bereits mit der Einladung angekündigt wurde.

Weiterhin empfiehlt der Vorsitzende das dauerhafte Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund der hohen Personenzahl aus verschiedenen Haushalten. Für Wortmeldungen und Redebeiträge kann die Maske abgenommen werden.

Der Vorsitzende teilt mit, dass auf regelmäßiges Stoßften (i.d.R. alle 20 Minuten für 35 min) geachtet wird.

 

 

Der Vorsitzende verpflichtet das stellvertretende bürgerliche Ausschussmitglied Hr. R. Bauer mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“

 

Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nachstehende Unterlagen zur heutigen Sitzung noch eingereicht wurden:

 

-          NEU TOP 3.3.1 Antwort zur Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Aufgaben und personelle Ausstattung der Denkmalschutzbehörden (siehe VO/2021/10406)

-          NEU TOP 3.4.1 Antwort auf die Anfrage des AM Ulf Hansen (FDP) zur Grenzdokumentationsstätte in Schlutup

-          NEU TOP 5.2.1 Anfrage von AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Beschlussvorlage zur Neukonzeption des Museums für Natur und Umwelt - Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie (VO/2021/10699)

-          NEU TOP 5.2.2 Antwort auf die Anfrage von AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Beschlussvorlage zur Neukonzeption des Museums für Natur und Umwelt - Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie (VO/2021/10699)

 

Der Vorsitzende fragt die Mitglieder des Ausschusses, ob es Anmerkungen zur Tagesordnung gibt. AM Petereit stellt einen Vertagungsantrag für die Beratung der TOPs 5.1 bis 5.1.2, da zum Beratungsgegenstand ein Gutachten der Gemeinnützigen beauftragt ist und für die weitergehende Diskussion dem Ausschuss vorliegen sollte. Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen:

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege stimmt bei

12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung

mehrheitlich der Vertagung der Beratung zu den TOPs 5.1 bis 5.1.2 zu.

 

AM Grabitz beantragt das Rederecht zum TOP 7.1 für die anwesenden Gäste Hr. Haussmann (Theater Combinale) und Hr. Berngruber (Musiker). Der Vorsitzende lässt über die Erteilung des Rederechts für die vorgenannten Gäste abstimmen:

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege stimmt bei

8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung

mehrheitlich der Worterteilung der beiden Gäste zu.

 

AM Petereit merkt zu den TOPs 7.2 und 7.3 an, dass Vorlagen zu derartigen Personalangelegenheiten nicht in die Zuständigkeit der Ausschüsse fallen. Hr. Wagner ergänzt hierzu, dass der Antrag des Vorsitzenden unter TOP 7.2 in dieser Form tatsächlich unzulässig ist. Es handelt sich um eine Entscheidung über die Organisation der Verwaltung nach § 65 Absatz 1 S. 2 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, die nicht in die Zuständigkeit der Bürgerschaft oder ihrer Ausschüsse fällt, sondern allein dem Bürgermeister als verwaltungsleitendes Organ und oberste Dienstbehörde bzw. Dienstvorgesetzter vorbehalten ist. Es sprechen hierzu AM Neskovic und der Vorsitzende. Fr. Senatorin Frank hrt aus, dass sie unter dem TOP 3.2 über die umgesetzte Organisationsverfügung zur Leitung der Abteilung Denkmalpflege informieren wird. Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Die Tagesordnung wird damit unter Bejahung der vorgetragenen Änderungen festgestellt.