Baumaßnahme Mühlentorbrücke

Vollsperrung bis zur Sanierung

Vollsperrung seit dem 5. Dezember 2025

Bei der Sonderprüfung in der Nacht vom 4. auf den 5. Dezember 2025 wurde eine Verschlechterung der Bausubstanz festgestellt. Aufgrund einer Zustandsnote von 4,0 muss die Brücke aus Sicherheitsgründen für den Verkehr gesperrt werden.

Weitere Infos in der Pressemeldung.

Die aus dem Jahr 1898 stammende Mühlentorbrücke, die einen wichtigen Verkehrsknotenpunkte in Lübeck darstellt, muss instandgesetzt werden. Um zwischen einer Grundinstandsetzung oder einem Ersatzneubau entscheiden zu können, wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Gleichzeitig wurden die zukünftigen Anforderungen des stadtbildprägenden Bauwerkes mit den unterschiedlichen Stellen der Verwaltung und weiteren Betroffenen, z. B. Busbetriebe oder Netz-Betreibern der Ver- und Entsorgungsbetriebe, abgestimmt. Es wurde entschieden, das Bauwerk denkmalgerecht zu sanieren und auf beiden Seiten Anbauten für Geh- und Radwege zu ergänzen.

Trotz aller Bemühungen, den Verkehr bis zum Ende der Baumaßnahme Beckergrube und bis zum ursprünglich geplanten Start der Sanierungsmaßnahme der Mühlentorbrücke aufrechterhalten zu können, wurde eine Sperrung wegen des schlechten baulichen Zustands unumgänglich, weil das Sicherheitsrisiko zu hoch ist. Die Planung für die Sanierung ist weiterhin auf Ende 2026 ausgerichtet, eine frühere Instandsetzung aufgrund der Sperrung ist nicht möglich. Einige vorbereitende Arbeiten können unter Umständen vorgezogen werden.

Umleitungen während der Sperrung

Die Mühlenstraße kann weiterhin über die Wallstraße erreicht werden. Die Ampelanlage wurde entsprechend umgestellt und eine sichere Querung für den Radverkehr eingerichtet, der künftig ausschließlich über die Behelfsbrücke geführt wird.

Es gilt folgende Verkehrsführung: 

  • stadteinwärts über Berliner Platz, Possehlbrücke, Possehlstraße, Wallstraße
  • stadtauswärts von Mühlenstraße über Wallstraße bis Possehlstraße.

 

Umleitung der Buslinien

Die Mühlentorbrücke ist seit dem 5. Dezember 2025 für den Verkehr gesperrt. Mit dem Fahrplanwechsel vom 14. Dezember 2025 ergeben sich folgende Umleitungen für die betroffenen Buslinien:

Die Linie 7 verkehrt über die Mühlenstraße – Wallstraße – Possehlstraße. Die Haltestelle Stadthalle kann nur stadtauswärts angebunden werden. Die Haltestellen Theodor-Heuss-Straße und Berliner Platz entfallen. Dafür hält die Linie 7 an der Haltestelle Welsbachstraße.

Die Linien 1, 2, 4, 6, 8, 9, 16, 26, 41 werden über die Rehderbrücke – Wahmstraße umgeleitet, mit einem zusätzlichen Halt an der Haltestelle Wahmstraße. Andere Haltestellen auf dem Umleitungsweg können nicht angebunden werden.

In Zusammenarbeit mit dem Service der Stadtwerke Lübeck Mobil werden alle Informationen über den vorrübergehend angepassten Fahrplan, in bewährter Weise und umgehend über die einschlägigen Informationskanäle bereitgestellt. Aktuelle Informationen zu Fahrplanänderungen stehen auch online unter www.swhl.de/mobil zur Verfügung. Den neuen, ab dem 14.12.2025 gültigen Fahrplan finden Sie hier.

Die Regionalbuslinien 8710 (Lübeck – Mölln über Ratzeburger Allee) und 8720 (Lübeck – Trittau über Kronsforder Allee) der Autokraft werden ebenfalls über Rehderbrücke – Wahmstraße umgeleitet. Diese Buslinien halten zusätzlich an der Haltestelle Krähenstraße.

 

Bauabschnitte

Zurzeit wird für die Umsetzung der Maßnahmen eine Einteilung in Bauphasen vorgesehen, die bei weiterführender Planung in die Bauabschnitte gegliedert werden.

Phase 1

(Vorabmaßnahmen) Herstellung einer Behelfsbrücke für den Geh- und Radwegverkehr, Umverlegung von Leitungen, Rückbau der Bebauung und Bewuchs im Baufeld.

Phase 2

Abbruch und Neubau der Widerlager, Instandsetzung der Stahlkonstruktion und des Korrosionsschutzes, Einbau Leitwerk

Phase 3

Herstellung Pfeiler im Uferbereich, Einbau Brückenkonstruktionen Anbauten, Herstellung Straßen und Weg

Hintergrund

Die Mühlentorbrücke wurde im Jahr 1898 erbaut, liegt im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck und führt die Straße „Mühlenbrücke“ über den Elbe-Lübeck-Kanal, der in seiner Gesamtheit 1900 in Betrieb gestellt wurde. Die Brücke überführte die Zufahrtstraße in die Innenstadt über den neuen Wasserweg und die beidseitig eingerichteten Uferwege, auf denen zunächst Gespanne mit Lasttieren liefen und später Bahngleise für das Treideln eingesetzt waren. Auf der Straßenbrücke waren von Anfang an Gleise verlegt, so dass neben dem Straßenverkehr auch die Straßenbahn fahren konnte.

Für den Kanal wurden an den Ufern, und auch unter der Mühlentorbrücke, Treidelwege eingerichtet. Das Treideln bezeichnet die Nutzung von Lasttieren oder Zugmaschinen, um die Binnenschiffe über eine Seilverbindung zum Ufer, zu ziehen bzw. zu schleppen. Bei der Mühlentorbrücke gab es die Besonderheit, dass diese Treidelwege beidseitig über Laufstege wasserseitig um die Brückenpfeiler herumgeführt wurden.

In den folgenden Jahren wurde die Brücke zu einem Wahrzeichen in Lübeck, dass schon Anfang des 20. Jahrhundert vom Wasser aus gern besichtigt wurde und zu einem beliebten Foto und auch Postkartenmotiv wurde. Die Umgebung, entlang des Kanalufers war mit den Brücken von vorn herein als Erholungsort und Parkanlage für die Stadtbevölkerung vorgesehen.

In den 30-er Jahren wurde das Zierwerk, z. B. Kandelaber und Pfeilerkronen, entfernt. Neben vielen andern Umbauten und Veränderungen der baulichen Anlagen und Gebäuden sind bis zum Jahr 1945 auch diese Veränderungen in das Stadtbild eingegangen.

Ab den 1950-er Jahren bis heute hat die Brücke eine herausragende Bedeutung für die Anbindung der Innenstadt an die Verkehrswege und die Infrastruktur der gesamten Hansestadt Lübeck. Die Konstruktion der Brücke wurde in die Schwerlastklasse 60 eingestuft. d. H. sie konnte mit Schwerlastwagen bis 60 Tonnen Gesamtgewicht befahren werden. Das Bauwerk hat alle Veränderungen, z. B. neuer Straßenaufbau, neuer Wegebelag und Umbau der Geländer sowie einen deutlichen Anstieg der Verkehrszahlen miterlebt und getragen.

Jetzt ist der Zeitpunkt erreicht zu dem das Bauwerk für die neuen Anforderungen instandgesetzt werden muss. Die Bedeutung für das Stadtbild und für unsere Straßen- und Wegeverbindungen hinsichtlich Belastung, Raum und Haltbarkeit sollen auch bei diesem Bauwerk erhalten werden.

 

Warum eine Sanierung und kein Neubau?

  • Denkmalschutz, welterbegerechte Gestalt in der Gesamtanlage erforderlich
  • Sanierungsfähigkeit ist gegeben
  • Erhalt und Erreichung einer zukunftsfähigen Einbindung in den Verkehrsraum, Geh- und Radwege mit mehr Raum

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