Niederschrift (öffentlicher Teil)
Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, den 24.11.2011
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Umweltausschusses der Hansestadt Lübeck
am Dienstag, den 15.11.2011
Nr. 26 Wahlperiode 2008/2013
Beginn der Sitzung: 16:05 Uhr
Ende der Sitzung: 20:13 Uhr
Vorsitzender des
Umweltausschusses: Herr Schubert Bündnis 90/Die Grünen
anwesende
Ausschussmitglieder: Frau Lange SPD
Frau Siebdrat SPD
Herr Stolz SPD
Herr Hamdorf SPD
Herr Klein SPD
Frau Salenz SPD
Herr Dr. Eymer CDU
Herr Halske CDU
Herr Hinrichs CDU (bis 19:30 Uhr)
Herr Röttger CDU
Frau Lietzke CDU
Herr Reinhardt Die Linke
Frau Duske Bündnis 90/Die Grünen
Herr Wegner BfL
Herr Müller FDP (bis 19:20 Uhr)
beratendes
Ausschussmitglied: Herr Voigt FUL (bis 17:30 Uhr)
abwesende
Ausschussmitglieder: Frau Scheel SPD vertr. durch Frau Lange
Herr Bruns SPD vertr. durch Herrn Hamdorf
Frau Mentz Bündnis 90/Die Grünen vertr. durch Frau Duske
als Seniorenbeirat: Herr Macziey
als Gäste: Herr Kübitz-
Schwind
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume
Herr Giercke Stadtwerke Lübeck
Herr Ruschepaul Stadtwerke Lübeck
Herr Heinrich Stadtverkehr Lübeck
Frau Zielke Stadtverkehr Lübeck
als Senator: Herr Senator Möller
Vertreterinnen und Vertreter
der Bereiche: Frau Dr. Koop Fachbereichscontrolling
Herr Zeckel Naturschutz
Herr Hellberg Umweltschutz
Herr Schäfer Umweltschutz
2
Frau Lütke Umweltschutz
Herr Sturm Stadtwald
Herr Clasen Stadtwald
Frau Dilba FB 5
Frau Hilpert FB 5
Frau Koretzky FB 5
Herr Roth LPA
Frau Hanitzsch Recht
als Protokollführerin: Frau Paetzold Fachbereichsdienste
Öffentlichkeit: mehrere Personen der Öffentlichkeit
Tagesordnung für die Sitzung des Umweltausschusses
am 15.11.2011
(Nr. 26 Wahlperiode 2008/2013)
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Beratungsergebnis
Kenntnis Empfehlung Vertagt
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über
die Sitzung des Ausschusses vom 05.09.2011
20.09.2011
Anlage
Anlage
X
X
4. Mitteilungen
4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
4.1.1 Sitzungstermine 2012 Anlage X
4.1.2 Sondersitzung UA zum B-Plan IKEA (geplant
06.12.2011) X
4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.1 Abtransport ukrainischer Pestizide aus Lübeck X
4.2.2 Sachstand der Restaurierung des Blankensees mit
Bentophos
X
4.2.3 Windkraftanlagen in den Sichtschneisen des
Weltkulturerbes
X
4.2.4 Asbesttransporte zur Deponie Ihlenberg X
4.2.5 Newsletter 3/11 Anlage X
3
4.3 Beantwortung von Anfragen
4.3.1 Anfrage Frau Duske UA 15.03.2011 TOP 8.5
- tote Robbe - (vertagt UA 17.05., 21.06., 20.09.2011)
X
4.3.2 Anfrage Frau Duske UA 20.09.2011 TOP 8.2
- Schall- bzw. Lärmtests für Windkraftanlagen
X
4.4 Überweisungen aus der Bürgerschaft
4.4.1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ökoprofit liegt bereits vor X
+ Stellungnahme EBL zu Ökoprofit liegt bereits vor
4.4.2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Verbleib des Bagger-
gutes
Anlage
X X
4.4.3 Beschluss der Einwohnerversammlung vom
16.06.2011 – Auswirkung Fehmarnbelt-Querung
Anlage
X
5. Anträge
5.2 Routenänderung der Buslinie 12 - Antrag des Senio-
renbeirates zur Liniennetzoptimierung
(vertagt UA/BauA 05.09., UA 20.09.2011)
liegt bereits vor X
6. Vorlagen
6.1 Aufstellung der Teilfortschreibung der Regionalpläne
Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung für die
Windenergienutzung
wird nachgereicht
X
6.3 Stadtteilentwicklungskonzept Travemünde 2025
(vertagt UA 21.06. und 20.09. 2011)
liegt bereits vor
X
6.4 Umsetzung der Ergebnisse der Untersuchungen zur
Liniennetzoptimierung (LNO) in Lübeck
(vertagt UA / BauA 05.09.2011-TOP 4.3,
UA 20.09.2011)
liegt bereits vor
X
6.5 Fernwärmeausbau in Lübeck Anlage X
7. Berichte und Antworten
7.1 Zwischenbericht 2/2011 über Veränderungen
gegenüber dem Produkthaushaltsplan 2011
(Umweltbereiche)
Anlage
X
8. Neue Anfragen und Verschiedenes
8.1 Anfrage Herr Dr. Eymer X
4
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
9. Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil)
über die Sitzung des Ausschusses vom 20.09.2011 Anlage
X
10. Mitteilungen
10.1 Eigentumsverhältnisse am Blankensee X
11. Berichte und Antworten
Es liegt nichts vor.
12. Vorlagen
Es liegt nichts vor.
13. Neue Anfragen und Verschiedenes
Es liegt nichts vor.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung des Umweltausschusses, begrüßt die Ausschussmitglieder,
die anwesenden Gäste sowie die Vertreter der Bereiche.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Schubert stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung
Herr Schubert beantragt die TOP 4.2.3 mit 6.1 und TOP 5.2 mit 6.4 gemeinsam zu beraten sowie
die TOP 4.2.1, 4.2.4, 4.4.2, 6.1 mit 4.2.3 , 6.3, 6.4 mit 5.2 und 6.5 aus Rücksicht auf die anwesen-
den Gäste zu Beginn der Sitzung zu behandeln.
Herr Voigt fragt nach, warum das Thema Klärschlamm nicht auf der Tagesordnung sei.
Frau Dr. Koop erklärt, dass das Thema von der Bürgerschaft an den Werkausschuss und nicht an
den Umweltausschuss überwiesen worden sei.
Der Ausschuss stellt die geänderte Tagesordnung bei 15 -Jastimmen,
0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen einstimmig fest.
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4.2.1 Abtransport ukrainischer Pestizide aus Lübeck
Herr Kübitz-Schwind stellt sich vor und berichtet, dass in diesem Jahr bisher 88.201 Begleitschei-
ne und 3.914 Begleitformulare für die Entsorgung gefährlicher Abfälle vom Land ausgestellt wor-
den seien. Für den Abfall aus der Ukraine sei ein Begleitformular für grenzüberschreitende
Transporte ausgestellt worden. Für die Landesregierung sei es schwierig, zu unterscheiden, wel-
che der Transporte für die Bevölkerung von Interesse seien und publik gemacht werden sollten.
Laut Bundesrecht müsse bei jedem Gefahrenabfalltransport ein zweistufiges Verfahren angewen-
det werden. Zum einen, müsse ein Entsorgungsnachweis ausgestellt werden, für den die Zuläs-
sigkeit des Transportweges und der Transportstelle geprüft werde, zum anderen, der Begleit-
schein. Mittlerweile sei dieses Verfahren elektronisiert worden. Für internationale Transporte grei-
fe die europäische Abfallverbringungsordnung, welche besage, dass auch hier ein zweistufiges
Verfahren angewendet werden müsse. Zunächst erfolge eine umfassende Zustimmung aller be-
teiligten Stellen, dann die Ausstellung des Begleitformulares, welches der Fahrer stets bei sich
tragen müsse. Im aktuellen Fall seien aufgrund von Schwierigkeiten bei den Lagerkapazitäten
beim Entsorger, die ukrainischen Pestizide nicht nur nach Brunsbüttel geliefert worden, sondern
auch nach Lübeck. Er empfehle, den Zwischenbericht zum Sachverhalt „Ukrainische Abfälle in
der SAVA und im Lager der Fa. Remondis in Lübeck“ (Anlage 1 ), in welchem, neben den zeitli-
chen Abläufen des Transportes, auch viele andere Informationen dargestellt seien. Es seien zu
viele Abfälle auf einmal nach Brunsbüttel geliefert worden, sodass man auch auf das Sonderab-
fallzwischenlager von Remondis in Lübeck habe zurückgreifen müssen. Dies sei nach Bunde-
simmisionsschutzgesetz mit strengen Auflagen genehmigt worden. In der Zwischenzeit habe sich
die Landesregierung eine Verbesserungsliste erstellt, teilweise seien Verbesserungen bereits
durchgesetzt worden. Auch eine Optimierung der Zollstellen sei im Gespräch. Zum aktuellen
Stand der Entsorgung könne er sagen, dass die Fässer vollständig aus Lübeck abtransportiert
worden seien, einige seien noch in Brunsbüttel gelagert, diese werde man bis zum Sommer 2012
ebenfalls entsorgen.
Frau Duske fragt nach, ob die beschriebenen Verfahren lediglich von der Verwaltung bearbeitet
würden. Im vorliegenden Falle habe sich herausgestellt, dass Termine, Menge und Inhalt des
Transportes bzw. der Ladung nicht eingehalten worden seien. Der Ort der Risiken läge von den
Sacharbeitern weit entfernt. Weiter möchte sie wissen, ob die Angaben auf den Papieren an den
Grenzübergängen kontrolliert würden.
Herr Kübitz-Schwind antwortet, dass die Ware bei der Beladung überprüft werde, in diesem Fall
sei dies von der ukrainischen Behörde erledigt worden. Somit werde das Beipacken nichtgeliste-
ter Waren unterbunden. Zu kritisieren sei die Bezeichnung „Pflanzenschutzmittel“. Die Notifizie-
rung läge der EU- Außenstelle vor, den Begleitschein führe das jeweilige Fahrzeug bei sich. Die-
se Papiere würden kontrolliert, in diesem Fall sei die angemeldete Menge sogar unterschritten
worden.
Herr Müller möchte wissen, ob jeder Transport genehmigt würde und welche Möglichkeiten man
habe, dies zu unterbinden. Außerdem fragt er, ob die Zielkommune informiert würde.
Herr Kübitz-Schwind erklärt, dass die jeweilige Zollbehörde informiert würde. Die Kriterien für eine
Genehmigung würden sich nach der Zulässigkeit der Entsorgungsstelle richten. Das Land
Schleswig-Holstein verfüge über eine Positivliste aller Entsorgungsstellen im Bundesland.
Herr Möller fügt hinzu, dass die Landesregierung informellen Austausch mit der Hansestadt Lü-
beck suche, seitens der Hansestadt Lübeck bestehe ebenfalls großer Bedarf, um beispielsweise
einen ordnungsgemäßen Lageplan des Remondisgeländes für die Feuerwehr zu erhalten, ein
solcher sei bei dem Brand nicht aufgefunden worden. Es sei am Besten, wenn es elektronische
Listen gebe. Im Fall des Brands bei Remondis sei die Verwaltung lediglich informiert worden.
Herr Kübitz-Schwind berichtet weiter, dass die Firma Remondis bereits eine gewisse Historie ha-
be. Man könne sich aber leider nicht auf jedes Szenario vorbereiten, da es immer spontane Ver-
änderungen geben könne.
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Herr Schubert erkundigt sich, ob in der GOES auch die Firma Remondis vertreten sei und ob dies
nicht einen Interessenskonflikt mit sich trage. Man müsse eventuell die Zusammensetzung über-
denken. Herr Kübitz-Schwind erklärt, dass die GOES aus dem Land und Vertretern der Entsor-
gungswirtschaft bestehe, auch Remondis sei vertreten. Diese sei an gesetzliche Auflagen gebun-
den und somit könne kein Interessenskonflikt entstehen.
Frau Duske informiert sich, ob man der ukrainischen Behörde bei der Überprüfung der Ware bei
Beladung blind vertraue und keine weiteren Kontrollen für notwendig erachte. Herr Kübitz-
Schwind antwortet, dass man volles Vertrauen haben müsse, da man nicht verlangen könne,
dass der Staat in alle Belange eingreife.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.2.4 Asbesttransporte zur Deponie Ihlenberg
Herr Möller erklärt, dass man beauftragt worden sei, eine Reihe an Fragen zu beantworten. Die
Bereiche Umweltschutz und Recht hätten sich damit ausführlich beschäftigt. Der Abtransport des
Asbestes habe in Big Bags erfolgen sollen, auf Fotos sei allerdings zu erkennen, dass dies teil-
weise nicht erfolgt sei. Frage sei, ob sich der Transport nach Schleswig-Holstein nicht vermeiden
lasse und der Abfall in Niedersachsen bleiben könne.
Herr Kübitz-Schwind berichtet, dass er selbst von dem Vorhaben zunächst nur aus der Presse
erfahren habe. Fakt sei, dass die jetzige Halde in Bunsdorf saniert werden müsse, da diese den
heutigen Standards des Abfallrechtes nicht mehr entspreche. Das Land Schleswig-Holstein habe
leider keinen Einfluss darauf, ob die Halde abgetragen werden solle. Für die Entsorgung von As-
best gebe es europäische Sonderregelungen. Im vorliegenden Fall solle der Transport nicht in Big
Bags erfolgen, sondern als lose Schüttung, ein entsprechendes Gutachten werde erstellt. Ein
solcher Transport sei grundsätzlich genehmigungsfrei, außer es gebe Besonderheiten. Die Depo-
nien in Selmsdorf und Rondeshagen sollten für die Entsorgung der Schlämme genutzt werden.
Die Rondeshagener Deponie sei in einem Gebäude, hier würde der Abfall vor der Halle abge-
schüttet und mit Radladern in das Gebäude verfrachtet werden. Dies sei fachtechnisch nicht zu
beanstanden.
Herr Voigt äußert, dass in Bunsdorf der hochgiftige Blauasbest gefunden worden sei, somit müs-
se man in Rondeshagen besondere Schutzmaßnahmen treffen und in speziellen Anzügen arbei-
ten. Er frage sich, wie das Gutachten erstellt worden sei, ob die Proben nur oberflächlich genom-
men worden seien. Herr Kübitz-Schwind stellt richtig, dass das Gutachten lediglich über den
Transport Auskunft gebe. Ein Gutachten über den Abfall auf der Halde sei zwar erstellt worden,
liege ihm aber noch nicht vor. Dieses sei mit Bundesmitteln gefördert worden. Ihm sei bekannt,
dass insgesamt 163.000 t Abfall vorhanden seien.
Herr Voigt wiederholt, dass auf der Halde Blauasbest gefunden worden sei und man die Halde so
lange stilllegen müsse, bis ein entsprechendes Gutachten vorliege. Herr Kübitz-Schwind antwor-
tet, dass das Gutachten bereits vorliege und Blauasbest auf den Feldern neben der Halde gefun-
den worden sei. Herr Möller erklärt, dass gefährliche Teile an die Erdoberfläche gelangen könn-
ten, deshalb müsse die Halde ja umgebaut werden. Die Umlagerung sei zwingend notwendig. Der
Versuch, nach einer Möglichkeit innerhalb Niedersachsens zu suchen, sei gescheitert, deshalb
suche man nun nach einer Lösung im Norden Deutschlands.
Frau Duske sagt, dass es laut einer Pressemitteilung des Bürgerservices vom 28.05.2009 bereits
ein Gutachten gegeben habe. Die angrenzende Spedition habe keine Fläche für eine Vergröße-
rung der Deponie verkaufen wollen. Sie verstehe nicht, warum jede Privatperson strenge Aufla-
gen für die Entsorgung von Asbest bekomme, die Deponien aber scheinbar nicht. Es sei sehr viel
weniger besorgniserregend, wenn der Abfall in Rondeshagen in Big Bags gelagert würde. Den
auf den LKW eingesetzten Schaum halte sie für Placebos, dann könne man den Asbest auch
gleich einfach so abkippen.
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Herr Röttger berichtet, dass in Rondeshagen bereits Demonstrationen geplant seien und sich
eine Bürgerinitiative dort sehr engagiere.
Herr Kübitz-Schwind äußert auf die Anmerkung von Frau Duske, dass die Arbeiten mit Asbest
von Fachfirmen auszuführen seien.
Frau Hanitzsch führt aus, dass die Hansestadt Lübeck keine Möglichkeit habe, den Transport,
durch eine einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht, zu verbieten. Kommunen stehen
weniger eigene Rechte zu. Die Grundrechte der Bürger kann eine Kommune nicht geltend ma-
chen, mit Ausnahme des Artikels 28 Grundgesetz „Planungshoheit“. Die jedoch im vorliegenden
Falle nicht betroffen sei. Zudem sei ein zertifizierter Entsorger frei von der Genehmigungspflicht.
Derzeit erstelle der TÜV ein Gutachten, ob das zu transportierende Material faserfreigängig sei,
dieses erwarte man in der 47. Kalenderwoche. Die Hansestadt Lübeck habe keinen Anspruch auf
Unterlassung der Transporte.
Herr Schubert erklärt, dass sich die Unternehmen an die Rechtssprechung halten müssten. Er sei
überrascht, wenn diese es nicht täten. Frau Hanitzsch antwortet, dass dann ggf. Strafanzeige
gestellt würde.
Herr Voigt fragt nach, warum sich die Stadtverwaltung nicht einmische, obwohl es sich um Gefah-
renabwehr handele. Frau Hanitzsch entgegnet, dass keine Gefahr ersichtlich sei. Die Verwaltung
könne erst eingreifen, wenn etwas passiere oder konkret eine Gefahr drohe.
Frau Duske beantragt, Herrn Dr. Tetzlaff-Gahrmann als sachkundige Person das Rederecht zu
erteilen.
Der Ausschuss lehnt den Antrag bei 2-Jastimmen, 7-Neinstimmen und 6-Enthaltungen mehrheitlich ab.
Herr Dr. Eymer erkundigt sich, ob der Verwaltung Anhaltspunkte für die Gefahr der Bürger vorlä-
gen. Herr Möller erklärt, dass auch er sich nicht sicher sei, ob ein Aufbringen auf öffentlichem
Gelände eine Gefahr bedeute. Man müsse das Gutachten abwarten, er habe gehört, dass Ver-
wehungen bis zu 1000 Meter möglich seien. Dies müsse man beachten, sollte das Gutachten
dies ergeben. Herr Schäfer bestätigt, dass man zunächst den TÜV-Bericht abwarten müsse. Er
halte es für kritisch, da es sich laut Sanierungskonzept um insgesamt 7.700 Fahrten handele.
Herr Möller entgegnet, dass die Verwaltung die Bürger nicht in Gefahr bringen wolle. Man werde
politisch agieren und zusammen mit dem Bürgermeister entsprechende Schreiben verfassen. Er
weise den Vorwurf von Herrn Voigt zurück.
Herr Wegner fragt nach, ob die Hansestadt Lübeck auch auf die Kontrollen während des Trans-
portes keinen Einfluss habe. Er sehe zudem ein Problem, da die Fläche, auf die der Abfall in Ih-
lenberg soll, derzeit nicht genehmigt sei. Bereits deshalb müsse ein Transport unterbunden wer-
den.
Herr Voigt verlässt die Sitzung um 17:30 Uhr.
Frau Hanitzsch bestätigt, dass es einen Rechtsstreit über den Erweiterungsabschnitt gebe, ihr der
derzeitige Verfahrensstand allerdings nicht bekannt sei. Sie führt aus, dass die Polizei Überprü-
fungen durchführen dürfe, die Straßenverkehrsbehörde habe keine Haltebefugnis.
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Herr Möller führt aus, dass die Hansestadt Lübeck nicht die Genehmigungsbehörde sei.
Frau Hanitzsch erklärt, dass die Stadt Überwachungsrechte habe, wenn es dafür Anhaltspunkte
gebe.
Herr Möller bittet darum, dazu eine Ausführung vom Bereich Recht zu erhalten.
Herr Stolz sagt, dass dazu aber eine Gefährdung vorliegen müsse und man den Transport nicht
einfach so überprüfen dürfe.
Herr Schubert bedankt sich bei Herrn Kübitz-Schwind und Frau Hanitzsch für ihr Erscheinen und
ihre Ausführungen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.2.3 Windkraftanlagen in den Sichtschneisen des Weltkulturerbes
zusammen mit
Vorlage
6.1 Aufstellung der Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur
Ausweisung für die Windenergienutzung
Gegenstand:
Aufstellung der Teilfortschreibung der Regionalpläne
Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung für die Windenergienutzung
hier: Stellungnahme der Hansestadt Lübeck
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die in der Anlage 3 beigefügte
Stellungnahme gegenüber dem Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein abzugeben.
Frau Koretzky erklärt, dass eine neue Sichtachsenkarte erstellt worden sei ( Anlage 2 ), da die
Sichtstandorte überprüft worden seien.
Herr Dr. Eymer führt aus, dass das Thema am vorigen Tag auch im Bauausschuss behandelt
worden sei und fragt, ob die Windkraftanlage in Stockelsdorf nun gebaut werden könne oder
nicht. Frau Koretzky erklärt, dass die Sicht durch die geplante Anlage nicht beeinträchtigt sein
würde, man müsse lediglich drei Windräder verschieben. Die Anlage könne nicht verhindert wer-
den. Es sei nur nicht möglich, einen Windpark mitten in die Sichtfläche zu bauen.
Herr Gierke berichtet, dass die Stadtwerke Lübeck GmbH Sorge hätte, dass nicht alle Flächen als
Windenergieeignungsgebiet ausgewiesen würden, da sowohl die Stadtwerke als auch die Hanse-
stadt Lübeck dann ein Problem hätten, erneuerbare Energien zu schaffen. Außerdem entstünden
erhebliche Mehrkosten. Frau Hilpert fügt hinzu, dass die Hansestadt Lübeck den Bau von Wind-
parks in den umliegenden Gemeinden begrüße, diese bedürften allerdings der Prüfung der Ver-
träglichkeit.
Frau Duske fragt nach, warum die Anzahl der Sichtachsen von 14 oder 16 auf 28 gestiegen sei.
Frau Koretzky erklärt, dass zuvor nur die bekannten Sichtachsen aufgeführt gewesen und viele
nicht berücksichtigt worden seien.
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Herr Dr. Eymer möchte wissen, ob es Möglichkeiten gebe, die Sorge der Stadtwerke zu mindern,
beispielsweise durch einen Begleitbeschluss der Bürgerschaft. Frau Hilpert antwortet, dass es
nicht im Sinn der Sache sei, Gebiete nicht auszuweisen, man aber den Welterbestatus berück-
sichtigen müsse.
Frau Duske führt aus, dass die Planung von Windkraftanlagen bereits seit Jahren im Gespräch
sei und man den Klimaschutz mit dem Welterbestatus gleichsetzen müsse. Frau Hilpert entgeg-
net, dass es auch ohne die Sichtachsenstudie Probleme geben könnte, weil eine Großzahl der
Anwohner bereits im Vorfeld an die UNESCO geschrieben habe. Man werde nun die Verträglich-
keit jeder Anlage überprüfen.
Frau Hilpert erklärt, dass die Vorlage alle Stellungnahmen enthalte, die bei ihr eingegangen seien,
ebenso wie die Belange der Stadtwerke Lübeck.
Herr Gierke erklärt, dass es eine Chance gibt, ein kleines Gebiet in Lübeck auszuweisen, dazu
müsse aber geprüft werden, ob es sich bei den Bäumen auf dem Standort um Wald oder Gehölz
handele.
Frau Duske sagt, dass man die Stellungnahme der Stadtwerke Lübeck nicht einzeln, sondern
eine gemeinsame Stellungnahme abgeben solle. Frau Hilpert antwortet, dass die Stellungnahme
bereits abgegeben worden sei und sie die Beteiligung der Stadtwerke Lübeck begrüße.
Herr Gierke erklärt, dass er die ausführliche Stellungnahme der Stadtwerke Lübeck gerne dem
Protokoll beifügen werde ( Anlage 3 ).
Herr Dr. Eymer stellt den Antrag, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss stimmt dem Antrag von Herrn Dr. Eymer bei 10 -Jastimmen,
5-Neinstimmen und 0-Enthaltungen mehrheitlich zu.
Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 10 -Jastimmen, 5-Neinstimmen und 0-Enthaltungen mehrheitlich
ohne Votum zur Kenntnis.
4.4.2 BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Verbleib des Baggergutes
Der Bürgermeister wird beauftragt, über die geologischen und hydro-geologischen Verhältnisse
im Umkreis der Spülfläche Am Stau und des Herrentunnels auf dem neuesten Stand zu berichten.
Der Bericht soll insbesondere Auskunft geben
- über Veränderungen der Sedimentschichten nach Bau und Inbetriebnahme des
Herrentunnels,
- über Sedimentschichten-Aufbau und Durchlässigkeit (Sickergeschwindigkeit)
im unmittelbaren Bereich und unterhalb der Spülfläche Am Stau,
- die zu erwartenden Belastungen und Veränderungen des Untergrundes bei
Erhöhung der Dämme und des Wasserspiegels der Spülfläche, jeweils bis zu der für
die Trinkwassergewinnung relevanten Tiefe.
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Herr Roth stellt das Thema anhand einer Powerpoint-Präsentation dar, welche dem Protokoll bei-
liegt ( Anlage 4 ). Herr Schubert fragt nach, wie die Sickerwassergeschwindigkeit sei. Herr Roth
antwortet, dass diese nahezu bei 0 liege.
Der Ausschuss nimmt die Präsentation bei 15 -Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Enthaltungen einstimmig
als Bericht zur Kenntnis.
6.3 Stadtteilentwicklungskonzept Travemünde 2025
(vertagt UA 21.06. und 20.09.2011)
11
Dem Umweltausschuss liegt der folgende Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des
Bauausschusses vom 14.11.2011 vor:
12
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Herr Schubert erklärt, dass der Antrag am vorigen Tag im Bauausschuss mit einer Änderung be-
schlossen worden sei. Nummer 7 sei dahingehend geändert worden, dass es nun heiße: Die Au-
ßenallee bleibt erhalten und wird mit Tempo 30 km/h dargestellt. Die Bertlingstraße wird zwischen
Kaiserallee und Strandbahnhof Fußgängerzone, die im Winter als Einbahnstraße genutzt wird
(analog zur Vorderreihe). Er beantragt, dem Votum des Bauausschusses zu folgen und gemäß
geänderten Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Umweltausschuss stimmt dem Antrag und der Vorlage mit geänderten Beschlussvor-
schlag bei 10 -Jastimmen, 5-Neinstimmen und 0-Enthaltungen mehrheitlich zu.
5.2 Routenänderung der Buslinie 12 – Antrag des Seniorenbeirates zur Liniennetz-
optimierung (vertagt UA/BauA 05.09., UA 20.09.2011)
„Der Seniorenbeirat beantragt, der Bauausschuss möge beschließen, dass die Buslinie 12
ab Ehrenfriedhof-Kreuzung zum Gustav-Radbruch Platz und umgekehrt nicht durch die
Travemünder Allee, sondern durch den Heiligen-Geist-Kamp I Roeckstraße geht. Ein
Umweg von etwa 2 Minuten, also fahrplantechnisch problemlos einzuarbeiten. Die Ände-
rung ist kostenneutral.
Begründung:
Durch die Travemünder Allee laufen mehrere andere Buslinien. Durch den Heiligen-Geist-
Kamp fährt morgens bisher von 8 bis 13 Uhr kein einziger Bus!
In der großen Wohngegend östlich des Heiligen-Geist-Kamps wohnen überproportional
viele ältere Leute, von denen viele auch nicht mehr selbst Auto fahren können und für die
der Fußweg zu den Haltestellen Roeckstraße oder Ehrenfriedhof viel zu weit ist. Das Glei-
che gilt für die Bewohner des großen DRK-Seniorenpflegeheimes an der Gertrud-Kirche
(Gustav-Adolf-Straße).Am Heiligen-Geist-Kamp liegt neuerdings ein großes, viel besuchtes
Ärzte-Zentrum. Dieses ist auch wichtig für die Siedlung Karlshof, von der die Buslinie 12
herkommt. Auch dort wohnen sehr viele ältere Leute. Eine Arztpraxis gibt es dort nicht.
Haltestellen brauchen nicht neu gebaut zu werden.
Wir schlagen vor, dass aus Einsparungsgründen die Linie 10 deshalb nicht mehr durch den
Heiligen-Geist-Kamp fährt.
Diese einfache kostenneutrale Verlegung eines kleinen Teils der Buslinienführung 12 hat
viele Vorteile!“
zusammen mit
6.4 Umsetzung der Ergebnisse der Untersuchungen zur Liniennetzoptimierung (LNO) in
Lübeck (vertagt UA/BauA 05.09.2011 – TOP 4.3, UA 20.09.2011)
und
Ergänzungsblatt zur Vorlage LNO
(Bürgerschaft 11.08.2011 Drs.-Nr. 356)
14
Gegenstand:
Umsetzung der Ergebnisse der Untersuchungen zur
Liniennetzoptimierung (LNO) in Lübeck
Beschlußvorschlag: 1. Der Bericht zur Überprüfung und Optimierung des Busli-
niennetzes in der Hansestadt Lübeck von Juli 2011 wird zur
Kenntnis genommen (Anlage 1).
2. Die, in der Anlage 3 benannten Änderungen der Standards
des derzeit gültigen 2. Regionalen Nahverkehrsplans der
Hansestadt Lübeck (RNVP) werden beschlossen.
3. Das Vorgehen zur Umsetzung der betrieblichen und infra-
strukturellen Maßnahmen wird beschlossen (Anlage 1, Punkt
VI und Anlage 4).
4. Der 6. Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen des 2. regio-
nalen Nahverkehrsplanes (2. RNVP) wird zur Kenntnis ge-
nommen (Anlage 1, Punkt VII).
Frau Zielke erklärt, dass man den Antrag aus dem Bauausschuss aufgegriffen habe. Vorgabe sei
es, Kosten einzusparen. Im Zuge der Optimierung seien auch die Einsparungen im Morgen- und
Abendverkehr diskutiert worden. Die einzige Möglichkeit, diese zu verhindern, sei es, die Quer-
verbindung zwischen Bad Schwartau und Lübeck über die Georg-Kerschensteiner-Straße einzu-
sparen. Sie bitte den Ausschuss, sich für die Vorlage auszusprechen, um Planungssicherheit zu
bekommen.
Herr Stolz fragt nach, was mit der Linie 7 geschehe. Frau Zielke antwortet, dass diese weiterhin
im 15-Minuten-Takt fahren werde. Dafür sei die Nachfrage im Süden Lübecks sehr gering, die
Buslinie werde in Zukunft nur noch stündlich Montag bis Freitag fahren. Auch die Haltestelle
Moorgarten werde am Wochenende gar nicht mehr angefahren, in der Woche alle zwei Stunden.
Herr Müller fragt nach, ob auch das Wohngebiet in Niendorf dann nur zwei-stündlich angefahren
werde. Frau Zielke antwortet, dass dieses stündlich angefahren werde. Klein Wesenberg beteilige
sich an der Finanzierung, hier führen die Busse alle zwei Stunden.
Herr Röttger bemängelt, dass Monatskarten für Schüler sehr teuer seien, vor allem, wenn man
mehrere Kinder habe. Er und andere Eltern hätten mittlerweile Fahrgemeinschaften gebildet. Eine
Einführung der Geschwisterkarte sei eine schöne Idee.
Herr Schubert informiert sich, wo Anwohner ihre Wünsche äußern könnten. Frau Zielke antwortet,
dass sie und ihre zwei Kollegen die Ansprechpartner hierfür seien. Anregungen würden telefo-
nisch oder persönlich entgegengenommen. Das Konzept stehe im Großen und Ganzen, Kleinig-
keiten würden gerne angenommen.
Herr Schubert fragt weiter, was mit dem Antrag des Seniorenbeirats geschehe. Frau Zielke ant-
wortet, dass der Stadtverkehr Lübeck im Gespräch mit dem Seniorenbeirat sei.
Herr Schubert beantragt, den Antrag des Seniorenbeirates zunächst ohne Votum zur Kenntnis zu
nehmen.
Der Ausschuss stimmt dem Antrag von Herrn Schubert bei 13 -Jastimmen, 2-Neinstimmen und 0-
Enthaltungen mehrheitlich zu und nimmt den Antrag des Seniorenbeirates ohne Votum zur Kenntnis.
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Weiterhin stellt er den Antrag, der Vorlage inklusive des Ergänzungsblattes zuzustimmen.
Der Ausschuss stimmt der Vorlage in ergänzter Fassung bei 15 -Jastimmen,
0-Neinstimmen und 0-Enthaltungen einstimmig zu.
6.5 Fernwärmeausbau in Lübeck
Gegenstand: Fernwärmeausbau in Lübeck
Beschlussvorschläge:
1. Die Bürgerschaft nimmt den Bericht (Anlage 1) der Stadtwerke Lübeck GmbH (SWL) zum
Fernwärmeausbau zur Kenntnis.
2. Die Hansestadt Lübeck spricht sich für einen Fernwärmeausbau in Lübeck ohne satzungs-
mäßigen Anschluss- und Benutzungszwang aus.
3. Die Hansestadt Lübeck unterstützt die SWL in ihren Bestrebungen, durch Ausweisung ei-
gener Fernwärme-Vorranggebiete einen wesentlichen Beitrag zur CO
2-Einsparung in Lü-
beck zu leisten.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen,
dass in bestimmten Stadtgebieten und/oder Gebäuden die Verpflichtung zum Anschluss an
die öffentliche Fernwärmeversorgung begründet oder die Bereitschaft dazu gefördert wird.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Hansestadt Lübeck in
Abstimmung mit den Stadtwerken Lübeck Maßnahmen ergreift, die zu einer verstärkten
Nutzung der Fernwärme in Lübeck führen werden. (z.B. vorrangiger Einsatz der Fernwär-
me in öffentlichen Gebäuden, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, gemeinsame Wachstums-
konzepte)
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, über die jeweils zuständigen Organe auf die städtischen
Eigen- und Beteiligungsgesellschaften dahingehend Einfluss zu nehmen, dass zur Wärme-
versorgung bei gleicher wirtschaftlicher Eignung auf Vollkostenbasis die Fernwärme zu
wählen ist.
Herr Ruschepaul berichtet, dass die Stadtwerke Lübeck beschlossen hätten, einen Fernwärme-
ausbau durchzuführen. Frage sei, ob die Hansestadt Lübeck einen Anschluss- und Benutzungs-
zwang durch eine Gemeindesatzung brauche. Dieser bedürfe der Unterstützung der Bürger-
schaft.
Herr Stolz kritisiert, dass man den Beschlussvorschlag 3 der Vorlage so auslegen könne, als wer-
de versucht, den Anschluss- und Benutzungszwang heimlich zu erwirken. Herr Dr. Eymer ent-
gegnet, dass dies bei Vorschlag 4 noch eher der Fall sei und man die Vorlage so nicht annehmen
könne. Außerdem würden Begründungen fehlen und es werde vermittelt, dass sich andere Inves-
titionen nicht lohnen würden. Die Stadtwerke Lübeck rechne damit, den Fernwärmeansatz zu
verdoppeln, diese Angabe halte er für fraglich, da das Jahr 2009 mit einem sehr harten Winter als
Reverenzjahr genutzt worden sei.
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Herr Gierke antwortet, dass es insgesamt 21 Gesetze zur Energieeinsparung gebe. Demnach
gebe es drei Optionen: Photovoltaik, Solarthermie und Fernwärme. Ab dem Jahr 2020 müsse
jeder Einwohner, der keine der drei Optionen gewählt habe, CO 2-Abgaben zahlen. Deshalb rech-
ne man mit diesem hohen Bedarf. Herr Ruschepaul fügt hinzu, dass sich der Aufsichtsrat in vielen
Besprechungen darüber in Kenntnis habe setzen lassen, wie die Energieeinsparungsvorgaben zu
erreichen seien.
Herr Gierke erklärt, dass die Bürgerschaft vorgegeben habe, 30.000 Tonnen CO
2 pro Jahr einzu-
sparen.
Herr Ruschepaul erläutert, dass sich der Fernwärmeansatz bei Option 2 lediglich halte und nur
bei Option 3 verdopple. Das Reverenzjahr 2009 sei temperaturbereinigt worden. Ziel der Stadt-
werke sei nicht ein Anschluss- und Benutzungszwang zu erwirken, sondern dort, wo es sinnvoll
sei, Schwerpunkte zu setzen.
Frau Duske lobt, dass die Stadtwerke Lübeck offen mit ihren Preisen umgingen. Fernwärme sei
für die Stadtwerke ein wichtiges örtliches Monopol.
Herr Müller verlässt die Sitzung um 19:20 Uhr.
Herr Dr. Eymer möchte wissen, welche Energiewerte die Windkraft habe und welche die Fern-
wärme. Herr Gierke antwortet, dass es im Internet eine Umwelterklärung der Stadtwerke Lübeck
gebe, in der die verschiedenen Werte aufgeführt seien. Die Werte von Gas seien in jedem Fall
doppelt so hoch wie die von Windkraft und Fernwärme. Wind und Fernwärme werde definitiv be-
nötigt, dazu Wärmespeicher, welche circa 30 Meter hoch seien. Hierfür sei aber wiederum das
Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung der Sichtachsen von Bedeutung. Der einzige Wärmespei-
cher, der schon vorhanden sei, befinde sich am Schwimmbad in der Ziegelstraße.
Herr Ruschepaul fügt hinzu, dass im Gespräch sei, eines der Gebäude in der Posener Straße als
Wärmespeicher zu nutzen. Zu den CO
2-Einsparungen könne er sagen, dass bei Option 2 circa
10.000 Tonnen pro Jahr eingespart würden, bei einem Vollausbau 22.000 Tonnen pro Jahr. Der
Rest müsse mit Windenergie eingespart werden. Ein möglicher Investitionszuschuss seitens der
Stadtwerke sei davon abhängig, wie teuer die Anschaffung für die Kunden werde. Es sei bei-
spielsweise von einer besonderen Härte zu sprechen, wenn sich der Kunde eine neue Gas-
Heizung angeschafft habe und dann durch einen Anschluss- und Benutzungszwang auf Fern-
wärme umrüsten müsse. Die Stadtwerke Lübeck habe nicht vor, im gesamten Stadtgebiet Fern-
wärme umzusetzen, sondern nur in Teilnetzen. Der Absatzrückgang von circa 2% liege nicht an
zurückgehenden Kundenzahlen, sondern daran, dass die einzelnen Kunden weniger verbraucht
hätten.
Herr Dr. Eymer erklärt, dass er einen Fernwärmeausbau aus Umweltaspekten für sinnvoll erach-
te, man werde in der Fraktion dennoch andere Aspekte diskutieren.
Herr Schubert lässt über die Vorlage abstimmen.
Der Ausschuss stimmt der Vorlage bei 12 –Jastimmen, 0-Neinstimmen und 2-Enthaltungen einstimmig zu.
Herr Hinrichs verlässt die Sitzung um 19:30 Uhr.
TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Umweltausschusses
vom 05.09.2011 und 20.09.2011
Der Ausschuss stellt die Niederschriften bei 13-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen ein-
stimmig fest.
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TOP 4 – Mitteilungen
4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
4.1.1 Sitzungstermine 2012
Herr Schubert gibt die Sitzungstermine des Umweltausschusses 2012 bekannt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.1.2 Sondersitzung UA am 06.12.2011 (B-Plan IKEA)
Herr Schubert unterrichtet den Ausschuss, dass für den 06.12.2011 eine Sondersitzung des Um-
weltausschusses zum B-Plan IKEA geplant sei.
Frau Duske bittet darum, dass bei der Sitzung Getränke und Gebäck zur Verfügung stünden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung
4.2.2 Sachstand der Restaurierung des Blankensees mit Bentophos
Frau Lütke berichtet, dass der Blankensee im FFH-Gebiet „Grönauer Heide, Grönauer Moor und
Blankensee“ liege. Er sei als oligo- bis mesotrophes Gewässer ein schützenswerter seltener Le-
bensraum mit europaweiter Bedeutung. Untersuchungen im Zeitraum 2006 bis 2008 hätten je-
doch ergeben, dass der Blankensee zu nährstoffreich sei. Die Einträge aus dem Gebiet des Sees
seien durch Änderungen der Flächennutzungen erheblich minimiert worden. Durch die Rücklö-
sung größerer Phosphormengen aus dem Sediment habe sich der Blankensee jedoch nicht erho-
len können. Daher seien im November 2009 66 Tonnen Bentophos in den See eingebracht wor-
den. Mit den im Bentophos eingelagerten Lanthan-Ionen solle Phosphat dauerhaft gebunden
werden, damit das Phosphat nachhaltig dem Nährstoffkreislauf entzogen werde. Die Restaurie-
rung des Blankensees mit anschließendem Monitoring werde in enger Zusammenarbeit von den
Bereichen Naturschutz und Umweltschutz der Hansestadt Lübeck und dem Landesamt für Land-
wirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) realisiert. Die gesamte Maßnahme sei mit finan-
ziellen Mitteln des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) und der
Hansestadt Lübeck verwirklicht. Zusätzlich würden Untersuchungen auf eigene Kosten des LLUR
durchgeführt. Seit dem Einbringen des Bentophos hätten folgende Untersuchungen stattgefun-
den:
- Wasserprobenahmen und Analyse (monatlich)
- Sedimentprobenahmen und Analyse (jährlich im August)
- Phytoplankton- und Zooplanktonprobenahmen und Analyse (April bis Oktober)
- Makrophytenuntersuchung (jährlich im Juni/Juli).
Nach den bisherigen Ergebnissen sei der Gesamtphosphorgehalt nach der Restaurierung über
das gesamte Jahr im nährstoffärmeren Bereich verblieben. Auswirkungen der nährstoffärmeren
Verhältnisse auf die Entwicklung der Vegetation habe man bei den Makrophytenuntersuchungen
in Jahr 2010 im Vergleich zu Altdaten bereits feststellen können. So hätten gefährdetet Arten der
Roten Liste, wie die Biegsame Glanzleuchteralge aktuell ihre Bestände vergrößern und die Nadel-
Sumpfsimse sich wieder ansiedeln können. Allerdings seien in diesem Jahr bereits mehrfach
Phosphatgehalte oberhalb des angestrebten Wertes von 0,04 mg/l im Sommer gemessen wor-
den. Dessen Gründe seien unklar. Die Gesamtbewertung des Gewässers bleibe bestehen: Öko-
logische Zustandsklasse nach Wasserrahmenrichtlinie 4 (unbefriedigt) und Erhaltungszustand
nach FFH-Richtlinie „C“ (mittel-schlecht).
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Die ökologische Einstufung des Blankensees anhand der Qualitätskomponente Phytoplankton sei
sehr gut. Im Vergleich zu 2006, als der Blankensee noch deutlich planktondominiert gewesen sei,
sei er 2010 makrophytendominiert gewesen. Ob die Phosphatfällung dauerhaft deutliche Verbes-
serungen des Gewässerzustandes bringe und ob sich vermehrt Arten nährstoffarmer Gewässer
im Blankensee etablieren könnten, bleibe abzuwarten. Die erwähnten Untersuchungen werde
man noch weitere fünf Jahre fortführen. Für die Finanzierung der bisher durch die Hansestadt
Luebeck beauftragten Untersuchungen müsse man erneut Fördermittel für Schutz- und Entwick-
lungsmaßnahmen beantragen. Herr Röttger merkt an, dass der Angler, welcher den See gepach-
tet habe, sehr unglücklich über die Wucherungen und die Algenbildung sei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.2.5 Newsletter 3/11
Herr Schubert teilt mit, dass der Bereich Naturschutz dem Ausschuss den Newsletter zur Kennt-
nis gegeben habe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.3 – Beantwortung von Anfragen
4.3.1
Anfrage Frau Duske UA 15.03.2011 TOP 8.5 - tote Robbe -
(vertagt UA 17.05., 21.06. und 20.09.2011)
Herr Hellberg berichtet, dass der Seehund am 13.03.2011 in Lübeck tot aufgefunden worden sei.
Die Obduktion habe ergeben, dass das Tier mäßig genährt gewesen sei und er ein hochgradiges
alveoläres und intersititelles Lungenödem und Lungenemphysem aufgewiesen habe. Die baterio-
logische Untersuchung habe einen hohen Keimgehalt an Escherichia coli in Leber, Milz, Niere,
Lunge, Lungenlymphknoten, Darm und Darmlymphknoten ergeben.
Frau Duske fragt nach, wie es sein kann, dass das Tier dort gestorben sei und ob das Wasser in
der Trave sehr verschmutzt sei.
Herr Hellberg antwortet, dass die Qualität des Wassers, welche jährlich im Sommer überprüft
werde, seit Jahren gut sei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.3.2 Anfrage Frau Duske UA 20.09.2011 TOP 8.2
- Schall- bzw. Lärmtests für Windkraftanlagen -
(vertagt UA 17.05., 21.06. und 20.09.2011)
Herr Hellberg führt aus, dass am Brodtener Pfahl, ca. drei Kilometer vor dem Brodtener Ufer, ver-
schiedene Verfahren zur Schallminderung beim Bau von Offshore- Windparks getestet worden
seien. Der Pfahl stecke 65 Meter tief im Grund der Ostsee und sei 1986 als Testpfahl für Ramm-
werkzeuge installiert worden. Insgesamt seien dort in diesem Jahr fünf unterschiedliche Verfahren
getestet worden, welche die Ausbreitung des Schalls unter Wasser vermindern solle.
Die Offshore-Windenergieerzeugung spiele im Energiekonzept der Bundesregierung eine maß-
gebliche Rolle. Derzeit seien knapp 30 Windparks genehmigt, zahlreiche weitere geplant. Im Ge-
gensatz zu anderen europäischen Staaten würden die Anlagen in Deutschland sehr weit vor den
Küsten in Gebieten mit großen Wassertiefen errichtet. Die Gründungskörper würden mit Stahl-
rammpfählen im Boden verankert. Der dabei entstehende Schall solle zukünftig reduziert werden,
um insbesondere die Schweinswale während der Errichtungsphase von Offshore-Windparks bes-
ser zu schützen. Um sicher zu stellen, dass die Tests keine Beeinträchtigungen des Natura 2000-
Gebietes „Ostseeküste am Brodtener Ufer“ verursachen, habe die Genehmigungsbehörde (WSA)
vor der Genehmigung die FFH-Verträglichkeit geprüft.
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Eine Besonderheit des Projektes sei die Einbeziehung möglichst vieler Planer und Betreiber deut-
scher Offshore- Windparks, um den Nutzen der gesamten deutschen Offshore- Industrie zugäng-
lich zu machen. Der Abschlussbericht werde Anfang nächsten Jahres vorliegen, dann werde sich
zeigen, welches System am besten funktioniere und beim Bau neuer Offshore- Anlagen zum Ein-
satz kommen solle.
Frau Duske fragt nach, ob es sich in Wirklichkeit nicht um eine Vorübung für Munitionssprengun-
gen handele. Herr Hellberg verneint dies und fügt hinzu, dass es keinerlei Verbindung hierzu ge-
be. Daran sei die Hansestadt Lübeck nicht beteiligt.
Frau Duske fragt weiter, ob es normal sei, dass die Behörde bei solchen Vorhaben nicht infor-
miert werde. Herr Möller antwortet, dass bei ihm eine Mitteilung der Landesregierung eingegan-
gen sei, welche er an den Bürgermeister und die Fraktionen weitergeleitet habe.
Frau Duske erklärt, dass sie damit nicht einverstanden sei, das die Kommunen oft gar nicht oder
sehr spät informiert würden. Die Sprengung und der Asbesttransport seien nur Beispiele.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
4.4 – Überweisungen aus der Bürgerschaft
4.4.1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ökoprofit und Stellungnahme EBL zu Ökoprofit
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie das Projekt
„ÖKOPROFIT, der umweltfreundliche Dreh an der Kostenschraube“
(Anlage: Beispiel aus der Hansestadt Hamburg) für die Hansestadt Lübeck und ihre Einrichtungen
nutzbar gemacht werden kann.
Herr Schubert erklärt, dass es seit August keine Veränderungen gegeben habe.
Frau Dr. Koop fügt hinzu, dass das Thema am Vortag auf der Tagesordnung des Wirtschaftsaus-
schusses gestanden habe. Sie schlage vor, das Thema zu vertagen.
Herr Schubert beantragt die Vertagung.
Der Ausschuss stimmt der Vertagung bei 13 -Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Enthaltungen einstimmig
zu.
4.4.3 Beschluss der Einwohnerversammlung vom 16.06.2011
– Auswirkung Fehmarnbelt-Querung
„Die Bürgerschaft möge sich mit den negativen Auswirkungen einer festen Fehmarnbelt-Querung
(FFBQ) für Lübeck bei einer der nächsten Bürgerschaftssitzungen befassen.“
Herr Schubert beantragt, der Bürgerschaft die folgende Empfehlung auszusprechen:
„Bei der von der Bürgerschaft beschlossenen Berichterstattung zum aktuellen Stand der
festen Fehmarn-Belt-Querung sind die negativen Auswirkungen mitzubehandeln.“
Der Ausschuss stimmt dem Antrag bei 13 -Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen
einstimmig zu.
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TOP 7 – Berichte und Antworten
TOP 7.1 Zwischenbericht 2/2011 über Veränderungen gegenüber dem
Produkthaushaltsplan 2011 (Umweltbereiche)
Herr Schubert fragt nach, ob mit den Personaleinsparungen im Umweltschutz in Höhe von
100.000 € auch Aufgabenänderungen oder -reduzierungen zustande kämen. Herr Hellberg ant-
wortet, dass freie Stellen einfach nicht wiederbesetzt würden, ob sich dadurch Änderungen bei
der Aufgabenverteilung ergeben, müsse er sich noch einmal genauer anschauen.
Frau Dr. Koop erklärt zur Frage von Herrn Schubert, davon seien 35.000 € bereits durch die in
2011 nicht erfolgte Besetzung des Klimaschutzmanagers eingespart worden. Zusätzlich sei eine
Mitarbeiterin durch einen tragischen Vorfall ausgeschieden. Deren Stelle sei zunächst unbesetzt
geblieben. Außerdem sei eine Mitarbeiterin vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. Die 9-
Monatige Wiederbesetzungssperre habe eingehalten werden müssen.
Frau Lietzke möchte wissen, ob trotz dessen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt würden. Herr
Möller sagt dazu, dass dadurch Aufgabenumverteilungen stattgefunden hätten, wodurch die Erfül-
lung zu 100% nicht mehr gewährleistet sei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 8 – Neue Anfragen und Verschiedenes
8.1 Anfrage Herr Dr. Eymer
Herr Dr. Eymer bittet darum, dass die Verwaltung prüfe, welche Möglichkeiten es gebe, dass Vor-
lagen u. Ä. der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden könnten.
Herr Möller antwortet, dass man im Senat bereits über ein Ratsinformationssystem gesprochen
habe und dieses bald vorgestellt würde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
II. Nichtöffentlicher Teil
Herr Schubert stellt die Nichtöffentlichkeit um 20:08 her. Darüber gibt es eine gesonderte Nieder-
schrift.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Herr Schubert stellt die Öffentlichkeit um 20:12 Uhr wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöf-
fentlichen Teil keine Beschlüsse gefasst worden sind. Herr Schubert schließt die Sitzung um
20:13 Uhr.
Hans-Jürgen Schubert Lisa Paetzold
Ausschussvorsitzender Protokollführerin