Auszug - Bebauungsplan 04.36.14 - Erste Änderung des Bebauungsplanes 04.36.10 - Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße - Satzungsbeschluss  

13. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 26.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2019/07220 Bebauungsplan 04.36.14 - Erste Änderung des Bebauungsplanes 04.36.10 - Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße -
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Cosack, Friederike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldung.


Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 04.36.14 – Erste Änderung des Bebauungsplanes 04.36.10 - Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 04.36.14 – Erste Änderung des Bebauungsplanes 04.36.10 - Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

 

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.