Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Leistungsbeschreibung

Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

  • vor 1953 - 19.01.2033
  • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
  • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
  • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
  • 1971 oder später - 19.012025

Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

  • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
  • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
  • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
  • 2008 - 19.01.2029
  • 2009 - 19.01.2030
  • 2010 - 19.01.2031
  • 2011 - 19.01.2032
  • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

Hinweise:

  • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
  • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
  • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Sofern eine Karteikartenabschrift benötigt wird, schreiben Sie bitte eine E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de mit folgenden Angaben:

  • Betreff:  „Karteikartenabschrift“ oder „KKA“
  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Aktuelle Postanschrift der betroffenen Person

Die Karteikartenabschriften werden ausschließlich von der Fahrerlaubnisbehörde der Hansestadt Lübeck per Post verschickt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

•    Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
•    aktuelles biometrisches Passfoto
•    alter Führerschein im Original
•    gegebenenfalls Karteikartenabschrift
•    gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

  • aktuelles biometrisches Passbild (Größe 35mm x 45mm), nicht älter als 6 Monate
  • bisheriger Führerschein
  • gültiger Personalausweis bzw. gültige Aufenthaltserlaubnis ODER Reisepass i.V.m. mit Meldebescheinigung der aktuellen Adresse
  • EC- oder Kreditkarte
  • Abschrift aus der Führerscheinkartei sofern der Führerschein nicht in Lübeck erworben wurde oder per Mail direkt an ordnungsamt@luebeck.de schicken

Bitte ein biometrisches Passbild mitbringen, da sich kein Fotoautomat in der Fahrerlaubnisbehörde befindet.

 
 

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Zwangsumtausch: 
Zum Umtausch der Fahrerlaubnis kann ein Termin in der Fahrerlaubnisbehörde Schlutuper Straße 14 gebucht werden.  (https://hltermin.luebeck.de/termine/select2?md=4)
Hierfür wurde im Terminbuchungssystem für den Bereich Bürgerservice Fahrerlaubnisbehörde "gesetzlicher Führerschein Zwangsumtausch “ erstellt.

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Es fallen Gebühren in Höhe von 30,30 € (incl. Versand nach Hause) an. Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

31.01.2023

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

4 Wochen

Zuständige Stelle:

Fahrerlaubnisbehörde

Anschrift

Schlutuper Straße 14
23566 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Buchung für Termine oder telefonisch unter +49 451 122-3311
(zusätzliche Termine werden tagesaktuell am Vormittag bis 08:30 Uhr freigeschaltet)
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Kaufhof
Bus(4, 5, 11)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer