Auszug - NEU: mündl. Anfrage des AM Stolzenberg betr. Abrissanträge zu Baudenkmalen  

26. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.18
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 28.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:37 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Auf  Nachfrage von Herrn Stolzenberg betreffend das Verfahren, wenn Abrissanträge zu Baudenkmalen vorliegen, führt Herr Bürgermeister Lindenau erläuternd aus, dass bei Eingang eines Abrissantrages zunächst eine Stellungnahme der Denkmalpflege eingeholt. Es erfolgt eine Prüfung durch diese, ggf. unter Hinzunahme externer Gutachter. Einem Abriss kann am Ende nur stattgegeben werden, sofern nachgewiesen wird, dass eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit für den Eigentümer darstellt, das Denkmal entsprechend zu erhalten bzw. herzurichten.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Stolzenberg teilt Herr Bürgermeister Lindenau mit, dass die Entscheidung nach fachlicher Abwägung durch die Denkmalpflege getroffen werde.

 

Auf Hinweis von Herrn Stolzenberg, dass nach dem Denkmalschutzgesetz die Möglichkeit der Enteignung bestehe, teilt Frau Senatorin Weiher mit, dass bisher noch kein Enteignungsverfahren zum Erhalt eines Baudenkmals durchgeführt worden sei. Herr Bürgermeister Lindenau ergänzt hierzu, dass das Verfahren der Enteignung durch das Innenministerium zu führen sei. Die Hansestadt Lübeck hätte lediglich die Aufgabe der Zuarbeit. 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum