Das Frauenbüro der Hansestadt Lübeck
Frauenförderung im Öffentlichen Dienst
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lübeck hat die Aufgabe, zur Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung beizutragen.
Schleswig-Holsteinisches Gleichstellungsgesetz (GstG)
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Sie hat unter anderem auf die Umsetzung von Regelungen der Frauenförderung und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie im öffentlichen Dienst zu achten.
Grundlage ihrer Arbeit ist - neben dem Landesgleichstellungsgesetz - der „Rahmenplan zur Frauenförderung der Hansestadt Lübeck“. In diesem –von der Bürgerschaft zu verabschiedenden Dokument- werden gesamtstädtische Regelungen und Maßnahmen für die Stadtverwaltung und ihre Eigenbetriebe festgeschrieben.