Auszug - Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG) Bestandserhebung 2018/19 und Maßnahmenplanung 2019/20 ff.  

6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 4.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 07.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 18:42 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2019/07088 Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG)
Bestandserhebung 2018/19 und
Maßnahmenplanung 2019/20 ff.
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherAktenzeichen:51.16.02.00
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Heidig, Renate
 
Wortprotokoll

Frau Heidig berichtet anhand einer Power Point Präsentation zur Jugendhilfeplanung. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.

Frau Heidig weist darauf hin, dass auf Seite 7 der Vorlage ein kleiner Fehler entstanden ist. Zu Beginn des letzten Absatzes muss es heißen, dass an 6 Standorten 8 Hortgruppen angeboten werden.

 

Herr Puhle bedankt sich bei Frau Schulte-Ostermann für die vorherige Übersendung diverser Fragen zur Jugendhilfeplanung. Diese Fragen wurden als Tischvorlage umverteilt.

Frau Heidig und Herr Jürgensen beantworten die Fragen. Frau Heidig geht auf die Stellungnahme des Frauenbüros ein und nimmt Bezug zur Präsentation. Die als mittel- und langfristig formulierten Versorgungsziele sind als vorläufige Etappenziele zu verstehen, die entsprechend des Ausbaus und des Bedarfs angepasst werden. Die für den fortlaufenden Ausbau notwendigen Mittel werden rechtzeitig jährlich entsprechend der Maßnahmenplanung im Haushalt eingeplant.

 

Herr Jürgensen erläutert, dass Daten aus dem Kita-Portal in die Bedarfsplanung einfließen.

 

Zur Kindertagespflege beantwortet Herr Jürgensen die gestellten Fragen. Er erläutert, dass die Tagespflegepersonen selbstbestimmt tätig sind und es daher keine Gruppenstrukturen wie in Kindertageseinrichtungen gibt. Aus dem gleichen Grund können auch keine Aussagen zum Platzangebot in der Tagespflege getroffen werden.

 

Zur Vermutung, dass in der Kindertagespflege ungenutzte Kapazitäten brach liegen, erläutert Herr Jürgensen, dass die Stadt ergänzend zu einer wöchentlich 40stündigen Betreuung grundsätzlich keine weiteren Kapazitäten in den Randzeiten forciert, um die notwendigen Erholungszeiten der Tagespflegepersonen nicht zu gefährden. In der Kindertagespflege werden von 280 Tagespflegepersonen rund 1.200 Kinder betreut, eine Tagespflegeperson betreut durchschnittlich 4 Kinder mit jeweils 30 Wochenstunden.

Die Hansestadt Lübeck führt laufende Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften mit dem Ziel, dass Wohnungen auch für die Tagespflege bereitgestellt werden. Im Übrigen muss auch hier auf die selbständige Tätigkeit der Kindertagespflege hingewiesen werden.

 

Die Hansestadt Lübeck hat sich erfolgreich zum Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ beworben. Im Rahmen des Bundesprogramms wird u.a. das Thema „Vertretungsregelung“ bearbeitet.

 

Bei der Kinderbetreuung in der Ostseestraße handelt es sich um eine Einrichtung nach § 44 Asylgesetz, sie steht somit nur BewohnerInnen der Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung. Gleichwohl wird die Kinderbetreuung nach den Standards des Kindertagesstättengesetzes (u.a. Fachkraft/Kind Schlüssel, Gruppengrößen) betrieben.

 

Herr Karrenbrock (Kindertagespflege Lübeck e.V.) und Herr Müller (Die Linke) melden sich aufgrund einer Nachfrage. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung von Herrn Karrenbrock und Herrn Müller widerspricht. Der Ausschuss widerspricht dem nicht.

Frau Heidig und Herr Jürgensen beantworten diese Nachfragen.

 

Auf Nachfragen von Herrn Weise und Frau Petereit antwortet Frau Heidig.

 

Herr Kerlin (FDP) meldet sich aufgrund einer Nachfrage. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung widerspricht. Der Ausschuss widerspricht dem nicht. Aufgrund der Nachfrage zur Erstellung einer geschlechtergetrennten Übersicht entsteht eine Diskussion und Frau Heidig, Frau Hildebrand und Frau Schulte-Ostermann sprechen.

Herr Puhle fragt nach, ob der TOP 6.1 sich durch die Vorstellung der Jugendhilfeplanung erledigt hätte. Frau Hildebrand bejaht dies und erklärt den Tagesordnungspunkt für erledigt.

 

Herr Puhle schlägt vor, den TOP 6.2 mit der Vorlage VO/2019/07104 zurückzustellen und in den Prozess Aufwachsen in Lübeck aufzunehmen.

Der Ausschuss widerspricht dem nicht.

 

Zum TOP 6.3 hätte Frau Petereit Bedenken, ob der Bedarf von viergruppigen Kindertages-einrichtungen überhaupt vorhanden sei. Frau Heidig schlägt vor, den Antragstext dahinge-hend zu ändern, dass möglichst viergruppige Kitas neugebaut werden und nicht mindestens. Eine Diskussion über den Erhalt der Trägervielfalt entsteht. Es sprechen Frau Schulte-Ostermann, Frau Hildebrand, Herr Kerlin, Frau Eitel, Frau Heidig, Herr Weise und Frau Blankenburg.

 

Herr Puhle schlägt vor, den Antrag dahingehend zu ändern, dass „mindestens“ durch „möglichst“ ersetzt wird und lässt über den geänderten Antrag VO/2019/07025 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 1

 

Weiterhin lässt Herr Puhle über die Beschlussvorlage unter TOP 4.1 mit der Vorlage VO/2019/07088 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 18-23-6-Anlage 4.1 JHA Kitaplanung Präsentation 2019 (473 KB)