Auszug - 117. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Am Ährenfeld - abschließender Beschluss, Bebauungsplan 07.44.00 - Am Ährenfeld - Satzungsbeschluss (5.610)  

74. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.21
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 20.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:14 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2018/05845 117. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Am Ährenfeld - abschließender Beschluss,
Bebauungsplan 07.44.00 - Am Ährenfeld - Satzungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen.


Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Am Ährenfeld und zum Entwurf des Bebauungsplanes 07.44.00 Am Ährenfeld  abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Die 117. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 07.44.00 – Am Ährenfeld – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

 

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 117. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
mit Mehrheit (2 Gegenstimmen),gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.