In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Bewohner der Lübecker Innenstadt können einen Bewohnerparkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Dieser Ausweis berechtigt die Bewohner in den entsprechend ausgewiesenen Parkräumen ein Fahrzeug während des durch Schilder ausgewiesenen Zeitraumes kostenlos abzustellen. Der Anwohnerparkausweis kann auf Wunsch, für 1, 2 oder 3 Jahre beantragt werden.
Ein Parkausweis kann nur beantragt werden, wenn auch der Hauptwohnsitz im maßgeblichen Bewohnerparkbereich gemeldet ist. Die Wohnungsgeberbestätigung/Mietvertrag oder Terminbestätigung ist als Nachweis nicht ausreichend.
Des weiteren gibt es eine Zufahrtsberechtigung für die Lübecker Altstadt. Für Hochzeiten, Umzüge und Anderes, ist eine Ausstellung der Zufahrtsberechtigung auch tageweise möglich.
Regelung bei Nutzung eines Mietwagens / Ersatzwagens:
Die kurzfristige Nutzung eines Ersatzwagens ist möglich, wenn der Originalparkausweis mit einem Hinweiszettel (Angabe des Zeitraums) ausgelegt wird.
Informationen zum Bewohnerparkausweis sowie einen entsprechenden Antrag finden Sie unter: Bewohnerparkrecht
Eine Aufteilung der Bewohnerparkbezirke finden Sie hier!
An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).
- Personalausweis,
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
- im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Für die Verlängerung des Bewohnerparkrechts werden folgende Unterlagen benötigt:
-Antrag vom Inhaber des Parkausweises (Formular wie bei Neuantrag, nur Verlängerung ankreuzen)
-Kopie vom Fahrzeugschein
-alter Parkausweis nur dann, wenn er noch länger gültig ist
Eine neue Nutzungsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn sich nichts geändert hat.
Die Gebühren für das Bewohnerparkrecht betragen 30,70 pro Jahr, Mindestlaufzeit 1 Jahr, Verlängerung ist bis zu 3 Jahren möglich (Bitte auf dem Antrag ankreuzen).
Für die Änderung des Bewohnerparkrechts werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag vom Inhaber des Parkausweises (Formular wie bei Neuantrag, nur Fahrzeugwechsel oder Wohnungs-oder Namensänderung ankreuzen)
- Kopie vom Fahrzeugschein
- gegebenenfalls eine neue Nutzungsbescheinigung des Fahrzeughalters
- der alte Bewohnerparkausweis ist immer abzugeben
- gebührenfrei
Verlust Bewohnerparkausweis:
Formloses Anschreiben mit pers. Daten und händisch unterschrieben.
Nach Prüfung wird ein neuer Ausweis zugesandt.
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Die Gebühren betragen pro Jahr EUR 30,70
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Bewohnerparkbezirk (A)
- An der Mauer (Hsnr.:1-23 + 2-54)
- Balauerfohr (Hsnr.: 1-17 + 2-14)
- Bei St. Johannis - Breite Str. (Hsnr.: 25 - 99)
- Dr.-Julius-Leber-Straße (Hsnr.: 15-75 + 22-84)
- Fleischhauerstraße - Gerberstraße - Glockengießerstraße
- Große Burgstraße (Hsnr.: 1-59)
- Große Gröpelgrube - Hundestraße - Hüxstraße
- Hüxterdamm - Ida-Boy-Ed-Garten
- Jakobikirchhof - Kaiserstraße
- Kanalstraße - Kanalstraße vor dem Spielplatz
- Kanalstraße P 4 (Höhe Dr.-Julius-Leber-Str.)
- Kleine Gröpelgrube - Königstraße (Hsnr.:1-89 + 2-82)
- Krähenstraße (Hsnr.: 1 – 35)
- Langer Lohberg - Lang`s Thorweg
- Pfaffenstraße - Rosengarten - Rosenpforte
- Rosenstraße
- Schlumacherstraße
- Steinstraße - Schrangen
- Tünkenhagen - Wahmstraße (Hsnr.: 1 – 93 Ungerade)
- Wakenitzmauer
- Weiter Lohberg
Bewohnerparkbezirk (D)
- Aegidienkirchhof
- Aegidienstraße
- An der Mauer (Hsnr.:25-57 + 78-160)
- An der Obertrave (Hsnr.: 19-57)
- Balauerfohr (Hsnr.: 16-28 + 25-37)
- Dankwartsgrube - Domkirchhof
- Düstere Querstraße - Düvekenstraße
- Effengrube
- Fegefeuer
- Großer Bauhof
- Hartengrube
- Kapitelstraße
- Kleiner Bauhof
- Klingenberg
- Königstraße (Hsnr.: 91-129 + 84-124)
- Krähenstraße (Hsnr.: 2 – 34)
- Lichte Querstraße
- Marlesgrube (Hsnr.: 1 – 75)
- Mühlenbrücke
- Mühlendamm (Musterbahn bis Großer Bauhof)
- Mühlenstraße
- Musterbahn
- Parade
- Pergamentmachergang
- Pferdemarkt
- Sandstraße
- Schildstraße
- St.-Annen-Straße
- Stavenstraße
- Wahmstraße (Hsnr.: 2 – 90 gerade)
- Weberstraße
Bewohnerparkbezirk (G)
- Alfstraße
- Alsheide
- An der Obertrave (Hsnr.: 1-18)
- An der Untertrave
- Beckergrube (auch im Bereich der Parkscheinautomaten)
- Bierspünderstr., Blocksquerstr., Böttcherstr., Braunstr., Breite Straße (Hsnr.: 2 – 72 + 1 - 23), Burgtreppe
- Clemensstraße
- Depenau
- Dr.-Julius-Leber-Straße (Hsnr.: 1-13 + 2-20)
- Einhäuschen Querstraße
- Ellerbrook
- Engelsgrube, Engelswisch
- Fischergrube, Fischstraße, Fünfhausen
- Gerade Querstraße
- Gr. Altefähre, Gr. Burgstraße (Hsnr. 2-48), Gr. Kiesau, Gr. Petersgrube
- Hinter der Burg
- Holstenstraße
- Kleine Altefähre, Kleine Burgstraße, Kleine Kiesau , Kleine Petersgrube - Koberg, Kohlmarkt
- Kolk
- Kupferschmiedestraße
- Lastadie (Parkplatz 1, 3 und 5)
- Lederstraße
- Marienkirchhof, Markt, Markttwiete, Marlesgrube (Hsnr.: 8 – 68), Marstallsteg, Mengstraße
- Neue Querstraße
- Pagönnienstr., Petersilienstr., Petrikirchhof
- Schmiedestraße
- Schüsselbuden
- Schwönekenquerstraße
- Siebente Querstraße
- Wehdehof
- Weiter Krambuden
Bewohnergebiet K:
-Brehmerstraße
-Charlottenstraße 2-32 und 1-29
-Gartenstraße
-Humboldstraße
-Kastorpstraße
-Kronsforder Allee 2-14 und 7-25
-Pleskowstraße
-Sophienstraße
-Uhlandstraße 1- 20 und 1-15
-Viktoriastraße
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca 4 Wochen.
Bis zum neu erhaltenen Ausweis bitte einen handgeschriebenen Zettel hinter die Windschutzscheibe legen, mit dem Hinweis, dass er beantragt wurde. Das gilt als vorläufiges Dokument.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Bewohnerparkrecht und Antrag auf Bewohnerparkausweis finden Sie hier. Der Unterschriebene Antrag kann per Post und per Mail bei der Straßenverkehrsbehörde eingereicht werden.