Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
Die Verwaltung - Welche Funktionen hat sie?
Nach einer umfassenden Reform ist die
Stadtverwaltung der Hansestadt Lübeck in fünf Fachbereiche
gegliedert. Ihnen stehen der Bürgermeister, eine Senatorin und drei
Senatoren vor, die alle hauptamtlich tätig sind. Die Fachbereiche sind
insgesamt in 64 Bereiche unterteilt.
(Die komplette Verwaltungsgliederung
nach Ordnungsziffern finden Sie auch unter
Stadt und Politik >
Verwaltungsgliederung.)
Aufgaben des Bürgermeisters
Der Bürgermeister ist der Verwaltungschef der Hansestadt Lübeck, dem z.Zt. fünf Fachbereiche zur Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstellt sind. Damit ist der Bürgermeister der oberste Dienstvorgesetzte der Beamtinnen und Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stadtverwaltung.
Er leitet die Verwaltung nach den Zielen und Grundsätzen der Bürgerschaft und im Rahmen der von ihr bereit gestellten finanziellen Mittel. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören nach der Gemeindeordnung u.a. die:
- Ausführung von Gesetzen
- Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen der Bürgerschaft und ihrer Gremien
- Erfüllung von Aufgaben, die der Stadt vom Bund oder dem Land übertragen wurden
- Bewirtschaftung des städtischen Haushaltes
- Vertretung der Stadt gegenüber den Gebietskörperschaften
- Rechenschaftslegung über die Tätigkeit der Verwaltung gegenüber der Bürgerschaft und ihren Gremien.
Diese Aufgaben kann der Bürgermeister nicht alle selber wahrnehmen. Deshalb delegiert er einen großen Teil der Aufgaben an die zuständigen Fachbereiche und deren Bereiche, die über die notwendigen Kompetenzen zur Ausführung verfügen. Hierfür wird den Fachbereichen ein Budget zugeteilt. Die Fachbereiche berichten dann regelmäßig dem Bürgermeister über den Erfolg ihrer Arbeit. Somit ist der Bürgermeister in der Lage, die Erfüllung der Aufgaben, die Zusammenarbeit der Fachbereiche und die Einhaltung der Budgets zu steuern. Hierüber berichtet er regelmäßig dem Hauptausschuss und der Bürgerschaft.
Darüber hinaus vertritt der Bürgermeister die Verwaltung gegenüber der Öffentlichkeit auf Veranstaltungen und vor der Presse, ist Ansprechpartner für Investoren und häufig die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen haben.
Zusammengefasst lässt sich sagen, der Bürgermeister koordiniert die Arbeit der Verwaltung, um die der Verwaltung übertragenden Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lübeck erfüllen zu können.
