Auszug - Anfrage des AM Rolf Müller (FDP) zur Hochwasserbedrohung auf dem Priwall  

5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat
TOP: Ö 5.3.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 19.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2019/06991 Anfrage des AM Rolf Müller (FDP) zur Hochwasserbedrohung auf dem Priwall
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Wallnewitz, Nadine
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Wie stellt sich die Situation der Hochwasserbedrohung auf dem Priwall aus Sicht der Umweltbehörde und des Bereiches Sicherheit und Ordnung dar?

 

Welche Maßnahmen wurden bisher zur Sicherung gegen Überflutungen im Bereich der Mecklenburger Landstraße und zum durchgängigen Betrieb der Priwallfähren eingeleitet?

 

Wurden mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern Verhandlungen über Sicherungen gegen Hochwasser im Bereich der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein geführt?

Wenn ja mit welchen Ergebnissen?

Wenn nein, bitte um Erklärung warum nicht. Außerdem bitten wir um eine Aussage, wann und mit welchem Ziel Gespräche geführt werden.

 

Bitte um eine schriftliche Beantwortung bis zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung im Februar 2019.

 

Die Vorsitzende teilt mit, dass die Antwort in die Niederschrift mit aufgenommen werde.

 

Antwort nach der Sitzung:

 

Der FB 5 Planen und Bauen ist federführend beauftragt worden, bis zum 20.06.2019 ein Konzept zum Hochwasserschutz des Priwalls zu erarbeiten.

 

Für Maßnahmen, die sich aufgrund einer Sturmflut und einer damit verbundenen Hochwasserlage in der Gefahrenabwehr auf dem Priwall ergeben, trägt die Feuerwehr die Verantwortung. Hierzu hat sie im Rahmen der Gefahrenabwehrplanung einen Hochwasseralarmplan erarbeitet. Dieser Hochwasseralarmplan wird nach neuen Einsätzen angepasst. Der Hochwasseralarmplan sieht vor, dass beginnend bei bestimmten Pegelständen von Hoch- und Niedrigwasser ein Einsatz zu eröffnen ist, der dann auf der Basis des Alarmplanes je nach Prognose des Wasserstandes abgearbeitet wird. Insofern sind auch Evakuierungsmaßnahmen bei extremen Hochwassern über den Alarmplan vorzubereiten und im Bedarfsfall abzuarbeiten.

 

Die Feuerwehr wird im Hochwassereinsatz jederzeit lageabhängig prüfen, ob der Priwall über die Landverbindung über Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen ist. Hierfür stehen der Feuerwehr unterschiedliche, zum Teil auch watfähige Fahrzeuge zur Verfügung, die auch bei Überschwemmung der Straße eine Verbindung herstellen können.

 

Bisher ist der Feuerwehr kein Fall bekannt, bei dem großflächige Evakuierungsmaßnahmen auf dem Priwall durchgeführt werden mussten.

 

Ergänzende Antwort nach der Sitzung am 21.05.2019:

 

Es fanden mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern Gespräche über Sicherungen gegen Hochwasser im Bereich der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein statt.

 

Küstenschutz ist in der Verantwortung der Länder. Die Baumaßnahmen für den Küstenschutz auf dem Priwall müssten in Mecklenburg-Vorpommern für Schleswig-Holstein bzw. zu Gunsten der Hansestadt Lübeck veranlasst werden. Weder die zuständigen Stellen in Schleswig-Holstein noch in Mecklenburg-Vorpommern sehen für bauliche Maßnahmen eine Notwendigkeit.

 


Der Ausschuss nimmt Kenntnis.