Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
Worüber entscheidet sie? - Die Aufgaben
Die Bürgerschaft ist als Gemeindevertretung für alle wichtigen Angelegenheiten der Hansestadt Lübeck zuständig. Als wichtig gilt das, was außer den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben aufgrund seiner politischen Bedeutung, seiner wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Hansestadt Lübeck ist. Die Bürgerschaft trifft Entscheidungen und überwacht deren Umsetzung.
Zuständig ist die Bürgerschaft unter anderem insbesondere für Entscheidungen über
- die Übernahme neuer Aufgaben, die zu erfüllen die Gemeinde nicht gesetzlich verpflichtet ist
- den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen,
- die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan, den Stellenplan, ein Haushaltssicherungskonzept,
- Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte,
- eventuelle Gebietsänderungen.
Beschlossene Satzungen sind öffentlich bekannt zu machen. Sie werden wie auch Entgeltordnungen und andere wichtige Informationen in der Lübecker Stadtzeitung als Mitteilungsblatt der Hansestadt Lübeck veröffentlicht. Die Bürgerschaft kontrolliert zudem die Verwaltung. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, haben die Mitglieder der Bürgerschaft Unterrichtungs -, Anfrage - und Akteneinsichtsrechte.
Die Sitzungstermine der Bürgerschaft für das Jahr 2012
Die Mitglieder der Bürgerschaft kommen im Jahr 2012 zu sieben regulären Sitzungen zusammen. Als Termine sind festgelegt: 26. Januar 2012, 16:00 Uhr; 23. Februar 2012, 12:00 Uhr; 29. März 2012, 16:00 Uhr; 24. Mai 2012, 16:00 Uhr; 30. August 2012, 12:00 Uhr; 27. September 2012, 16:00 Uhr und 29. November 2012, 12:00 Uhr. In besonderen Fällen kann die Bürgerschaft zu Sondersitzungen einberufen werden.
Das Büro der Bürgerschaft
Der Stadtpräsidentin steht als Vorsitzender der Lübecker Bürgerschaft ein Büro zur Verfügung. Dessen Aufgabe ist, die politische Steuerung zu unterstützen. So zählen zu den Tätigkeitsfeldern des Büros der Bürgerschaft die Geschäftsführung für die Bürgerschaft, den Ältestenrat und den Seniorenbeirat, die Öffentlichkeitsarbeit für die Bürgerschaft und die Information und Beratung der Bürgerschaftsmitglieder. Da dem Büro der Bürgerschaft eine Mittlerfunktion zwischen Verwaltung und Kommunalpolitik zukommt, ist eine enge Kooperation mit den Fraktionen und deren Büros sowie mit den einzelnen Verwaltungsbereichen Grundvoraussetzung. Eine wichtige Aufgabe ist zudem die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der einzelnen Bürgerschaftssitzungen.
Büro der Bürgerschaft
Rathaus
23539 Lübeck
E-Mail: buergerschaft@luebeck.de
Internet: http://www.buergerschaft.luebeck.de
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N.N. Andrea Aewerdieck-Zorom Bianco Domprobst N.N. |
Seniorenbeirat Jürgen Oldenburg Astrid Giese |
