Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf

Leistungsbeschreibung

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.

Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.

 

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Aktuelle Bekanntmachungen des Bereiches Wirtschaft und Liegenschaften finden Sie unter bekanntmachungen.luebeck.de

Die Hansestadt Lübeck bietet Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau entsprechend der Verbilligungsrichtlinie an.

An wen muss ich mich wenden?

Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:

  • im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
  • im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).

 

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Lübeck West ( St.Jürgen, Strecknitz, Blankensee, Wulfsdorf, Beidendorf, Krummesse, Kronsforde, Niederbüssau, Vorrade, Schiereichenkoppel, Oberbüssau, Niendorf/Moorgarten, Reecke, Genin, Moisling, Buntekuh, St.Lorenz Nord und Süd, Gr. Steinrade/Schönböcken, Falkenfeld/Vorwerk, Dornbreite)

Lübeck Ost ( Innenstadt, Marli/Brandenbaum, Eichholz, St.Gertrud, Karlshof, Israelsdorf, Gothmund, Schlutup, Kücknitz, Dänischburg, Siems, Herrenwyk, Dummersdorf, Roter Hahn, Pöppendorf, Ivendorf, Travemünde, Priwall, Brodten)


Wenn Sie ein städtisches Erbbaurechtsgrundstück kaufen möchten, wenden Sie sich bitte an das Erbbaurechtsmanagement unter

Telefon: 122-2308 / -2325 / -2344

Was sollte ich noch wissen?

Die sogenannten „Fiskuserbschaften“ beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.

Zuständige Stelle:

Finanzministerium

Anschrift

Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel

Telefon

+49 431 988-0

Fax

+49 431 988-4172

Karte

Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)

Anschrift

Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel

Telefon

+49 431 988-8800

Fax

+49 431 988-8890

Karte

Wirtschaft und Liegenschaften; Grundstücksmanagement Lübeck Ost

Anschrift

Fischstraße 1-3
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Schüsselbuden
Bus(Linie 4, 10, 11, 21, 30, 32, 39, 40)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkhaus Wehdehof
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkplatz: Parkhaus Mitte (Schmiedestraße)
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkhaus Haerder-Center, Anzahl: 193, Gebührenpflichtig: Ja
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

2. OG

Karte

Wirtschaft und Liegenschaften; Grundstücksmanagement Lübeck West

Anschrift

Fischstraße 1-3
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Schüsselbuden
Bus(Linie 4, 10, 11, 21, 30, 32, 39, 40)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkhaus Wehdehof
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkplatz: Parkhaus Mitte (Schmiedestraße)
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkhaus Haerder-Center, Anzahl: 193, Gebührenpflichtig: Ja
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

2. OG

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer