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Europäisches Schutzgebietsnetz
„Natura 2000“

Mit dem zusammenhängenden Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ sollen in ganz Europa Pflanzen, Tiere und Lebensräume geschützt werden. Es besteht aus „Europäischen Vogelschutzgebieten“ und „FFH-Gebieten“: Europäische Vogelschutzgebiete sind Gebiete, die nach der EU-Vogelschutzrichtlinie wegen ihrer europaweiten Bedeutung für Vögel unter besonderem Schutz stehen. Dabei sind Brutplätze besonders bedrohter Vogelarten ebenso vertreten wie Rastplätze von Zugvögeln. FFH-Gebiete sind Gebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie („FFH-Richtlinie“) wegen ihrer Bedeutung für europaweit gefährdete Tier- und Pflanzenarten und Lebensräume unter besonderem Schutz stehen.

Die Vogelschutz- und FFH-Gebiete werden vom Land an die Europäische Kommission gemeldet und müssen in der Regel anschließend als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden. Über ihren ökologischen Zustand muss das Land regelmäßig berichten - er darf sich nicht verschlechtern. In den sogenannten Erhaltungszielen ist für jedes Gebiet festgelegt, was mit seinem Schutz erreicht werden soll. Pläne und Projekte wie z.B. Bauvorhaben, die diesen Erhaltungszielen widersprechen und deshalb zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Vogelschutz- oder FFH-Gebietes führen können, dürfen nicht zugelassen werden. Um solche Beeinträchtigungen auszuschließen, werden von den Behörden sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt. Auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck hat das Land Vogelschutzgebiete und 11 FFH-Gebiete gemeldet:

Europäische Vogelschutzgebiete

FFH-Gebiete

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.natura2000-sh.de

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