Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
Die Ausschüsse - Welche Funktionen haben sie?
Die Aufgaben
Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung kann die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung wählen. Generell ist die Bürgerschaft in ihrer Entscheidung über die Festlegung der Ausschüsse frei. Einige spezialgesetzliche Bestimmungen schreiben die Bildung von Fachausschüssen ausdrücklich vor.
Die Bürgerschaft kann ihren Ausschüssen bestimmte Entscheidungen allgemein durch ihre Hauptsatzung oder auch im Einzelfall übertragen. Die Ausschüsse werden gemäß § 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein gewählt.
Die Ausschüsse der Lübecker Bürgerschaft sind als vorbereitende Gremien Teil der Willensbildung. Eine dauerhafte ordnungsgemäße Aufgabenerledigung des obersten Willensbildungsorgans - der Bürgerschaft - ohne Fachausschüsse wäre nicht denkbar. Die Ausschüsse haben insbesondere die Aufgabe, die von der Bürgerschaft zu fassenden Beschlüsse sachverständig vorzubereiten. Daneben soll verhindert werden, dass die Bürgerschaft sich mit allen möglichen Detailfragen im Vorfeld ihrer Willensbildung selbst beschäftigen muss. Durch die Arbeit der Ausschüsse wird eine fachlich qualifizierte und zügige Willensbildung ermöglicht, die es der Bürgerschaft erlaubt, sich auf wirkliche Grundsatzfragen zu beschränken. Soweit die Ausschüsse bei der Vorbereitung der Beschlüsse der Bürgerschaft zu unterschiedlichen Vorschlägen kommen, werden die Ausschussvoten durch den Hauptausschuss koordiniert. Falls es ihm nicht gelingen sollte, die Ausschussarbeit zu harmonisieren, erarbeitet der Hauptausschuss ein eigenes Votum gegenüber der Bürgerschaft. Soweit eine Koordinierung durch den Hauptausschuss nicht erforderlich ist, legen die Fachausschüsse ihre vorbereitenden Voten direkt, also ohne weitere Beteiligung des Hauptausschusses, der Bürgerschaft vor. Neben der Aufgabe der Ausschüsse, die Beschlussfassung der Bürgerschaft vorzubereiten, besteht selbstverständlich die Pflicht des Bürgermeisters, für eine ordnungsgemäße Vorbereitung zu sorgen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Sachverstand der Verwaltung in die politischen Beratungen einfließt. Dies bedeutet eine möglichst enge Kooperation zwischen dem Bürgermeister und dem jeweiligen Fachausschuss. Ein Tätigwerden der Ausschüsse setzt voraus, dass die Bürgerschaft dem Ausschuss bestimmte Aufgaben zur Vorbereitung übertragen hat. Alle Bürgerschaftsmitglieder haben ein Teilnahme- und Rederecht bei allen Ausschusssitzungen, jedoch kein Antragsrecht in Ausschüssen, denen sie nicht angehören.
Die Zusammensetzungen
Die Ausschüsse setzen sich in der Regel aus 15 gewählten Mitgliedern zusammen. Bei diesen Mitgliedern handelt es sich um Bürgerschaftsmitglieder, aber auch größtenteils um zur Bürgerschaft wählbare Bürgerinnen und Bürger. Zudem haben mit Änderung der Gemeindeordnung vom 01.02.2005 Fraktionen das Recht erhalten, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in die Ausschüsse zu entsenden, sofern ihnen aufgrund des Wahlverfahrens gem. §46 Abs.1 Gemeindeordnung kein Sitz im Ausschuss zustehen würde.
Bei den Zusammensetzungen gibt es auch Besonderheiten: Der Ältestenrat und der Hauptausschuss setzen sich nur aus Bürgerschaftsmitgliedern zusammen. Weiterhin sind im Jugendhilfeausschuss, im Kleingartenausschuss und im Schulleiterwahlausschuss zusätzlich auch von den verschiedenen Verbände und Gruppierungen entsandte Bürgerinnen und Bürger vertreten. Die Mitglieder der Ausschüsse werden auf Vorschlag der Fraktionen von der Bürgerschaft gewählt.
Bei den im Folgenden vorgestellten Ausschüssen sind unter 1. die Bürgerschaftsmitglieder aufgeführt und unter 2. die bürgerlichen Mitglieder. Unterschieden wird bei Stellvertreterinnen und Stellvertretern zwischen einer generellen und einer persönlichen Stellvertretung.
Die Ausschüsse
- Der Ältestenrat
- Der Bauausschuss
- Der Finanz- und Personalausschuss
- Der Hauptausschuss
- Der Jugendhilfeausschuss
- Der Kleingartenausschuss
- Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
- Der Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
- Der Rechnungsprüfungsausschuss
- Der Schul- und Sportausschuss
- Der Schulleiterwahlausschuss
- Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat
- Der Ausschuss für
Soziales
(bis 03.04.2003 Ausschuss für Sozial- und Wohnungswesen und Kriegsopferfürsorge) - Der Umweltausschuss
- Der Wahlprüfungsausschuss
- Der Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck
- Der Wirtschaftsausschuss
- Der
Gesundheitsausschuss
(Aufgaben ab 03.04.2003 dem Ausschuss für Soziales zugewiesen) - Der Ausschuss für
öffentliche Einrichtungen
(Aufgaben ab 03.04.2003 dem Umweltausschuss zugewiesen) - Der Sonderausschuss "Aqua
Top"
(bis 03.04.2003) - Der Sonderausschuss zur Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadtwerke
(bis 29.01.2009)
