Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Informationen:
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz.
Dieses definiert als Grundbesitz:
land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)
Die Bewertung der einzelnen Objekte obliegt dem Finanzamt, das für jeden Grundbesitz einen Einheitswert feststellt. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag, der ebenfalls durch das Finanzamt per Grundsteuermessbescheid festgesetzt wird.
Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz, der durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in Form der Hebesatzsatzung beschlossen wird, bildet den jährlichen Grundsteuerbetrag. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt derzeit 400 v. H., für die Grundsteuer B beträgt er 500 v. H..
Die Steuer schuldet der/die jeweilige Eigentümer/in des Objektes. Im Falle von Wohnungseigentum (Eigentumswohnungen) ist für jedes Teileigentum die Steuer selbständig festzusetzen. Mehrere Eigentümer/innen eines Grundstückes sind Gesamtschuldner/innen der für den Steuergegenstand zu zahlenden Grundsteuer. Jede/r Gesamtschuldner/in schuldet die gesamte Leistung.
Eigentümerwechsel
Beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks bittet der Bereich Steuern um eine kurze Mitteilung. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz) der/die bisherige Eigentümer/in bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grundstücksübergabe erfolgt ist, als Schuldner der Grundsteuer in Anspruch zu nehmen ist. Die Verrechnung der anteiligen Grundsteuer ist ausschließlich zwischen den Vertragspartnern auf der Grundlage der im Kaufvertrag getroffenen Regelungen vorzunehmen.
Ansprechpartner Sachgebietsleitung:
Frau Krawetzke; Tel.: (0451) 122-2220
SachbearbeiterInnen:
Frau Kruse; Tel.: (0451) 122-2241
Herr Seestädt; Tel.: (0451) 122-2245
Herr Petersen; Tel.: (0451) 122-2204
Herr Mentis; Tel.: (0451) 122-2242
Bei Fragen in Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an den Bereich Buchhaltung & Finanzen.