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Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie findet in zwei Stufen statt. Die erste Umsetzungsstufe ist bereits abgeschlossen.
In Lübeck wurden im Jahr 2007 die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr und die Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr kartiert.
In der zweiten Umsetzungsstufe stellt die Hansestadt Lübeck einen Ballungsraum dar. Zu diesem gehören auch folgende Umlandgemeinden: Gemeinde Stockelsdorf, Gemeinde Ratekau (Ortsteil Sereetz), Stadt Bad Schwartau, Gemeinde Groß Grönau (Stadtgrenze Lübeck bis Klein Grönau), Gemeinde Lüdersdorf (Ortsteil Herrnburg). Jede Gemeinde bzw. Stadt ist für die Aufstellung ihres eigenen Lärmaktionsplans verantwortlich. Es findet jedoch ein regelmäßiger Austausch statt.

Als Ballungsraum hat die Hansestadt Lübeck auch Industrie- und Gewerbeanlagen [IVU-Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie über die Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung\" der EU] zu kartieren. Hierunter fallen die sich auf dem Lübecker Stadtgebiet befindlichen Häfen. Welche Gebiete das im Einzelnen sind, wird aus der Veröffentlichung der Lärmkarten ersichtlich.

Informationen:

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck hat dem Bereich Umweltschutz die Federführung für die Umsetzung der Richtlinie übertragen. Das beinhaltet sowohl die Durchführung der Lärmkartierung als auch die Aufstellung des Aktionsplans. Ausgenommen davon ist die Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes, für die das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig ist. Aktuellsten Informationen zufolge werden die strategischen Lärmkarten vom EBA erst mit einer Verspätung (frühestens Ende 2014) nachgereicht.

Im Rahmen der Aktionsplanung hat die Information und die Mitwirkung der Öffentlichkeit eine zentrale Bedeutung.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Landesministeriums.
Die Aktionspläne der ersten Stufe stehen Ihnen nachfolgend als Download zur Verfügung:
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Ein Teil des Aktionsplans befasst sich mit der Festlegung von sogenannten ruhigen Gebieten. Weitere Informationen erhalten Sie hier

Ihre Ansprechpartnerin:
Britta Meybohm, Telefon (0451) 122 - 3946

Angeboten von

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz: Vorsorge und Zukunftsplanung
Kronsforder Allee 2 - 6
23560 Lübeck
Ansprechpartner:Dr. Ursula Kühn
Telefon:0451 / 122 - 3923
Fax:0451 / 122 - 3990
Email:unv@luebeck.de
Internet-Adresse:http://fb03.luebeck.de

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