Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

Leistungsbeschreibung

Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Für Verlängerung der Klasse C/CE (alte Klasse 2) oder C1/C1E (alte Klasse 3):

  • Verlängerung C1/C1E/C/CE innerhalb der Geltungsfrist: 39,30 EUR
  • Verlängerung C1/C1E/C/CE außerhalb der Geltungsfrist: 42,60 EUR
  • Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation: 28,60 EUR
  • Direktversand an Hauptwohnsitz: + 5,00 EUR
  • Bei Expresszustellung innerhalb von 3-4 Tagen: + 40,00 EUR

Für Verlängerung der Klasse D/DE oder D1/D1E:

  • Verlängerung D1/D1E/D/DE innerhalb der Geltungsfrist: 39,30 EUR
  • Verlängerung D1/D1E/D/DE außerhalb der Geltungsfrist: 42,60 EUR
  • Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation: 28,60 EUR
  • Direktversand an Hauptwohnsitz: + 5,00 EUR
  • Bei Expresszustellung innerhalb von 3-4 Tagen: + 40,00 EUR
  • zusätzlich Führungszeugnis + 13,00 EUR (beantragung im Bürgerservicebüro)

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

24.04.2023

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Die Verlängerung kann nur persönlich beantragt werden und sollte 6 - 8 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis erfolgen.
 

Was sollte ich noch wissen?

Zuständige Stelle:

Fahrerlaubnisbehörde

Anschrift

Schlutuper Straße 14
23566 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Buchung für Termine oder telefonisch unter +49 451 122-3311
(zusätzliche Termine werden tagesaktuell am Vormittag bis 08:30 Uhr freigeschaltet)
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Kaufhof
Bus(4, 5, 11)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer