Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Änderungsantrag zu VO/2018/06535 TOP 5.6. - (SPD und FW&GAL: 1. AT zu VO/2018/06454 "Kein Steuergeld für Kinder- u. Zwangsarbeit - Für Umweltschutz und faire Arbeit - in Lübeck und weltweit."  

13. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 26.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2018/06884 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Änderungsantrag zu VO/2018/06535 TOP 5.6. - (SPD und FW&GAL: 1. AT zu VO/2018/06454 "Kein Steuergeld für Kinder- u. Zwangsarbeit - Für Umweltschutz und faire Arbeit - in Lübeck und weltweit."
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldung.


Antrag:

 

Faire und nachhaltige kommunale Vergaberichtlinien in Lübeck

Die Stadt Lübeck unterstützt die Zielsetzungen der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen:

Sie beauftragt die Verwaltung,

 

  1. Die Anwendung der bislang geltenden ökologischen und sozialen Kriterien wird bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen in Lübeck weiterhin konsequent verpflichtend angewendet. Die Menschenrechte entlang der Lieferkette sind einzuhalten. Die Einhaltung dieser Regelung wird durch die Verwaltung kontrolliert und bei Verstößen müssen Sanktionierungsmaßnahmen erfolgen.

 

  1. kostenneutrale aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um den Nachhaltigkeitszielen der Agenda Rechnung zu tragen,

 

  1. die Nachhaltigkeitsziele der Agenda im Beschaffungswesen zu berücksichtigen,

 

  1. bei der Verfolgung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda geeignete Methoden der Bürgerbeteiligung in Betracht zu ziehen.

 

  1. Die nach Punkt 1.-4. entsprechenden Vergaberichtlinien im Beschaffungswesen sind in entsprechender Neufassung bis Mai 2019 zu formulieren und nochmals der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Alle Punkte sollen ebenso für die Tochtergesellschaften der Stadt Lübeck gelten.

 

 


Der Hauptausschuss lehnt den Antrag

mehrheitlich (bei 4 Ja-Stimmen und

7 Nein-Stimmen)

ab.