Fragen und Antworten (FAQ)

Hilfe zu den Themen Infektionsschutz und Hygiene

Liebe Bürger:innen der Hansestadt Lübeck,

auf dieser Seite finden Sie viele wichtige Fragen und Antworten zum Infektionsschutz und zur Hygiene sowie wichtige Informationen rund um das Thema Coronavirus. Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr unter (0451) 115

Allgemeine Fragen und Antworten

 

An wen muss ich mich bei einem Rattenbefall wenden?

Bitte schreiben Sie eine Mail an ordnungsamt@luebeck.de

 

 

An wen muss ich mich bei Schimmelbefall in Innenräumen wenden?

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzes

 

 

Wo finde ich Informationen zur Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln?

Weitere Informationen finden Sie im Bürgerservice unter Infektionschutzbelehrung

 

 

Wo finde ich das aktuelle Meldeformular von meldepflichtigen Krankheiten?

Die Formulare sind unter "Downloads" abrufbar.

 

 

Sie haben Fragen zu umweltmedizinischen Themen?

Wenden Sie sich bitte an die Umweltmedizinischen Beratungsstellen: Umweltmedizinische Beratungsstellen | Umweltbundesamt. In Schleswig-Holstein finden Sie diese beim Landesamt für Soziale Dienste in Neumünster: LAsD - Umweltbezogener Gesundheitsschutz. Gartenstraße 24, 24534 Neumünster. Telefon: 04321 913-5. E-Mail: ugs@lasd.landsh.de

 

 

Sie haben Fragen zu Bettwanzen?

Informationen zu Bettwanzen stellt das Umweltbundesamt zur Verfügung unter Bettwanzen – Erkennen, Vorbeugen, Bekämpfen (umweltbundesamt.de). Wenden Sie sich an Ihre Vermietenden.

 

 

Sie haben Fragen zur Anmeldung eines Gesundheitsberufes?

Ihr Gewerbe müssen Sie zunächst hier anmelden: Gewerbe anmelden - Bürgerservice der Hansestadt Lübeck. Danach erfolgt bei selbstständiger Tätigkeit in einer Praxis zusätzlich die Anmeldung beim Gesundheitsamt Lübeck unter infektionsschutz@luebeck.de

 

 

Sie haben Fragen zur Heilpraktikerprüfung?

Die Anmeldung erfolgt über das Ordnungsamt, Meldeangelegenheiten, die Prüfung erfolgt zentral in Husum. Die Anerkennung und Zulassung erfolgt über das Ordnungsamt, Meldeangelegenheiten. Danach erfolgt bei selbstständiger Tätigkeit in einer Praxis zusätzlich die Anmeldung beim Gesundheitsamt Lübeck unter infektionsschutz@luebeck.de

Informationen zur Anerkennung der Heilpraktikerausbildung im Ausland finden Sie hier.

 

 

Sie haben Fragen zum Tuberkulose-Screening in Gemeinschaftsunterkünften?

Wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitung.

 

 

Sie haben Fragen zu verwahrlosten Wohnungen?

Unterstützung kann die Erwachsenenhilfe bieten: Psychosozialer Wegweiser Lübeck

 

Fragen und Antworten zum Corona-Virus

 

Was ist das Coronavirus?

SARS-CoV-2 und Covid-19
SARS-CoV-2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2) ist ein neues Coronavirus, das Anfang des Jahres 2020 als Auslöser von COVID-19 identifiziert wurde.

Der Name "Coronavirus" bezieht sich auf das Aussehen der Coronaviren unter dem Mikroskop, das an eine Krone oder einen Kranz erinnert (lateinisch corona = Kranz, Krone). Coronaviren sind unter Säugetieren und Vögeln weit verbreitet. Sie verursachen beim Menschen vorwiegend milde Erkältungskrankheiten, können aber mitunter schwere Lungenentzündungen hervorrufen. Die Erkrankung, welche durch SARS-CoV-2 ausgelöst wird, wird mit COVID-19 bezeichnet (Corona Virus Disease 2019).

Es hat sich gezeigt, dass SARS-CoV-2 – wie viele andere Viren, die akute Atemwegserkrankungen verursachen, sich in der kälteren Jahreszeit besser verbreiten, u.a. weil man mehr Zeit mit Menschen in Innenräumen verbringt, die aufgrund der niedrigeren Außentemperaturen häufig nicht so gründlich gelüftet werden. In Innenräumen ist die Übertragungswahrscheinlichkeit daher deutlich höher. Weitere Faktoren können eine Rolle spielen, beispielsweise die längere Überlebensdauer mancher Viren bei niedriger Temperatur, die geringere UV-Strahlung, die geringere Luftfeuchtigkeit oder die trockeneren (und damit anfälligeren) Schleimhäute der Menschen.

COVID-19 ist durch ein dynamisches Infektions- und Krankheitsgeschehen gekennzeichnet, u.a. bedingt durch die Entstehung neuer Virusvarianten mit teilweise veränderten Übertragungseigenschaften.

Wie verläuft die Ansteckung?
Die Infektionsquelle sind infizierte Personen mit oder ohne Symptomatik.

Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist das Einatmen virushaltiger Flüssigkeitspartikel (Tröpfchen und/oder Aerosole), die beim Atmen, Husten, Sprechen, Singen und Niesen entstehen. Die meisten größeren Tröpfchen fallen in einem Umkreis von 1,5 Metern schnell zu Boden. Kleinere Tröpfchen (Aerosole) können über längere Zeit in der Luft schweben und sich in geschlossenen Räumen verteilen. Die Wahrscheinlichkeit, virushaltige Tröpfchen jeglicher Größe aufzunehmen, ist im Umkreis von 1-2 m um eine infizierte Person herum erhöht.

Daher kann bei längerem Aufenthalt in kleinen, schlecht belüfteten Räumen die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch Aerosole auch über eine größere Distanz erfolgen. Das gilt insbesondere dann, wenn eine infektiöse Person besonders viele Aerosole ausstößt, sich längere Zeit in dem Raum aufhält und die anderen Personen im Raum besonders tief oder häufig einatmen etwa beim Sport oder beim gemeinsamen Singen. Übertragungen im Außenbereich kommen wegen der Luftbewegung dagegen nur selten vor.

Nach jetzigem Wissensstand sind bislang keine Übertragungen durch den Verzehr kontaminierter Nahrungsmittel nachgewiesen. Eine Übertragung durch kontaminierte Oberflächen ist insbesondere in der unmittelbaren Umgebung der infektiösen Person nicht auszuschließen. Im medizinischen Sektor sind alle potenziellen Übertragungswege von Bedeutung und müssen durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.

Übertragungen des Virus von erkrankten Schwangeren auf das ungeborene Kind sind möglich. Die Kinder SARS-CoV-2-positiver Mütter hatten jedoch nach der Geburt in den meisten Fällen keine Krankheitszeichen.

Wann bin ich ansteckend und wie lange?
Die Dauer von der Ansteckung bis zum Beginn der eigenen Ansteckungsfähigkeit (Infektiosität) ist genauso variabel wie die Inkubationszeit.

Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Symptome beträgt, je nach Virusvariante, im Mittel 4-6 Tage. Es sind aber auch kürzere Intervalle beobachtet worden.Eine Ansteckung ist bereits 1-2 Tage vor dem Symptombeginn einer infizierten Person möglich. Bei leichter bis mäßiger Erkrankung der Personen geht die Ansteckungsfähigkeit einige Tage nach Symptombeginn deutlich zurück. Die meisten Menschen sind nach zehn Tagen nicht mehr ansteckend. Bei schweren Verläufen und immunsupprimierten Personen werden aber auch erheblich längere Ansteckungszeiträume beobachtet.

Generell wird unterschieden, ob eine ansteckende Person zum Zeitpunkt der Übertragung bereits erkrankt (symptomatisch) war, ob sie noch keine Symptome entwickelt hatte (präsymptomatisches Stadium) oder ob sie auch später nie symptomatisch wurde (asymptomatische Infektion). Als sicher gilt, dass die Ansteckungsfähigkeit einer Person in der Zeit kurz vor und nach Symptombeginn am größten ist.

Welche Symptome weisen auf die COVID-19 Erkrankung hin?
Die Symptome einer COVID-19-Erkrankung sind vielfältig und variieren in ihrer Ausprägung. Einer Phase mit leichten Symptomen kann möglicherweise später eine Phase mit starkem Krankheitsgefühl folgen oder die Gesundung erfolgt stattdessen zügig. Typische Symptome, wie Husten, Fieber, Schnupfen, sowie Geruchs- und Geschmacksverlust können einzeln oder auch komplett fehlen. Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Konjunktivitis, Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Apathie, Mattigkeit können als weitere Symptome der Erkrankung vorkommen.

Wie kann ich mich und andere vor Ansteckung schützen?
Zu den wichtigsten Maßnahmen in der Bevölkerung zählen:

  • insbesondere in Innenräumen die AHA+L-Regeln beachten (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag lüften und bei Bedarf eine Maske tragen)
  • generell bei akuten Atemwegssymptomen zu Hause bleiben, bis die Symptome verschwunden sind
  • Bei der Bekämpfung von COVID – 19- ist eine wirksame Impfung von überragender Bedeutung. Neben dem individuellen Schutz einzelner Personen durch Impfungen vor Infektion, schwerer Erkrankung oder einem tödlichen Krankheitsverlauf spielt auch die Verhinderung der Übertragung eine wichtige Rolle

 

 

An wen kann ich mich für eine Corona-Impfung wenden?

Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder unter www.impftermine.de

 

 

Informationen für Reisende

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Reisende finden Sie hier

 

 

Gibt es noch Bürgerteststellen / Testmöglichkeiten in Lübeck oder Travemünde?

Nein

 

 

Mein Selbsttest war schwach positiv und bei Wiederholung negativ, was bedeutet das ?

Möglicherweise stehen Sie am Anfang einer Infektion, dann kann es vorkommen das der Test schwach positiv ist bzw. noch negativ ausfällt.

Wiederholen Sie den Test zu einem späteren Zeitpunkt und achten Sie immer auf korrekte Durchführung gemäß Packungsbeilage und Mindesthaltbarkeitsdatum. 

 

 

Wie kann ich das Mindesthaltbarkeitsdatum des Selbsttests erkennen?

Das Sanduhr-Symbol mit Datum kennzeichnet das Ende der Verwendbarkeit.

 

 

Ich bin Corona positiv, wo muss ich das melden?

Positive PCR-Testergebnisse werden vom Labor direkt an das Gesundheitsamt übermittelt, dass müssen Sie nicht persönlich melden. Arztpraxen müssen Verdachts- und Erkrankungsfälle melden.

 

 

Ich habe Corona, wie muss ich mich verhalten. Gibt es noch rechtliche Vorgaben?

Es gibt keine rechtlichen Vorgaben mehr. Positiv getesteten Personen wird empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines positiven Tests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske), besser eine FFP2 Maske, zu tragen.

 

 

Als Besucher:in im Pflegeheim oder Krankenhaus, benötige ich für diesen Zweck noch einen Test?

Nein, aber bitte beachten Sie das jeweilige Hausrecht.

 

 

Muss man für eine Tätigkeit im Altenpflegeheim Corona-Impfungen (Impfpflicht) nachweisen ?

Nein, die Impfpflicht wurde ausgesetzt.

 

 

Wer ist für Lohnersatzansprüche während der Quarantäne zuständig ?

Das Landesamt für soziale Dienste Neumünster (04321 9135). Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

 

 

Wo kann ich Lohnersatzansprüche für die Betreuung eines in Quarantäne befindlichen Kindes rückwirkend geltend machen?

Berufstätige Eltern müssen das Kinderkrankengeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen und diese beraten auch zu dem Thema.

 

 

Ich bin in ärztlicher Behandlung und leide unter Long / Post-Covid, wohin kann ich mich bzgl. weiterer Maßnahmen wenden?

Erwerbsfähige Bürger:innen sollten sich bezüglich einer Long/Post-COVID- Rehabilitation an ihre zuständige Rentenversicherung wenden.

Deutsche Rentenversicherung Nord
Tel.: (0451) 485-0
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung:
Tel.: (0800) 1000 4800
E-Mail: info@deutsche-rentenversicherung.de

Bitte halten sie für alle Anfragen unbedingt ihre Rentenversicherungsnummer parat.

 

 

Gibt es Angebote für Kinder / Jugendliche, die an den Spätfolgen einer Corona-Erkrankung leiden ?

Ja, es gibt Reha-Angebote grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr; unter bestimmten Umständen können junge Erwachsene bis zu ihrem 27. Geburtstag einen Antrag stellen. Zuständig ist die deutsche Rentenversicherung.

Deutsche Rentenversicherung Nord
Tel.: (0451) 485-0
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung:
Tel.: (0800) 1000 4800
E-Mail: info@deutsche-rentenversicherung.de

Bitte halten sie für alle Anfragen unbedingt ihre Rentenversicherungsnummer parat.

 

 

Weiterführende Informationen (Land, Bund und RKI)

Fragen und Antworten zum Coronavirus vom Robert-Koch-Institut
Zusammen gegen Corona vom Bundesministerium für Gesundheit
Informationen vom Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein zum Coronavirus und zur Grippesaison 

 

 

Offene Fragen zum Corona-Virus?

Falls Ihr Anliegen noch nicht beantwortet wurde, schicken uns gern per E-Mail ihre Anfrage an infektionsschutz@luebeck.de

 

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