Bescheinigung in Steuersachen

Leistungsbeschreibung

Die „Bescheinigung in Steuersachen“ (früher: „steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“) kann in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen abstellen.

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie vorhandene Steuerrückstände, Zahlungsweise und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht.
Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, der die vom Steuerpflichtigen begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, einer Güterkraftverkehrskonzession oder eines Auftrags).

An wen muss ich mich wenden?

  • An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
  • an das für die Steuerart zuständige Finanzamt.


Beim Erwerb von Grundstücken (dazu zählen auch Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und ähnliches) informiert der den Kaufvertrag beurkundende Notar über die grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass), sofern Sie eine „Bescheinigung in Steuersachen“ von Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung benötigen.

Keine weiteren Unterlagen, sofern Sie eine „Bescheinigung in Steuersachen“ vom Finanzamt benötigen, da das Finanzamt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse über das Zahlungs- und Abgabeverhalten des Antragstellers bescheinigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Gebühren für das Erstellen einer "Bescheinigung in Steuersachen" betragen bei der Hansestadt Lübeck 10,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für einen Antrag auf Ausstellung einer „Bescheinigung in Steuersachen“ gelten keine Fristen.

Da es sich bei der „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht um einen Verwaltungsakt handelt, besteht insoweit keine Einspruchsmöglichkeit, d.h. es existiert folglich auch keine Rechtsbehelfsfrist.

Eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer ist für die „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht vorgesehen; es werden lediglich die aktuellen steuerlichen Fakten im Zeitpunkt der Erteilung bescheinigt. Es ist Sache der entgegennehmenden Behörde bzw. des Auftraggebers zu entscheiden, für welchen Zeitraum sie die Bescheinigung als Grundlage ihrer Entscheidung gelten lassen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Einige Gemeinden, Ämter und Städte haben entsprechende Formulare auf Ihren Internetseiten zum Herunterladen eingestellt.

Anderenfalls genügt ein formloser Antrag, persönlich oder telefonisch, unter Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens beziehungsweise der Firmenbezeichnung und der Anschrift sowie der Steuernummer/Identifikationsnummer. Es sollte mit angegeben werden, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird.

Zuständige Stelle:

Finanzamt Kiel (ehemals Kiel-Süd und Kiel-Nord)

Anschrift

Feldstraße 23
24105 Kiel

Telefon

+49 431 602-0

Fax

+49 431 602-1009

Öffnungszeiten

Mo, Do und Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Di: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
(und nach Vereinbarung).

Karte

Finanzamt Lübeck

Anschrift

Possehlstraße 4
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 132-0

Fax

+49 451 132-501

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do, Fr..: 7:30 - 12:00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 14.00 - 17:00 Uhr
(weitere Termine nach Vereinbarung).

Karte

Finanzamt Neumünster

Anschrift

Bahnhofstraße 9
24534 Neumünster

Telefon

+49 4321 496-0

Fax

+49 4321 496-189

Öffnungszeiten

Mo - Mi: 8:00 bis 12:00 Uhr,
Do: 14:00 - 17:00 Uhr,
Fr: 8:00 - 12:00 Uhr.

Karte

Finanzamt Pinneberg

Anschrift

Friedrich-Ebert-Straße 29
25421 Pinneberg

Telefon

+49 4101 5472-0

Fax

+49 4101 5472-680

Öffnungszeiten

Mo: 8:00 - 12:00 Uhr,
Di: 8:00 - 12:00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr,
Mi: geschlossen,
Do und Fr: 8:00 - 12:00 Uhr.

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Haushalt und Steuerung; Steuerbuchhaltung

Anschrift

Fleischhauerstraße 20
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Fleischhauerstraße
Bus(Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Kanalstraße P4
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Kanalstraße P 5
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer