Digitales Pressedienstarchiv
Neue Regelungen für Straßenmusiker in der
Fußgängerzone
Die Straßenmusik in der
Lübecker Fußgängerzone erfreut zwar viele Passanten, ist aber
nach wie vor immer wieder einmal Stein des Anstoßes für die
Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich aus beruflichen Gründen
oder auch, weil sie dort wohnen, in der Fußgängerzone aufhalten
müssen. Teilweise wird sogar ein Verbot der Musik gefordert, was nach der
herrschenden Rechtsprechung aber nicht zulässig wäre. Andererseits
muß der Schutz Betroffener vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen
durch die „Berieselung“ mit Musik gewährleistet
werden.
Die Lübecker Stadtverwaltung hat
daher neue Spielzeiten für Straßenmusiker festgesetzt. Danach ist
Straßenmusik nur in der Zeit von 11. 30 bis 13 Uhr und von 16 bis 18.30
Uhr zulässig. Nach wie vor darf ein Standort nicht länger als eine
halbe Stunde eingenommen sein, phonverstärkende Geräte dürfen
nicht verwendet werden, und es darf auch kein Verkauf
stattfinden.
Musikdarbietungen durch Gruppen mit mehr
als zwei Musikern sind nur auf dem Markt und auf dem Koberg – dreimal
täglich eine halbe Stunde - möglich. Dafür ist eine schriftliche
Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die beim Bereich Märkte, Fackenburger
Allee 27, zu beantragen ist.
Die Stadtverwaltung kommt mit diesen
zeitlichen Festsetzungen allen Interessen soweit möglich nach, verkennt
dabei aber nicht die dargebotene Kunstausübung. Einzelheiten ergeben sich
aus einem neuen Merkblatt, das ab sofort an Straßenmusiker verteilt wird
und die neuen Regelungen an Ort und Stelle verdeutlicht. +++
