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Was bedeutet "Naturschutzgebiet"?

Schild Naturschutzgebiet

In dieser Schutzgebietskategorie sind Landschaftsräume mit einem hohen Wert für den Arten und Biotopschutz enthalten. Es ist die strengste nationale Schutzkategorie. Hier haben die Interessen des Naturschutzes Vorrang vor der Erholungsnutzung. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Erholung hier vollständig ausgeschlossen ist. Sie muss sich allerdings an den Bedürfnissen der im Naturschutzgebiet lebenden Tieren und Pflanzen orientieren.

In der Hansestadt Lübeck gibt es zurzeit 6 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 2.050 ha, das entspricht ca. 8 % des Stadtgebietes.

Die Ausweisung der Lübecker Naturschutzgebiete richtet sich nach den Vorschriften des § 16 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein.

Laut dieses § 16 sind Naturschutzgebiete Gebiete, in denen ein besonderer Schutz der Natur in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit

erforderlich ist. Sie können durch Verordnung der obersten Naturschutzbehörde (des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) zu Naturschutzgebieten erklärt werden.

Der Schutzzweck und die Verhaltensregeln für Erholungssuchende sind in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung geregelt.

Bei Fragen oder Anregungen schicken Sie uns bitte eine

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